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UFSW RV/1761-W/02Rückkaufwerte Lebensversicherungen, periodengerechte Abgrenzung, Rückstellung Mehrsteuern, Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2004

…stellt bei der Bw. Einkommensverwendung dar und darf als solche den Gewinn der Körperschaft nicht mindern. Sie wird daher außerbilanziell bei der Ermittlung des Einkommens dem Gewinn hinzugerechnet. Rückstellung Mehrsteuern lt. BP: Sachverhalt: Die Betriebsprüfung hat auf Grund ihrer Feststellungen ein Mehrergebnis an Körperschaftssteuer 1997…

BFG RV/6101107/2015Mehrsteuern auf Grund einer GPLA-Prüfung als Grund für eine Bilanzberichtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2016

…würden. Daher könne eine Passivierung der Mehrsteuern aus der GPLA Prüfung 2010 bis 2014 nicht in den Jahren 2011 bis 2013 erfolgen, die betriebsgeprüft worden wären. Die allgemeine Erfahrung, dass bei einer BP mit einer Nachzahlung zu rechnen sei, rechtfertige keine Rückstellung für diesen Umstand…

UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…Differenzbetrag nicht wieder hinzugerechnet worden ist, ist sichergestllt, dass die Usatzsteuer für diesen Geschäftsfall nicht gewinnwirksam geworden ist. Der Unterschiedsbetrag zwischen Mehrsteuern lt. Veranlagung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite macht S 70.000,00 aus und ergibt sich dadurch, dass durch die Veranlagung die Geschäftsführerbezüge…

UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005

…Differenzbetrag nicht wieder hinzugerechnet worden ist, ist sichergestllt, dass die Usatzsteuer für diesen Geschäftsfall nicht gewinnwirksam geworden ist. Der Unterschiedsbetrag zwischen Mehrsteuern lt. Veranlagung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite macht S 70.000,00 aus und ergibt sich dadurch, dass durch die Veranlagung die Geschäftsführerbezüge…

UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…Differenzbetrag nicht wieder hinzugerechnet worden ist, ist sichergestllt, dass die Usatzsteuer für diesen Geschäftsfall nicht gewinnwirksam geworden ist. Der Unterschiedsbetrag zwischen Mehrsteuern lt. Veranlagung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite macht S 70.000,00 aus und ergibt sich dadurch, dass durch die Veranlagung die Geschäftsführerbezüge…

BFG RV/7100726/2015Vorrang der Arbeitgeberhaftung vor Aufforderung zur Empfängernennung nach § 162 Abs 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2024Teil 4/4

…Nach BFH 22.8.2012, X R 23/10 können hinterzogene Mehrsteuern erst dann rückgestellt werden, wenn mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung gerechnet werden kann. Wird die Außenprüfung 2005 angeordnet, kann für 2001 und 2003 keine Rückstellung gebildet werden, weil zu den jeweiligen Bilanzstichtagen nicht…

BFG RV/7103718/2010Erwerb eines Schottervorkommens - Wiederaufnahme: kein Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019

… 184 BAO im Jahr der Entstehung der Verpflichtung, nämlich im Jahr 2005 mit 7.600,00 € geschätzt (siehe Beilage zum Bericht). Eine Kürzung der Rückstellung gemäß § 9 (5) EStG ist anzuwenden. | | 2005 | 2006 | Rekultivierungsrückstellung bisher | | 11.428,00…

UFSW RV/1170-W/10Abziehbare Vorsteuer stellt keine Betriebsausgabe dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2010

…Bescheid vom y.y.zzzz wurde die Umsatzsteuer 1996 mit S 563.696,00 und die Umsatzsteuer 1997 mit S 466.919,00 festgesetzt. Die Mehrsteuer beträgt im Jahr 1996 S 5.440,00 und kommt dadurch zustande, dass im ursprünglichen Umsatzsteuerbescheid Vorsteuern abgezogen wurden…

UFSI RV/0180-I/02Vorsteuerabzug für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, obwohl die Leistung Teil einer Kette ist, an der ein Unternehmer beteiligt ist, der seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…eine allfällige Inanspruchnahme aus den Feststellungen im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung "S" eine Rückstellung in Höhe von ATS 1,1 Mio gebildet worden sei. Es werde beantragt, die Rückstellung gewinnerhöhend aufzulösen, da die Mehrsteuern periodengerecht abgegrenzt worden seien. b) Teilwertabschreibung vermietete Pkw Die Berufung wurde…

UFSW RV/1761-W/05Vertraglich vereinbarte Direktlieferungen gegen Entschädigung trotz Gebietsschutz als Dulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006Teil 1/2

…anerk. VSt (PL1) | | -4.450,00 | | Passivierung Rückstellung GPLA-Prüfung lt. BE | -103.910,00 | -104.850,55 | -111.726,43 | Summe | -123.007,90 | -119.513,55 | -159.614,76 | davon 40…

UFSW RV/0516-W/02Bedingte Prozesshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2005Teil 1/3

…an Kapitalertragsteuer als Forderung an die einzelnen Gesellschafter in die Schlussbilanz des jeweiligen Prüfungsjahres einzustellen. ... sie beträgt S 37.493,00 (1993), S 70.486,00 (1994) und S 103.479,00 (1995)." Tz 21 (Gewinnermittlung - Bilanzansatz Mehrsteuern lt. Bp) lautet: "Die Nachforderungen an Umsatz-…

UFSW RV/0432-W/03Ansatz einer angeblich aushaftenden Kaufpreisverbindlichkeit 5 Jahre nach Erwerb des Umlaufgutes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2005

…A;AG AG | - | +3.580.868,00 | +3.580.868,00 | Teilwertabschreibung Sisalmaschinen | - | - | -3.007.710,00 | Zwischensumme: | 298.708,00 | 3.879.577,00 | 871.867,00 | abzüglich Mehrsteuern KÖST, gleichsam "rückgestellt…

UFSW RV/1680-W/04Nicht erbrachte Leistungen als Betriebsausgaben. AfA Firmenwert stellt abnutzbares Anlagevermögen dar. Luxustangente ist bei luxuriösen Fahrzeugen auszuscheiden. Bilanzberichtigung bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG zur Bildung Rückstellungen nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…Differenzbetrag nicht wieder hinzugerechnet worden ist, ist sichergestllt, dass die Usatzsteuer für diesen Geschäftsfall nicht gewinnwirksam geworden ist. Der Unterschiedsbetrag zwischen Mehrsteuern lt. Veranlagung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite macht S 70.000,00 aus und ergibt sich dadurch, dass durch die Veranlagung die Geschäftsführerbezüge…

UFSG RV/0070-G/02Die Bezahlung rechtsverjährter Schulden ("Dienstleistungen") als verdeckte Ausschüttungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2004Teil 2/2

…StB | -430.501,11 | -102.718,25 | -65.083,84 | 22 | Mehrsteuern USt- Passivierung | -34.000,00 | 0,00 | 0,00 | 19 | Verrechnung Stille FG GmbH | -1.652.505,52 | -513.586,30…

KStR 2013 Rz 1356–136525.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung, die Rückstellung für Großschäden, die Rückstellung für Verluste aus…

KStR 2013 Rz 1366–137325.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Versicherungszweigen dann steuerlich unbedenklich, wenn die - entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben ermittelte - Grenze von 10% nur in einzelnen Jahren und nicht dauerhaft überschritten wird. 235.3.1.6.1 Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen Rz 1367: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle hat gemäß § 153 VAG 2016…

KStR 2013 Rz 1240–124216.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988) Rz 1240: Durch das Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, wurde im Zusammenhang mit der geschaffenen Befreiung für Portfoliobeteiligungen an Körperschaften, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder bestimmten EWR-Staaten ansässig sind (§ 10…

KStR 2013 Rz 1350–135525.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…

EStR 2000 Rz 2467–24756.10 Unversteuerte Rücklagen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

6.10 Unversteuerte Rücklagen 6.10.1 Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016 Rz 2467: Rechnungslegungspflichtige Unternehmer müssen in der UGB-Bilanz für Wirtschaftsjahre vor 2016 Bewertungsreserven und unversteuerte Rücklagen gesondert ausweisen (vgl. § 198 Abs. 1 UGB idF vor dem RÄG 2014, § 205 UGB idF vor…

EStR 2000 Rz 3330–33358.5 Vorsorge für Abfertigungen
geltende FassungRichtlinien12.01.2009

…die konkretisierte Abfertigungsverpflichtung rückstellbar (VwGH 20.6.1990, 86/13/0003, VwGH 5.7.1994, 91/14/0110). Dabei handelt es sich um keine Rückstellung des § 14 EStG 1988. Daher sind die Vorschriften betreffend Aufbau, Höhe und Wertpapierdeckung nicht anzuwenden. Rz 3333: Gemäß § 14 Abs…