Ein allfälliger gutgläubiger Verbrauch steht der Rückforderung ebenso wie die schwierige wirtschaftliche Situation der Bf nicht entgegen. Abstandnahme von der Rückforderung, Ratenzahlung, Nachsicht Ein allfälliges Ansuchen der Bf um Anweisung, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, weil die Rückforderung unbillig wäre, wäre an das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. Mai 2014, betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adr***, vertreten durch ***'V***, ***V-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 18. Dezember 2024 betreffend Rückzahlung, St.-Nr. ***nnn***, zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 18. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 2. Februar 2009 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2007 bis Oktober 2008 für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Mag. Bf Andreas, Straße, Ort gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 27.08.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 (St.Nr. 123) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…Finanzamt Wien 4/5/10) gegen den Rückforderungsbescheid vom 17. Juni 2011 wurde von Herrn A, geb. April 1989, eingebracht und eigenhändig unterschrieben. Herr A ist der Sohn der anspruchsberechtigten Person, Frau B. Nicht die Bw. sondern ihr Sohn hat gegen den Rückforderungsbescheid vom 17…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Rückstandsausweis des Finanzamt Wien 4/5/10 vom 26.08.2014, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Dezember 2021 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages, St.-Nr. ***BF1StNr2***, zu Recht erkannt: I…
…Auszahlung bei ihm erfolgt ist. Somit war er als derjenige anzusehen, der die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen hat, weshalb das Finanzamt rechtlich zutreffend den Rückforderungsbescheid an ihn gerichtet hat. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 27. Mai 2010
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Felfernig & Graschitz RAe GesmbH, Reichsratstraße 15, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 1/23 vom 21.10.2013, betreffend Rückforderung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das…
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter/in in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch BF-Consulting Wirtschaftsprüfungs GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien, vom 23. Februar 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 14. Februar 2013, betreffend Abrechnung gemäß…
…beziehen, auch bei Bescheiden, mit denen Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge zurückgefordert werden. Bei einem Rückforderungsbescheid wie im gegenständlichen Fall ist somit die Sache des Bescheides nur ausreichend konkretisiert, wenn die Darstellung der rückgeforderten Beträge an Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträgen für jeden Anspruchszeitraum im Spruch oder einer Beilage…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 19. Mai 2021 erließ das Finanzamt an den Beschwerdeführer (Bf.) einen Bescheid wie folgt: Rückforderungsbescheid - Familienbeihilfe (FB) - Kinderabsetzbetrag (KG) für die [4] Kinder [Nach- und Vornamen sowie VNr) Zeitraum von Feb. 2020 bis März 2021 Der Rückforderungsbetrag beträgt Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. Juli 2025 betreffend Antrag auf Rückzahlung zu Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Abhaltung einer mündlichen…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI in der Beschwerdesache der Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 11. November 2013, betreffend die Rückforderung von…
"2. Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil im Gebiet dieses Mitgliedstaats ausübt. ...". Wie bereits oben angeführt, gilt als Arbeitnehmer jede…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. August 2022 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…