…der Fall sei. Da die Subventionen als Infrastrukturbeiträge mit Nachweispflicht über ihre Verwendung für Investitions-, Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen gewidmet sind, seien sie nicht als Preisauffüllung zu qualifizieren. Auch der Umstand, dass sich die Festlegung der Höhe des Zuschusses am Geldbedarf der Bw. orientierte und nicht…
…realisieren. Dies gilt auch für Zuschüsse in Form von Wirtschaftsgütern. Sind Zuschüsse an eine Leistungserbringung geknüpft, wird mit der Leistungserfüllung auch der Zuschuss realisiert (zB Zuschüsse zur Preisauffüllung). Dienen Zuschüsse zur Deckung eines bestimmten Aufwandes, ist der Zuschuss im Aufwandsentstehungszeitpunkt zu realisieren (zB Zinsenzuschüsse). Werden…
…In aller Regel besteht der Zweck derartiger Zuschüsse darin, das Entgelt auf eine nach Kalkulationsgrundsätzen erforderliche Höhe zu bringen (Preisauffüllung). Siehe Rz 25. Rz 653: In den Fällen der Hingabe eines vom Hersteller ausgestellten Preisnachlassgutscheines an Zahlungs Statt ist der Nennwert des Gutscheines Teil der…
…nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss vor. Das Argument des Finanzamtes, dass es sich beim Förderungsbetrag um eine Preisauffüllung handle, treffe nicht zu. Laut Mietvertrag mit der Österreichischen Post AG werde von der Mieterin ein Mietzins in Höhe von 5 Euro je m2 Nutzfläche ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer…
…als Anerkennung für die gewährte Subvention anzusehen und daher sei keine Steuerbarkeit gegeben. Ein Leistungsaustausch könne - wenn überhaupt nur darin gesehen werden, dass vom Subventionsgeber zur Ermöglichung der Sportferienwoche eine Zuzahlung als Preisauffüllung, die entsprechend der Margenbesteuerung mit Pauschalierung von 10% der Umsatzsteuer unterliegen würde…
…dem Zuschussempfänger deshalb gewährt wird, damit oder weil dieser an einen Dritten eine Leistung erbringt. Zuwendungen von dritter Seite haben daher in aller Regel markt- oder preispolitische Gründe (z.B. Preisauffüllung). Dies ist im Fall unseres Klienten nicht der Fall, da ein verbilligter Eintritt für…
…Dies spreche dafür, dass der Arbeitnehmer Leistungsempfänger sei und die Bf. als Arbeitgeberin lediglich einen Kostenzuschuss zur Preisauffüllung leiste, wodurch aber der Vorsteuerabzug ausgeschlossen sei. Der Leistungsaustausch hinsichtlich des Kantinenumsatzes erfolge letztlich zwischen Arbeitnehmer und Kantinenbetreiber und nicht zwischen Arbeitgeber und Kantinenbetreiber. Leistungsempfänger sei der…
…zwischen der ***1*** und der Bf. zugrunde liege. Es werde daher kein Zuschuss (Entgelt von dritter Seite) an den Betriebsführer zum Zweck der Preisauffüllung geleistet, sondern dem Betriebsführer die Kosten die für Rechnung der Bf. als Arbeitgeber aufgewendeten Kosten iZm Restaurantbetrieb ersetzt. Ein Entgelt als…
…Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer sein Essen frei wählen könne und mittels Chipkarte bezahle, spreche dafür, dass der Arbeitnehmer Leistungsempfänger sei und der Arbeitgeber lediglich einen Kostenzuschuss zur Preisauffüllung leiste, wodurch ein Vorsteuerabzug aber ausgeschlossen sei. Die von der Bw. im Zusammenhang mit der betreffenden…
…Abgeltungsrichtlinien zum Ausgleich der Mindereinnahmen aus der verbilligten Beförderung von Schülern, Studenten und Lehrlingen (zusätzliche) Entgeltszahlungen eines anderen für die Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr sind. Dabei nimmt er eine Abgrenzung zwischen echten und die der Preisauffüllung dienenden unechten Zuschüsse vor. Während Zahlungen an den leistenden Unternehmer…
…000-Jahr-Feiern" für die Stadtgemeinde erbringe. Ein Einzelzusammenhang zwischen dem Zuschuss und einer bestimmten Leistung sei somit nicht geboten. Ein fremder Dritter hätte den Generalauftrag zur Abwicklung der Feiern wohl nur mit Zusicherung der kostendeckenden Preisauffüllung übernommen. In diesem Fall würden die Zuschüsse unbestritten…
…dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen"). Im vorliegenden Fall geht aus dem Antrag der Bw nicht hervor, dass diese Subvention zur Preisauffüllung erfolgte und somit den Leistungsempfängern zu Gute kommen sollte. Aus dem Subventionsansuchen ist nicht ersichtlich, dass den Empfängern der Dienstleistung eine preisstützende Förderung zukommen sollte…
…geht aus den Stadtratsprotokollen 2003 und analog dazu 2004 nicht hervor, dass diese Subvention zur Preisauffüllung erfolgte und somit den Leistungsempfängern zu Gute kommen sollte. Ein schriftliches Ansuchen liegt zwar für 2003 nicht vor, doch kann zur Auslegung des Sachverhaltes analog dazu das Subventionsansuchen der…
…auch kein Raum hiefür, die gewährten Zuschüsse allenfalls anders, so etwa in Richtung einer beabsichtigten Preisauffüllung, zu interpretieren. An der Festschreibung der Stellplatzbeschränkung für Dauerparker lässt sich ein Leistungsaustausch letztlich schon gar nicht festmachen, zumal den Denkgesetzen folgend davon auszugehen ist, dass die Zuschussgeberin mit…
…11.2001]]Rs C-184/00, Office de produits wallons ASBL[gg Belgischer Staat]). Dass im gegenständlichen Fall eine Preisauffüllung oder eine direkte Zahlung von dritter Seite hinsichtlich der von der Bw. an ihre Kunden erbrachten Leistungen erfolgt, ist weder aktenkundig noch wurde dies vom…
…werden, dass der Zuschußgeber ein Interesse am Zustandekommen des Leistungsaustausches und die gegenständlichen, konkret auf die Zeitschrift bezogenen Zuschüsse den Zweck einer Preisauffüllungsfunktion hatte, um die Zeitschrift zu einem in marktwirtschaftlicher Hinsicht niedrigen Preis auf den Markt bringen zu können Weiters ist daraus abzuleiten, dass…
Die KP Plattner GmbH hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Sorte Nikotinbeutel "W1NNAS Sleep Pouch Melatonin Coconut" mit 11,90 € je Packung zu 15 Gramm mit Wirkung ab 30. April 2026 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 15. April 2026
Die Philip Morris GmbH hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für das nachstehende Tabakerzeugnis mit Wirkung ab 10. August 2026 bestimmt: | Tabake zum Erhitzen | Sorte | Tabak oder Tabakersatzstoff Menge je Packung Gramm | Preis je Packung € | TEREA Turquoise…
Zaki Elsewesi hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die Pfeifentabaksorten "HOLSTER Ldy Peggy" und "HOLSTER SMURF DDY" jeweils mit 24,90 € je Packung zu 200 Gramm mit Wirkung ab 19. Mai 2026 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 5. Mai 2026
Die Alpha Tabak FMR GmbH hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die Pfeifentabaksorten "O´s TOBACCO Kaktus King" und "O´s TOBACCO Queen of the Desert" jeweils mit 29,90 € je Packung zu 200 Gramm mit Wirkung ab 3. November 2025 bestimmt. Bundesministerium…