UFSW FSRV/0134-W/03Abgabenhinterziehung, Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen, Prävalenz § 33 Abs. 1 i.V.m.13 FinStrG, Abänderungsrecht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, Verhandlung in Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004Teil 1/3 …wegen Abgabenhinterziehung gemäß
§ 33 Abs. 1 i.V.m. § 13 und § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 20. Juli 2003 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den ersten Bezirk als Organ des Finanzamtes für den…
UFSW FSRV/0134-W/03Abgabenhinterziehung, Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen, Prävalenz § 33 Abs. 1 i.V.m.13 FinStrG, Abänderungsrecht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, Verhandlung in Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004Teil 2/3 …berücksichtigende, Schätzung vorgenommen.
Das Gutachten ist daher schlüssig und unparteilich und kann, nach Überprüfung durch die sachverständigen Mitglieder des unabhängigen Finanzsenates, mit den durch den Senat im Sinne der Bestimmung des § 161 Abs.1 FinStrG, im Rahmen der freien Beweiswürdigung vorgenommenen Korrekturen, unbedenklich übernommen werden.
UFSW FSRV/0134-W/03Abgabenhinterziehung, Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen, Prävalenz § 33 Abs. 1 i.V.m.13 FinStrG, Abänderungsrecht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, Verhandlung in Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004Teil 3/3 …relevant gewerteten, Betrages war im Sinne der Prävalenz eines Deliktes nach § 33 Abs. 1 i.V.m. 13 FinStrG mit einer Einstellung nach § 136 FinStrG vorzugehen.
Zur Strafneubemessung verbleibt somit ein strafbestimmender Wertbetrag in Höhe von S 550.714.- (entspricht € 40.022,00). Der…
UFSW FSRV/0093-W/02Selbstanzeige, Prävalenz des § 33 Abs. 1 i.V.m. 13 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)17.02.2003 …Abgaben hiedurch ungetilgt, verliert die Selbstanzeige
ihre strafbefreiende Wirkung.
In Sinne der Judikatur des VwGH
zur Prävalenz eines Umsatzsteuerdeliktes nach
§ 33 Abs. 1 i V 13 FinStrG betreffend Verkürzung der
Jahresumsatzsteuer war im Zuge der mündlichen Verhandlung zu klären,
ob die Bw. allenfalls eine Verkürzung…
UFSW FSRV/0166-W/03Umsatzsteuervorauszahlungsverkürzung, Einvernahme einer Prüferin im Beschwerdeverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)14.10.2004 …zu
werten wäre, eine Prüfung in Richtung Prävalenz des § 33
Abs.1, 3 i.V. 13 FinStrG deswegen bereits aus diesem Titel unterbleiben
kann.
Gemäß
§ 33 Abs. 5 FinStrG wird die
Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des verkürzten
Betrages geahndet, das wäre im…
UFSW FSRV/0131-W/10Selbstanzeige, Entrichtung im Sinne der Abgabenvorschriften, Prävalenz der versuchten Verkürzung der Jahresumsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.10.2010 …mangels eines auf Verkürzung der Jahresumsatzsteuer gerichteten Vorsatzes kein Vergehen nach § 33 Abs.1, 3 lit. a i. V. 13 FinStrG angenommen werden.
Für den Fall eines Schuldspruches werden das Vorliegen einer gescheiterten Selbstanzeige, die Schadensgutmachung und die schwierigen persönlichen Verhältnisse im Tatzeitraum als Milderungsgründe…
BFG RV/7300001/20171. Privataufwendungen
2. Vorsteuerkorrektur unterlassen
3. Absehen von der Verfolgung eines Verbandes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.09.2017Teil 2/2 …33 Abs 1 FinStrG begangen. Dabei ist es ihr darauf angekommen sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen (§ 38 Abs. 1 FinstrG).
2.) Der Verband, F.KG, habe durch einen Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28a FinStrG…
BFG RV/7300022/2023Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG, Vorsatz, Dauerdelikt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.01.2024Teil 2/3 …des § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28a FinStrG zu Gunsten des Verbandes und unter Verletzung den Verband treffender Verpflichtungen ein Finanzvergehen begangen habe und somit eine Verantwortlichkeit des Verbandes gem. § 3 Abs. 2 VbVG iVm § 28a FinStrG gegeben sei.
Es bestehe der Verdacht, dass…
BFG RV/7300020/2016Prävalenz des § 33 Abs. 1 FinStrG, i.V. 13, überlange Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.11.2016 …und die psychische Beeinträchtigung, erschwerend das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen, 1 Vorstrafe
Das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen ist nicht gesondert als erschwerend iSd § 33 Z 1 StGB iVm § 23 Abs. 2 FinStrG zu berücksichtigen (OGH 22.4.1999, 15 Os 167/98), da sich der Strafrahmen…
BFG RV/7300047/2023Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, Tatbegriff, Entscheidungsträger und Verbandsverantwortlichkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.12.2023 …den Entscheidungsträger ***1*** rechtswidrig und schuldhaft bewirkten Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen in folgendem Ausmaß wird die Schuldbeschwerde abgewiesen, die Verbandsverantwortlichkeit der ***Bf1*** nach § 28a Abs. 2 FinStrG iVm § 3 Abs. 1 und 2 (VbVG) bestätigt und mit Strafneubemessung nach § 33 Abs. 5 FinStrG vorgegangen.
|
Zeitraum…
BFG RV/7300037/20161. Vorsteuergeltendmachung auf Grund von Rechnungen einer steuerlich nicht erfassten Firma
2. Nachweis von Barzahlungen durch Kontovorlage
3. Verjährung
4. Zusatzstrafen
5. Verbandsverantwortlichkeit
6. Mindestgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.03.2017Teil 2/2 … 28a Abs. 2 FinStrG iVm § 3 Abs. 1 und 2 (VbVG) ist eine juristische Person als belangter Verband (§ 1 Abs. 2 VbVG) für Straftaten (die gegenständlichen Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1, 3 lit. a ub b und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) von Entscheidungsträgern…
BFG RV/2300007/2022Prävalenz des Versuches der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer, gesetzliche Erklärungsfrist, Verkürzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen, Abfuhrdifferenzen bei lohnabhängigen Abgaben, Tatbegriff
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.04.2023 … 33 Abs. 2 lit a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG.
Bei dem sich aus §§ 33 Abs. 5, 49 Abs. 2 FinStrG iVm § 21 FinStrG ergebenden Strafrahmen von Geldstrafe bis zu € 78.841,44 erweist sich als mildernd die…
BFG RV/7103459/2012Keine Prävalenz des ordnungspolitischen Teiles des GSpG - die Besteuerung von Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 57 Abs. 3 GSpG über dezentrale Eingabeterminals, die sich mit Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland verbinden, knüpft nicht an den Ort, an dem der Glücksvertrag zustande kommt, sondern erfolgt für den geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt. („Elektronische Lotterien über Video –Lotterie- Terminals“ ohne Konzession nach § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung gemäß § 5 GSpG – Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 3 GSpG – Beschwerden betreffend Folgezeiträume zu BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2015Teil 7/7 …Auf technische Gegebenheiten kommt es nicht an.
Die Glücksspielabgabepflicht der Bf. als Anbieterin von Spielen über Video-Lotterie-Terminals gründet sich auf § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 57 Abs. 3 GSpG, wonach die Glücksspielabgabe für Ausspielungen mit Glücksspielautomaten und für elektronische Lotterien über Video-Lotterie…
BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist.
2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
(Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 6/6 …Art. 133 Abs. 4 B-VG i.V.m. § 25a Abs. 1 VwGG ist gegen diese Entscheidung eine Revision zulässig, da es sich um Glücksspielabgaben handelt und es noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 59 GSpG gibt.
Wien, am 13…
BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist.
2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 6/6 … 57 Anbs. 1 GSpG in Höhe von 16% vom Einsatz durch die Bf. gesetzt wurde. Die Bf. ist weder Lotterienkonzessionärin gemäß § 14 GSpG (iVm § 17 Abs. 6 GSpG) noch eine Bewilligungsinhaberin nach § 5 GSpG, weswegen sie nicht gemäß § 59 Abs. 2 GSpG erster Spiegelstrich als…
BFG RV/7100925/20121. Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals (Spielkonsolen), die sich mit einem in der Steiermark konzessionierten Glücksspielautomaten verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? (vgl BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012)
2. Erfolgt die Teilnahme an der Ausspielung an dem geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt, dh vom nicht bewilligten Eingabeterminal? (vgl BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012; BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2016Teil 4/4 …Abs. 1 iVm § 57 Abs. 3 GSp, denn d
er Abschluss eines Glücksvertrages im unternehmerischen Bereich über Internettechnologie mittels Spieleingabegerät (Video-Lotterie-Terminal) ist kein von § 862 ABGB abgehobener Vertragsabschluss und hat dieselbe zivilrechtliche Grundstruktur, nämlich Anbot und Annahme, wie beispielsweise das dem § 57 Abs…
BFG RV/7100403/20121. Elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne Konzession gemäß § 14 GSpG bei einem Inlandssachverhalt: Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals, die sich mit einem konzessionierten Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland über Internet verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? (vgl BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012)
2. Erfolgt die Teilnahme an der Ausspielung an dem geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt, d.h. vom nicht bewilligten Eingabeterminal? (vgl. BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012; BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012; BFG 26.9.2016, RV/7100405/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 4/4 …Abs. 1 iVm § 57 Abs. 3 GSp, denn d
er Abschluss eines Glücksvertrages im unternehmerischen Bereich über Internettechnologie mittels Spieleingabegerät (Video-Lotterie-Terminal) ist kein von § 862 ABGB abgehobener Vertragsabschluss und hat dieselbe zivilrechtliche Grundstruktur, nämlich Anbot und Annahme, wie beispielsweise das dem § 57 Abs…
BFG RV/7100405/20121. Elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne Konzession gemäß § 14 GSpG bei einem Inlandssachverhalt: Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals, die sich mit einem konzessionierten Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland über Internet verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? (vgl. BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012)
2. Erfolgt die Teilnahme an der Ausspielung an dem geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt, dh vom nicht bewilligten Eingabeterminal? (vgl BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012; BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 4/5 …Abs. 1 iVm § 57 Abs. 3 GSp, denn d
er Abschluss eines Glücksvertrages im unternehmerischen Bereich über Internettechnologie mittels Spieleingabegerät (Video-Lotterie-Terminal) ist kein von § 862 ABGB abgehobener Vertragsabschluss und hat dieselbe zivilrechtliche Grundstruktur, nämlich Anbot und Annahme, wie beispielsweise das dem § 57 Abs…