…Beweisverfahren ergab - auf längere Zeit angelegt worden, die Kosten wurden laufend exakt ermittelt und monatliche Aconti geleistet; es bestanden eigene Verrechnungskreise, die Einnahmen wurden auch im Jahresabschluss gesondert ausgewiesen. Daraus folgt sohin, dass die von der Bf. auf privatrechtlicher Grundlage durchgeführte Personalgestellung die gesetzlichen Voraussetzungen…
…Tätigkeit vor, wenn die Personalgestellung (Personalzuweisung, Dienstzuteilung) auf einem Organbeschluss (zB Gemeinderatsbeschluss oder gesetzlich vorgesehene Anordnung eines Einzelorgans) der KöR beruht und in Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch den Personalgesteller erfolgt. Bei Personalüberlassungen im Zusammenhang mit einer auf öffentlich-rechtlicher Grundlage basierenden Ausgliederung iSd Art. 34…
…Natur sind und demgemäß in Gestalt eines zivilrechtlichen Vertrages ausgeführt werden, als auf der Grundlage einer von ihr als solche bezeichneten öffentlich-rechtlichen Regelung erbrachte Leistungen zu behandeln. So werden insb Personalgestellungen nach den Regeln des Zivilrechts ausgetauscht (BFG 3.1.2022, RV/4100377/2019…
…Gegenleistung vom Leistungsempfänger oder von einem Dritten erbracht wird (Entgelt von dritter Seite). Gleichgültig ist auch, ob die Gegenleistung auf privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Grundlage beruht. Leistung gegen Entgelt liegt auch dann vor, wenn die vom Unternehmer bezogene Leistung dem Abnehmer ohne Veränderung bloß gegen Kostenersatz …
…UStG, §1 Tz 10). Gleichgültig ist, ob die Gegenleistung vom Leistungsempfänger oder einem Dritten erbracht wird (Entgelt von dritter Seite) oder ob die Gegenleistung auf privatrechtlicher oder öffentlich rechtlicher Grundlage beruht (Ruppe, UStG 1994, § 1 Tz 59). Zuschüsse, die ein Unternehmer von öffentlicher Seite erhält…
…der Bw. als Leistungsanbieter gegenüber anderen Mitbewerbern (auch Dienstnehmern) in Wettbewerb tritt. Unter Rückgriff auf die vergleichbare deutsche Rechtslage ist bspw. Personalgestellung aus dem Hoheitsbereich an den Betrieb gewerblicher Art einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts, oder aus dem Hoheitsbereich an privatrechtliche Unternehmer, sowie…
…Es finde keine Verrechnung von Gewinnzuschlägen zusätzlich zum Leistungsentgelt statt, sodass die von der Betriebsprüfung unterstellte "gewerbsmäßige und auf Gewinn ausgerichtete Personalgestellung" inhaltlich nicht nachvollzogen werden kann und nicht gegeben sei. 2. Fehlende Voraussetzungen für einen Betrieb gewerblicher Art: Im Körperschaftsteuerrecht ist die Körperschaft öffentlichen…
…auch die besonderen Aufgaben des ausgegliederten Rechtsträgers bzw. das solcherart gegebene spezifische Ausbildungserfordernis der überlassenen Dienstnehmer für die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Personalgestellung (vgl. VwGH 25.11.2010, 2007/15/0101, unter Verweis auf VwGH 22.12.2004, 2001/15/0141 und VwGH 17.10.2001…
…bei der Bf. als *KPZ* und den teilnehmenden Gemeinden um unterschiedliche Rechtssubjekte handle. Die Zusammenarbeit erfolge auf privatrechtlichen Vereinbarungen und die Mitgliedsgemeinden erbrächte hoheitliche und unternehmerische Tätigkeiten. Die Einnahmen von Gemeinden aus deren Tätigkeiten seien zum Teil steuerfrei und zum Teil steuerpflichtig. Zudem würden die…
…es sich bei einer solchen Personalgestellung um einen Betrieb gewerblicher Art handle, sofern alle im § 2 KStG 1988 normierten Voraussetzungen für einen solchen vorliegen würden. Daher stellte die belangte Behörde den Antrag, die Beschwerde abzuweisen. Unterbrechung des Verfahrens durch das Bundesfinanzgericht auf Grund einer Vorfrage …
…Abgabenbehörde: Die Bf stellte einen Antrag auf Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag mit Null für den Zeitraum Juli 1999 bis Dezember 2002 am 16. Dezember 2004. Begründet wird dieser Antrag von der Bf folgendermaßen: Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Maßnahmen anlässlich der…
…Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Ihren Antrag vom 16.12.2004 auf Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Zeitraum 07/1999 bis 12/2002 mit Null hat die Bf wie folgt begründet: Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Maßnahmen anlässlich der Ausgliederung der C …
…der Umstand, dass die Leistungsübernahme durch die Bf etwaig im öffentlichen Interesse stehen könnte. Auch vermag das Beschwerdevorbringen, wonach die Vereinbarung zwischen der Bf und dem SGV betreffend die Reinigungsleistungen auf einem Gemeinderatsbeschluss beruhe, der somit keine privatrechtliche Grundlage bilden könne, nicht zu überzeugen. Zum…
…der Berufungsbehörde daher folgendes Bild: Sinn und Zweck des Bundesmuseen-Gesetzes ist die (auf Dauer ausgelegte) Ausgliederung ua. auch des gegenständlichen Bundesmuseums aus der staatlichen Verwaltung und die Übertragung dieser Aufgabe an einen mit (voller) Rechtsfähigkeit ausgestatteten Rechtsträger (hier: die Bw.). Sämtliche Arbeitnehmer - privatrechtlich Beschäftigte…
…auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland von der Abzugsbesteuerung nach…
…Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt. Diese Sonderregelung ist im Abkommenstext nicht auf Fälle der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung eingeschränkt und muss daher in allen Fällen einer - von beiden Staaten steuerlich anerkannten - Arbeitskräfteüberlassung gelten. 27. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Juli 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der österreichischen Tochter-GmbH, der "G", beteiligt und schließt die…
15.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung Rz 923: Bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb…
…Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz grundsätzlich Österreich als dem Tätigkeitsstaat zu. Ob in einem solchen Fall die Personalgestellung als solche steuerlich anerkannt wird, oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gestellungsnehmer…
…deutsche oder österreichische Auftraggeber verleiht, bleibt daher in Österreich auch für jene Lohnbezüge lohnsteuerabzugspflichtig, die auf Kurzeinsätze (unter 183 Tagen) auf deutschem Staatsgebiet entfallen; insoweit ist Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. In diesem Sinn ist in einem Konsultationsverfahren mit Deutschland am 3. März 2000 folgendes Einvernehmen…