12.3.412.3.3. Vorsteuerausschluss bei Gebäuden Rz 2000: Gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 ist die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten…
1.1.2. Eigenverbrauch 1.1.2.1. Aufwandseigenverbrauch Rz 59: Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, sollen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. nicht unbesteuert bleiben. Dabei sollen die ertragsteuerlichen Abzugsverbote gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 und des § 12…
3a. Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994) 3a.1. Zeitpunkt der sonstigen Leistung Siehe Rz 2608, Rz 2610, Rz 2618 und Rz 2619 bis Rz 2621. 3a.1a. Den sonstigen Leistungen gleichgestellter Eigenverbrauch. 3a.1a.1. Allgemeines Rz 475: Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gemäß…
3a.1a.4. Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen 3a.1a.4.1. Abgrenzung zum Verwendungseigenverbrauch Rz 482: Zu den anderen sonstigen Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke im Sinne des § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 gehören einerseits die unentgeltliche Erbringung reiner Dienstleistungen (zB Kantinenumsätze), andererseits aber…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden des Bf, Bf-Adr, vertreten durch die KAPP & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Kärntner Straße 532, 8054 Seiersberg, vom 12.07.2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 19.06.2023 betreffend Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** sowie die weiteren Senatsmitglieder ***R***, ***FLR1*** und ***FLR2*** im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ***F*** ***Ort-H*** Steuerberatung GmbH, ***Str.***, ***PLZ, Ort*** vom 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39, 1220 Wien, vom 25.09.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 28.08…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Adresse, vertreten durch Dr. Heinrich Balas, 1040 Wien, Operngasse 18/121A-16, vom 10. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 18. März 2008 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG…
…22.12.1965, 2215/64). Im Baugewerbe ist es - auch wenn die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich, Aufträge wegen…
…jetzt bekannt ist, dass eine hohe Nachzahlung an Lohn- und Sozialabgaben droht. Die Aussagen des Geschäftsführers zum Personalbedarf decken sich im Übrigen mit den Aussagen von ANÖK einem ehemaligen Mitarbeiter in der Niederschrift vom 24.8.2012. Nach den Angaben von Hrn. ANÖK waren zwar…
…allgemein verständliche Präsentation von Aufgabenstellungen, Problemen und Ergebnissen dieser Wirtschaftszweige in der Öffentlichkeit; - Förderung des menschengerechten Einsatzes von neuen Technologien; - Qualifizierung von Arbeitnehmern für Unternehmen, die Personalbedarf im Bereich neuer Technologien haben; - Unterstützung von Betrieben bei der Personalentwicklung, zB. bei Definition neuer Berufsbilder; - nationale und…
…die die Leistungen erbracht haben sollen, vorgewiesen werden. Es konnten auch keine Fahrtenbücher und Stundenaufzeichnungen der eigenen Arbeiter vorgewiesen werden um einen weiteren Personalbedarf zu rechtfertigen. Daher kann der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug nicht gewährt werden. Bezüglich dem Betriebsaufwand kann der gesamte Fremdleistungsaufwand nicht anerkannt…
…22.12.1965, 2215/64). Im Baugewerbe ist es - auch wenn die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich, Aufträge wegen…
…13/0013, hat der Verwaltungsgerichtshof wie folgt ausgeführt: "Bekannt ist allerdings auch die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen (…). Den behördlichen Überlegungen, es…
…an Subunternehmer weiterzugeben. Bekannt ist allerdings auch die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen. Den behördlichen Überlegungen, es könne vorausgesetzt werden, dass ein Unternehmer…
…Aussagen des GF in der Niederschrift vom 22.6.2017 im Zuge einer weiteren GPLA für die Jahre 2012 bis 2015 das auch bestätigen, in der er neben Umsatzsteigerungen auch noch eine weitere Personalbedarfssteigerung für die Jahre 2012 bis 2015, also nach dem verfahrensgegenständlichen Zeitraum…
…sondern nur aus einer wirtschaftlichen Zwangssituation (kurzfristige Bedienung eines sich überraschend ergebenden Personalbedarfs) heraus erfolgt sei. Das Finanzamt legte die Beschwerde ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung an die damals zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor und beantragte die Abweisung des Beschwerdebegehrens. Über die Beschwerde wurde…
…und Pflegeheimen Verträge ab, denen zufolge er diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (im folgenden DGKS oder auch "Pflegefachkräfte") bei Personalbedarf vermittelte. Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben durch Organe der Gebietskrankenkasse des Zeitraumes 10/2000 bis 12/2004 wurde festgestellt, dass in tatsächlicher Hinsicht…
…mit diversen Krankenhäusern und Pflegeheimen Verträge ab, denen zufolge er diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal bei Personalbedarf vermittelte. Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben durch Organe der Gebietskrankenkasse des Zeitraumes 10/2000 bis 12/2004 wurde festgestellt, dass in tatsächlicher Hinsicht keine Vermittlung einer…
…fehlender eigener Ressourcen zum Teil oder zur Gänze an Subunternehmer weiterzugeben. Bekannt ist allerdings auch die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen. Der Umstand…