…§ 82 (8) KFG sei bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Inland benützt würden, davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge einen dauernden Standort in Österreich hätten. Die fiktive Zulassung sei mit dem 23. Juli 1999 als durchgeführt anzusehen. Zudem sei…
…für beide Fahrzeuge bezahlt worden. Für das österreichische Einzelunternehmen und als Dienstnehmer der PF GmbH sei ihm ein PKW von der Lebensgefährtin zur Verfügung gestellt worden. Nur ausnahmsweise sei der Bw. mit den in Deutschland genutzten Fahrzeugen nach Österreich eingereist. c. Die Darstellung des Berufungswerbers…
… 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG in Zhg. mit der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland - ausgeführt: Aufgrund amtlicher Erhebungen sei festgestellt, dass der Bf seit 31.5.2012 seinen Hauptwohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich habe und ab diesem Zeitpunkt…
…des Unabhängigen Finanzsenates festzuhalten, dass sich die Abgabenbehörde I. Instanz mit diesem - erstmals in der Berufung angeführten - Vorbringen, wonach "in der Folge" der Pkw in Tschechien unter dem polizeilichen Kennzeichen F auf den Bw., der in Tschechien über einen Wohnsitz verfüge, zugelassen und in Tschechien…
…40 Abs. 1 KFG den dauernden Standort des Fahrzeuges am Wohnsitz der natürlichen Person. § 82 Abs. 8 KFG normiert für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet verwendet werden, die Möglichkeit, den Gegenbeweis hinsichtlich des dauernden Standortes des Fahrzeuges anzutreten. Der…
…A mit einem Mobiltelefon eingetragen. Da zweifelsfrei davon auszugehen sei, dass die Bw im strittigen Zeitraum ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte, sei im Sinne der §§ 40 Abs. 1 und 82 Abs. 8 KFG 1967 auch davon auszugehen, dass das von ihr mit ausländischem Kennzeichen…
…im Jahr 2003 geltenden Fassung haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit. a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind (§§ 37 bis 39)…
…2. Juni 2012 wurde der Beschwerdeführer (Bf.) mit einem Kfz mit ausländischem Kennzeichen angetroffen und gab über Befragen der Finanzpolizei an, dass er seit Mai 2011 in Österreich lebe und erwerbstätig sei. Mit dem gegenständlichen Auto sei er erstmals im Mai 2011 nach Österreich eingereist…
…mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen mit öffentlichen Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind (§§ 37 bis 39). Nach § 40 Abs 1 zweiter Satz gilt als dauernder Standort eines Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers. Die grundsätzlichen Bestimmungen über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit…
…ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtliche und gewerberechtliche Vorschriften nur zulässig ist, wenn das Fahrzeug vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurde. Diese Grundlage für eine behördliche Zulassung des strittigen PKW…
…G. (= Berufungwerber), österr. Staatsbürger, einen Pkw mit ausländischem (deutschem) Kennzeichen der Marke P., Typ Break 1,9 XR mit der Motorleistung von 50 kW, im Inland benützt. Zuzüglich zu einer telefonischen Information an die Ehegattin E. G. vom August 2001 betreffend die steuerliche Problematik…
…Verwaltungsgerichtshofes tritt eine Zulassungspflicht und damit die Pflicht zur Abfuhr der KfzSt und der NoVA nicht ein, wenn trotz eines inländischen Wohnsitzes nachgewiesen wird, dass der Standort eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen außerhalb Österreichs liegt (vgl. VwGH 23.10.2001, 2001/11/0288). Die Beurteilung…
…haben müssen, dass es nicht zulässig ist auf Dauer im Inland mit einem PKW mit ausländischen Kennzeichen zu fahren, zumal diesbezüglich auch in Deutschland die Rechtslage nicht wesentlich anders ist. Es wäre dem Bw somit jedenfalls zumutbar gewesen, anlässlich des Ankaufs des gegenständlichen PKW, zur…
…selbst als Zöllner tätig ist, hat er aber jedenfalls davon Kenntnis haben müssen, dass es nicht zulässig ist auf Dauer im Inland mit einem PKW mit ausländischen Kennzeichen zu fahren, zumal diesbezüglich auch in Italien die Rechtslage nicht wesentlich anders ist. Die Nichtabgabe der entsprechenden…
…im Inland mit einem PKW mit ausländischem Kennzeichen zu fahren, zumal diesbezüglich auch in Deutschland die Rechtslage nicht wesentlich anders sei. Unter Bedachtnahme auf das lange zeitliche Ausmaß der Fristüberschreitung seien die verhängten Zuschläge von 10 % nicht als überhöht zu erachten. Daraufhin wurde mit Schriftsatz…
…vor dem Arbeitsgericht in Salzburg geführt. Wenn Frau O- angibt, dass der Berufungswerber im Zeitraum 2002 bis Herbst 2005 den Pkw Toyota mit dem amtlichen Kennzeichen D im allgemein gebräuchlichen Sinn genutzt hat, worunter tägliche Fahrten wie zum Einkaufen zu verstehen seien und sie dies…
…Betriebskostenabrechnungen) aufgefordert. Der Bf ist am 18.2.2013 bei der Finanzpolizei erschienen; zum Gegenstand "Abklärung Sachverhalt bezüglich Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem behördlichen Kennzeichen" wurde folgende Niederschrift aufgenommen: " … Aussage der Auskunftsperson Ich, … gebe an, dass ich heute bezüglich der Vorladung … am…
…Fahrzeuge zu normieren. Unabhängig von der Frage, welche Frist für die Zulassung eines solchen ins Inland eingebrachten Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen gemeinschaftsrechtskonform ist, die Verwendung des Fahrzeuges im Inland beginnt nicht erst mit der Zulassung im Inland, sondern bereits im Zeitpunkt der Einbringung ins Inland…
…ab Zustellung dieses Bedenkenvorhalts, zu den Ausführungen der Auskunftspersonen Stellung zu nehmen und letztmalig aufgefordert zweckdienliche Nachweise über die Nutzung des PKW Toyota mit den amtlichen Kennzeichen D ab Jänner 2001 bis Juni 2006 zu erbringen. In seiner Stellungnahme (5. Juli 2007) führte der Berufungswerber…
… 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 zur Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen im Inland ist im ersten Schritt die Anwendbarkeit des § 82 Abs. 8 KFG 1967 zu prüfen. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung setzt das Vorliegen folgender drei Sachverhaltselemente voraus (vgl…