…übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der Gerichtshöfe, dass der Arbeitsort dort gelegen sei, wo die Weisungen des Geschäftsführers in Empfang genommen werden. Obgleich der BFH mittlerweile…
…dass im Fall von Geschäftsführern weiterhin der (ursprünglich) vom deutschen BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, die davon ausgeht, dass der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen; dies ist der Sitz der Gesellschaft…
…Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben, wird im Fall von Geschäftsführern weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt, die davon ausgeht, dass der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen. Dies gilt nicht nur für…
…5). Der Ort der Arbeitsausübung ist der Ort, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausführung seiner Tätigkeit persönlich aufhält bzw wo er körperlich anwesend ist. Die bloße Verwertung stellt keine Tätigkeit iSd DBA dar. Für DBA-rechtliche Zwecke ist der Tätigkeitsstaat der "Quellenstaat". Denn die…
…Bf ausschließlich als in Österreich eingetragene Gewerbetreibende erwerbstätig und habe keine der Steuerhoheit von Ungarn unterliegenden, in Ungarn zu versteuernden Einkünfte erzielt. Sie sei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, Kammermitglied und pflichtversichert. Der gewöhnliche Ort ihrer Arbeitsausübung liege in Österreich. Sie habe dem Finanzamt jedes Jahr…
… denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist der Verwaltungssitz der Kapitalgesellschaft. Sollte von deutscher Seite ein Besteuerungsrecht auch an jenen…
…in Bezug auf den Ort der Arbeitsausübung im Fall einer Ferngeschäftsführung noch hinsichtlich der - den vorliegenden Fall eines Fremdgeschäftsführers nicht betreffenden - DBA-Qualifizierung von Gesellschaftergeschäftsführerbezügen; siehe zu diesem zweiten Aspekt EAS 1671). 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…unabhängig vom Ort der Arbeitsausübung und unabhängig davon, ob ihnen in Österreich eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung zur Arbeitsausübung zur Verfügung steht, in Österreich besteuert werden. Das Besteuerungsrecht an den Einkünften von eingetragenen Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern einer Kapitalgesellschaft wird stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zugeteilt…
…Der Ort der Arbeitsausübung des Berufskraftfahrers bestimmt sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsort des Fahrzeuges. Daraus folgt, dass bei international tätigen Berufskraftfahrern entsprechend dem Regelsystem des Art. 15 OECD-Musterabkommens, zu prüfen ist, welchem Staat überhaupt ein Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zusteht und wie der Gesamtlohn auf…
…in dem Staat tätig, wo sie das Kraftfahrzeug lenken, be- oder entladen oder abstellen. Der Ort der Arbeitsausübung des Berufskraftfahrers bestimmt sich nach dem jeweiligen Aufenthalts- oder Fortbewegungsort des Fahrzeuges. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland…
…der seine Ursache (Anspruchsgrundlage) in der im Ausland (hier in den USA) ausgeübten Tätigkeit hat, das Besteuerungsrecht auf Grund des Veranlassungszusammenhanges nach Art 15 Abs. 1 2. Satz OECD-MA (identisch mit DBA-USA) dem Arbeitsausübungsstaat zusteht. Der Zeitpunkt und Ort des Zuflusses dieser Bezugszahlungen…
…dem der Steuerpflichtige physisch tätig wird. Berufskraftfahrer halten sich während der Arbeitsausübung in oder bei ihrem Fahrzeug auf. Sie werden an dem Ort tätig, wo sie das Kraftfahrzeug lenken, be- oder entladen oder abstellen. Das Fahrzeug ist ihre regelmäßige Arbeitsstätte. Der Ort der Arbeitsausübung des…
…Arbeitsortprinzip. Der Ort der Arbeitsausübung ist der Ort, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausführung seiner Tätigkeit persönlich aufhält bzw. wo er körperlich anwesend ist. Konstellation: Person ist weiterhin in der Ukraine ansässig Hält sich eine in der Ukraine ansässige Person (Artikel 4 DBA Ukraine)…
…Der Ort der Arbeitsausübung des Berufskraftfahrers bestimmt sich nach dem jeweiligen Aufenthalts- oder Fortbewegungsort des Fahrzeuges. Daraus folgt, dass bei international tätigen Berufskraftfahrern entsprechend dem Regelsystem des Art. 15 OECD-Musterabkommens, zu prüfen ist, welchem Staat überhaupt ein Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zusteht und wie der…
…worden sind. Zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort die Auszahlung erfolgt, ist irrelevant (Waser in Aigner/Kofler/Tumpel, DBA Art 15 Rz 49). Als relevanter Ort der Arbeitsausübung ist jener anzusehen, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausführung seiner Tätigkeit persönlich aufhält bzw. wo…
…Der Ort der Arbeitsausübung des Berufskraftfahrers bestimmt sich nach dem jeweiligen Aufenthalts- oder Fortbewegungsort des Fahrzeuges. Daraus folgt, dass bei international tätigen Berufskraftfahrern entsprechend dem Regelsystem des Art. 15 OECD-Musterabkommens zu prüfen ist, welchem Staat überhaupt ein Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zusteht und wie der…
…keine Berücksichtigung. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. Der Bw brachte darin vor, dass die Wohnung in B den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstelle. Die Wohnung in W hingegen diene gerade nur dem Wohnbedürfnis zum Zwecke der Arbeitsausübung und bestehe nur aus Zimmer, Küche und Kabinett…
…2669/78). Hält sich daher der Schweizer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer überwiegend in der Schweiz und in den GUS-Staaten auf, liegt auf der Grundlage der höchstgerichtlichen Abkommensinterpretation der Ort der Arbeitsausübung und damit das Besteuerungsrecht auf österreichischer Seite. 27. März 1992 Für den…
…übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der Gerichtshöfe, dass der Arbeitsort dort gelegen sei, wo die Weisungen des Geschäftsführers in Empfang genommen werden. Obgleich der BFH mittlerweile…
…Tätigkeit des Bf. in Frankreich ausgeübt wurde, durften die dafür bezogenen Vergütungen auch in Frankreich besteuert werden ("Arbeitsortprinzip"). Der Ort der Arbeitsausübung ist der Ort, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausführung seiner Tätigkeit persönlich aufhält bzw. wo er körperlich anwesend ist. Die bloße Verwertung…