…Ebene der Körperschaft weder bilanziell als Aktivum anzusetzen noch als (fiktive) Betriebsausgaben in Höhe der ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen (ebenso liegen beim Einlegenden auch keine fiktiven Betriebseinnahmen vor). Der VwGH hat in mehreren Erkenntnissen seine ablehnende Haltung zur steuerlichen Erfassung von Nutzungseinlagen durchblicken lassen (vgl…
…geworden. Stellt ein Gesellschafter (z.B. als Geschäftsführer) einer Körperschaft seine Arbeitskraft unentgeltlich bzw. zu unangemessen niedriger Entlohnung zur Verfügung, so liegt eine sog. Nutzungseinlage vor (Quantschnigg/ Renner/ Schellmann/ Stöger, KStG 1988, § 8 Tz 40). Die Außenprüfung hat dadurch, dass sie die vom Bw verrechneten…
…0020). Eine fehlende entgeltliche Geschäftsführung bei der ACGmbH wäre als Nutzungseinlage zu qualifizieren gewesen. Nutzungseinlagen seien steuerlich irrelevant (SWK 2000 S 526). Über die Berufung wurde erwogen: Feststellungen: Die Beteiligungsverhältnisse an dieser Gesellschaft stellten sich im Zeitraum 1994-1998 wie folgt dar (vgl. Firmenbuchsauszug der…
…2014 auch keine Mietzinszahlungen seitens der D-GmbH an den Bf. geleistet worden. Der Verzicht auf Mieteinnahmen stelle bei der D-GmbH eine sog. Nutzungseinlage dar, die auf der Ebene der Körperschaft weder bilanziell als Aktivum anzusetzen, noch als (fiktive) Betriebsausgaben in Höhe der ersparten…
…keine Vereinbarung über Zinszahlungen und keine Sicherheiten für den Bw. gebe. Die unentgeltliche Überlassung des Darlehens durch den Gesellschafter stelle eine Nutzungseinlage dar, was auch die Rz 679 der KStRl 2001 unzweifelhaft zum Ausdruck bringe. Für den Ansatz von fiktiven Zinseinnahmen beim Darlehensgeber bestehe daher…
…gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 alle Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Zur Beurteilung von Nutzungseinlagen im Einkommensteuerrecht ist der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.02.1999, 98/15/0192) Folgendes zu entnehmen (Fettdruck durch die Berufungsbehörde): In § 4 Abs. 1…
…zum Ausdruck gebracht, dass für die Beistellung des Titelrechtes die Bw an den Rechtsinhaber ein entsprechendes Entgelt zu leisten gehabt hätte. Gehe man dieser Feststellung der Abgabenbehörde weiter nach, so würde dies letztlich zur Annahme einer Nutzungseinlage führen. Auch wäre es nicht fremdüblich, dass die…
…in diesem Zusammenhang nicht zu beurteilen. Da der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen (SWK 6/1999, T 48) seine ablehnende Haltung zur steuerlichen Erfassung von Nutzungseinlagen hat durchblicken lassen, liegt auch in Bezug auf die Verzinsung von Forderungen keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Gemäß…
Berufungsentscheidung »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ministerialrates Ing. XY, Beamter, Konsulent und Autor, gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1990 bis 1994 im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier nach der am 20. Jänner 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße…
In seiner Beschwerdeschrift wiederholt der Bw sein bisheriges Berufungsvorbringen, rügt von der FLD bereits sanierte Verfahrensmängel und bestreitet insbesondere die Schätzungsberechtigung. Gerügt wird ferner, dass auch die FLD keine Nachschau im ehemaligen Arbeitszimmer durchgeführt hat. Die Führung eines Fahrtenbuches sei für Anerkennung betrieblicher Fahrten nicht…
…Die geringfügige betriebliche Nutzung ist im Wege einer Nutzungseinlage zu erfassen. Berechnung des Ausmaßes der Nutzungseinlage: | | 1990 | 1991 | 1992 | 1993 | 1994 | Jahreskilometerleistung lt Erkl | 18.422,00 | 17.345,00 | 17.355,00 | 19…
… 184 BAO angenommen. Die Jahres-AfA beträgt sohin 1/5 von ATS 8.592,00, das sind ATS 1.718,40. Berechnung der Nutzungseinlage PKW-Nutzung Der Bw hat vorgebracht, dass er irrtümlich die PKW-Kosten netto angesetzt habe; die Vorsteuer sei nicht geltend gemacht…
…| Strom für PC etc. | 200,00 | 200,00 | 200,00 | 200,00 | 240,00 | PKW-Nutzungseinlage | 8.133,73 | 9.239,10 | 8.868,96 | 3.891,67 | 3.998,56 | Moped…
…daher zu verwehren, da im aufgezeigten Praxisfall der Vorgang der unverzinslichen Darlehenshingabe causa societatis bedingt ist. Die unternehmensrechtlich zulässige Wertberichtigung des Darlehens ist ertragsteuerlich ausschließlich durch die steuerneutrale Nutzungseinlage verursacht, daher ist die Wertberichtigung in Höhe der Abzinsung als Einlage zu qualifizieren, die bei der…
…daß Herr Dr. D. Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogen hat, um betriebsnotwendiges Vermögen und ist die Überbindung aus dem Privatvermögen in Form einer Nutzungseinlage anzusetzen. Es wäre somit dann gemäß nachstehender Eröffnungsbilanz des Gewerbebetriebes Dr. D. das immaterielle Wirtschaftsgut Know-How auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz…
11.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge Alineare Einlagen Rz 517: Leisten nicht sämtliche Anteilsinhaber Einlagen, ändert dies nichts an der Einlagenwirkung. Anteilige Einlage Rz 518: Veräußert der Anteilsinhaber der Körperschaft ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Preis, ist in Höhe der Differenz zum…
…außerbetrieblichen Bereich (§ 4 Abs. 1 EStG 1988). Zu den Nutzungseinlagen siehe Rz 2496 ff und 2595 ff. 4.1.9.2 ABC der Einlagen Anschaffung Rz 438: Wird ein Wirtschaftsgut angeschafft, zunächst im Privatvermögen gehalten und erst später dem Betriebsvermögen zugeführt wird, so liegt eine…
…85%) mehr als 20% ausmacht. Die untergeordnete betriebliche Nutzung führt jedoch zu einer Nutzungseinlage in Höhe der anteiligen AfA. Rz 569: Ist ein im Alleineigentum stehendes Gebäude iSd 80/20-Prozent-Regel teils Betriebsvermögen und teils Privatvermögen, bewirkt eine innerhalb des 80/20-Prozent-Rahmens…
…anzuwenden ist. Auf das Problem, dass in einer unentgeltlichen Darlehensgewährung eine Nutzungseinlage der österreichischen Muttergesellschaft in ihre italienische Tochtergesellschaft gesehen werden könnte, wobei die Unentgeltlichkeit der Finanzierung als solche kein einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellt, ist damit im gegebenen Zusammenhang nicht weiter einzugehen. Sollte die österreichische Kapitalgesellschaft…
…Österreich das Besteuerungsrecht zu. Überlässt der Gesellschafter seiner Gesellschaft seine Arbeitskraft unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt, wodurch der Gesellschaft in Höhe des nicht verrechneten Aufwandes ein Vorteil erwächst (sogenannte Nutzungseinlage), löst dieser Vorgang im reinen Inlandsfall bei der Gesellschaft keine verdeckte Einlage iSd …