2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…
…damit, dass die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des KFZ in der Arbeitsleistung der Mitarbeiterin bestehe. Im Vorlageantrag vom 26.5.2023 bestritt die Bf. die Entgeltlichkeit der Nutzungsüberlassung, weil kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zurverfügungstellung des Firmenfahrzeuges für private Zwecke und einer Gegenleistung bestehe, da…
…Da der Bf bzw. ihrer steuerlichen Vertretung die abgabenbehördliche Überprüfung der ihr im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung des Opel Zafira erwachsenen Kosten bereits zumindest seit der FA-Nachschau im März 2013 bekannt war, erscheint die Gefahr des Vergessenes von Aufwendungen dieser Art bei der FA…
…Finanzverwaltung stelle im Ust-Protokoll 2008 bei Dienstwohnungen darauf ab, ob eine Wohnung gleicher Art, Größe und Lage auch für andere Arbeitnehmer zum Zweck der Nutzungsüberlassung hergestellt worden wäre. Dies könne im gegenständlichen Fall bejaht werden, weshalb die Vermietung der Wohnräume von der Stiftung an…
In der Umsatzsteuererklärung 2012 erklärte die Bf.: | Entgelte 20 % EUR 46.379,12 | Umsatzsteuer 20 % | EUR 9.275,82 | Entgelte 10 % EUR 73.376,23 | Umsatzsteuer 10 % | EUR 7.337,62 | | Umsatzsteuer gesamt | EUR 16…
Die mit dem Gebäude fest verbundenen Einrichtungsgegenstände (wie z.B. Küche, mehrgeschossige Schrankwand, Wirtschaftsraum, Bad, etc.) werden von der K. Privatstiftung bis zu einem Betrag in Höhe von netto € 250.000,00 angeschafft. Die entsprechende Mietenerhöhung wurde in der Generalversammlung der Firma H. nicht…
…Auf Nachfrage der Richterin gibt W. N. an, dass - es mit den künftigen Mietern keine verbindlichen Vorverträge zur Nutzungsüberlassung gegeben habe, jedoch im Vorfeld Gespräche über die Miethöhe geführt worden seien, dazu vom Konzern des zweiten (wirtschaftlich beherrschenden) Gesellschafters der H. die Mietobergrenze (im Zeitraum…
…U.); Angaben zu den Punkten 4-6 im Antwortschreiben vom 2. 10. 2015 - Vermietung/Nutzungsüberlassung Mit der Grundstücksanschaffung im Dezember 2005 stand fest, dass das Grundstück in eine Stiftung eingebracht, von dieser darauf ein Gebäude errichtet und nach dessen Fertigstellung W. N. als Ersatz…
…weist im Jahr 2023 erstmals einen kumulierten Einnahmenüberschuss aus. Das Finanzamt argumentiert, dass es sich bei den gegenständlichen Nutzungsüberlassungen auch nach den ergänzenden Ermittlungen insgesamt nicht um unternehmerische Betätigungen, sondern es sich dabei auf Grund des beherrschenden Einflusses als Stifter und der gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen um…
…Ausschüttung, S. 241). Im Erkenntnis vom 19.3.2013, 2009/15/0215 stellt der VwGH zur Nutzungsüberlassung einer GmbH an deren Gesellschafter klar, dass die Versagung des Vorsteuerabzuges bei einem durch eine GmbH an die Gesellschafter vermieteten Gebäude unter Anwendung des Vorsteuerausschlusses gemäß § 12 Abs…
…22. 1. 2016) nicht näher verfolgt/geprüft hat - obwohl keine bindenden Vorverträge mit den Mietern bestanden - spricht dies nach Ansicht des Gerichtes gegen eine nachhaltige Einnahmenerzielungsabsicht aus einer Nutzungsüberlassung. Zur Anschaffung der Ausstattungen und nachträglichen Abgeltungsvereinbarung: Ende 2010/Anfang 2011 wurden Ausstattungen (Möbel, div. Geräte…
…der Verhältnisse - unter Bedachtnahme auf die in der Rechtsprechung des EuGH in der Rs. Enkler - vorzunehmende vergleichende Betrachtung mit den für eine Nutzungsüberlassung üblichen Marktgegebenheiten stellt eine im Weg der Beweiswürdigung zu erhebende Tatsachenfeststellung und keine Rechtsfrage dar. Ebenso von der Judikatur (ua. VwGH 26…
…I. war die Lebensgefährtin des O.K.. Die Vermietung der Wohnungen Top 11 und 12 im Jahre 1999 erfolgte an Frau H.I., wobei es über die weitere Nutzungsüberlassung der Wohnung Top 11 keinen schriftlichen Mietvertrag gab, lediglich der zwischen dem Bw. und Frau I…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, a, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers WP und Stb GmbH, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. November 2004, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, a, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers WP und Stb GmbH, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 30. November 2004, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühr…
…oder geringerem Umfang entgeltlich zu überlassen (Sub-Lizenz und Sub-Sub-Lizenzen)..... 2.4....Der Verein überlässt alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die ....Bw.... und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die ....Bw.... ein.... 2.5…
…Sub-Lizenz und Sub-Sub-Lizenzen)..... 2.4. Der Verein überlässt alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die ....Bw.... und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die ....Bw.... ein.... 2.5. Der Verein gibt seine ausdrückliche Einwilligung…
…in gleichem oder geringerem Umfang entgeltlich zu überlassen (Sub-Lizenz und Sub-Sub-Lizenzen)..... Der Verein überlässt alle vertragsgegenständlichen Rechte ab 1.7.2004 zur Nutzung an die ....Bw.... und steht für die Verfügbarkeit dieser Rechte und der Nutzungsüberlassung an die ....Bw.... ein.... 2.5…
…schriftlichem Mietvertrag vom 30. Mai 2014, abgeschlossen zwischen der Beschwerdeführerin als Vermieterin und Herrn ***AB*** als Mieter, hat die Beschwerdeführerin die Nutzungsüberlassung an der oa Wohnung an ihren Geschäftsführer, Herrn ***AB*** vereinbart. Herr ***AB*** ist auch Geschäftsführer und (alleiniger) Gesellschafter der ***GmbH1***, welche ihren statutarischen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch R&R Steuerberatung Dr. Johann Rebernig & Partner GmbH, Radetzkystraße 24, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 09.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde…