…Abs. 11 UStG 1994 zurückbezahlt. Im Errichtungszeitraum wurden keine Werbungskostenüberschüsse begehrt (kein Zinsaufwand, da ausreichend Eigenkapital vorhanden war). Eine Errichtung zum Zwecke der Veräußerung oder zur Nutzung für private Wohnzwecke war in der Bauphase nicht vorgesehen. Der Veräußerungserlös des Neubaus beträgt 4,5 Mio. Euro…
…Erlassung der wieder aufgenommenen Bescheide zwar bekannt sein, dass die gegenständliche Liegenschaft zumindest zum Teil für private Wohnzwecke des Mag. X bestimmt sei. Das genaue Ausmaß der Nutzung für Wohnzwecke war der Behörde jedoch (noch) nicht bekannt. Denn die zu diesem Zeitpunkt gegebene Aktenlage vermittelte…
…nicht privaten Wohnzwecken iSd § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 zuzuordnen sind (VwGH 24.10.2019, Ra 2018/15/0114 mwN). Der Verwaltungsgerichtshof zitiert dabei explizit die oben erwähnte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Die gegenständliche Eigentumswohnung wurde vom Beschwerdeführer zur Nutzung für eigene Wohnzwecke und…
…Dies ist ein Indiz für die Richtigkeit der Annahme, dass sich der Geschäftsführer und dessen Frau in Bezug auf die Nutzung des Raumes 2 und 5 zu privaten Wohnzwecken keine wesentlichen Beschränkungen auferlegt haben (siehe auch insbesondere Punkt ff.). dd.) Dass in diesem Raum Nr…
…des EuGH für den Bereich Umsatzsteuer folgend ist im Gegensatz zur bisherigen Rechtsauffassung der vollständige Vorsteuerabzug anzuerkennen, gleichzeitig ist jedoch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechender Wert für den lt. Betriebsprüfung vorliegenden Eigenverbrauch anzusetzen. Auswirkung/Änderungen lt. Bp: 2001: Die Nutzung für private Wohnzwecke erfolgt im…
…noch keine Vermietung erfolgt sei, unterscheide: Die erforderliche Vermietungsabsicht liege nämlich erst dann nicht mehr vor, wenn entweder Immobilien objektiv erkennbar für private Zwecke, insbesondere private Wohnzwecke, gewidmet oder sonst objektiv erkennbar Bemühungen um das Erlangen von Mietern beendet würden. Die zu den Vermietungsbemühungen hinzutretende…
…bei der im § 33 TP 5 Abs. 3 dritter Satz vorgesehene Begünstigung um eine persönliche Begünstigung nur für jene Verträge handelt, bei denen es unmittelbar um die Nutzung für private Wohnzwecke geht, also um Vertrage mit der jeweils "wohnenden (natürlichen) Person". Erst im Rahmen einer…
…die Bw. in H ein Einfamilienhaus besitzen, welches ausschließlich der Deckung der privaten Wohnbedürfnisse diene. Mutmaßungen, eines der für Vermietungszwecke erworbenen Objekte könnte jemals für eine (Teil-)Nutzung für private Wohnzwecke verwendet werden, seien daher auszuschließen. Kalendermäßig möge das Prüfungsverfahren bei den Bw. lang gedauert…
…Beschaffenheit und Einrichtung, Schreibtischen und Büromaschinen für private Wohnzwecke ungeeignet sei. Aufgrund der Rechtsprechung können aber die Aufwendungen nicht anerkannt werden. Die von ihm angesprochenen Beispiele seien aber völlig anders gelegen und für den vorliegenden Fall in keiner Hinsicht typisch oder relevant. Ob sich ein…
…durch eine interne Treppe mit den dazugehörigen Räumlichkeiten im Obergeschoß verbunden. 5. Die Wohnung W1 wird vom Mieter und der Komplementärin (Ehegattin) sowie von der Kommanditistin für private Wohnzwecke genutzt. 6. Bei der Einheit W4 handelt es sich um eine in den Baukörper der Maisonette…
…bleibt (die eigenen Wohnzwecken dienende Nutzung muss mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche ausmachen) und das Fristerfordernis erfüllt ist. Beispiel 1: Ein Freiberufler nutzt 15% seiner Eigentumswohnung betrieblich und den Rest privat (Hauptwohnsitz, Fristerfordernis erfüllt). Im Falle der Veräußerung der Eigentumswohnung tritt (auch für den betrieblich…
…eines für private Wohnzwecke dienenden Wohnhauses nicht fremdüblich wäre. Dagegen ist vorzubringen, dass es erfahrungsgemäß zwingend erforderlich sei, dass bei touristischer Nutzung einer Immobilie eine verantwortliche Person direkt im Objekt oder in unmittelbarer Nähe des vermieteten Objektes dauernd wohne. Durch die Bereitstellung einer Wohnung für…
…für private Wohnzwecke genutzt. Wie in der Berufung zutreffend ausgeführt wird, wurden die Schuldzinsen, soweit sie auf die Vermietungstätigkeit entfallen, bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch das Finanzamt als Werbungskosten gem. § 16 EStG anerkannt. Soweit die Schuldzinsen auf die Nutzung für private…
…seine privaten Wohnzwecke genutzt hat. Fest steht weiters, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer kein Entgelt für die Nutzung der im Eigentum der Bf. stehenden Wohnung geleistet hat. Daraus ergeben sich folgende steuerliche Auswirkungen: Da die Beschwerdeführerin die Wohnung ihrem Gesellschafter unentgeltlich zur Nutzung für private Wohnzwecke…
…welche zur Gänze zur Nutzung für private Wohnzwecke eingerichtet ist. Als Arbeitsplatz dient lediglich ein im Wohnraum befindlicher Schreibtisch mit Computer. Die Wohnung wird auch über den gesamten Zeitraum der Vermietung von der Beschwerdeführerin zu privaten Wohnzwecken genutzt. Im Hinblick auf deren steuerliche Anerkennung werden…
…und Z 2 lit a EStG 1988 (VwGH 19.03.2013, 2010/15/0085). Bei der Aufteilung des Gebäudes ist für jeden einzelnen Raum zu beurteilen, ob dieser aufgrund der zumindest überwiegenden Nutzung betrieblich oder privat verwendet wird (VwGH 14.12.2005, 2002/13/0114)…
…lit. a UStG 1994. Einer Bezugnahme auf § 12 Abs. 2 Z 1 leg.cit. bedarf es nicht. Allerdings führen bei einem Gebäude, das zum Teil für private Wohnzwecke des Unternehmers gewidmet ist, § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 einerseits und § 12 Abs…
…Oktober 2017) unbestritten langjährig zum Betrieb einer Steuerberatungskanzlei vermietet war und diesbezüglich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden, diese Wohnung anschließend (nach dem Umbau) jedoch zweifelsfrei der mehrmonatigen Nutzung für private Wohnzwecke des Eigentümers (dem Bf. vom 18.1.2018 bis April 2018) bzw…
…der belangten Behörde zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs stand nach den Feststellungen der belangten Behörde im Beschwerdefall auch keine private Veranlassung der Vermietung im Raum und wurde das gegenständliche Bestandsobjekt, ein Hotel, ausschließlich betrieblich genutzt. Insbesondere wurde eine Nutzung für private Wohnzwecke der Beschwerdeführerin nicht festgestellt…
…umfangreiche Baumaßnahmen und Anschaffungen für den Gaststätten- und Beherbergungsbetrieb. Die Liegenschaft wurde vom Sohn ausschließlich betrieblich genutzt. Die Wasser-, Strom- Gaslieferungen und Abwasserentsorgung für die Liegenschaft, R.2, dienten ausschließlich dem dortigen Betrieb des Sohnes. Eine Nutzung der Liegenschaft für private Wohnzwecke fand nicht statt…