…Z 1 KStG 1988 sind allfällige Unterschiedsbeträge gemäß § 3 Abs. 2 UmgrStG steuerneutral. Nominalgenussrechte (obligationsähnliche Genussrechte) fallen unter den Confusio-Tatbestand des § 3 Abs. 3 UmgrStG. 2 UmgrStG steuerneutral. Nominalgenussrechte (obligationsähnliche Genussrechte) fallen unter den Confusio-Tatbestand des § 3 Abs. 3 UmgrStG. Rz 164: Sämtliche…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ND,vertreten durch die Confida GmbH, 9620 Hermagor, vom 28. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. November 2004 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 2001…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Nachbarschaft C im Xtal, 9999 C, C 28, vertreten durch Confida GmbH, 9620 Hermagor, Gösseringlände 7, vom 20. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. November 2002 betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Agrargemeinschaft Nachbarschaft C , 9999 N, C10, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Juli 2002…
…jedes Genussrecht schuldrechtlicher Natur, weshalb aus den grundlegenden (zivil-)rechtlichen Merkmalen für die steuerliche Beurteilung „nichts zu gewinnen“ ist. 3 .2. Steuerrechtliche Qualifikation von Genussrechten (im Allgemeinen) Ertragsteuerrechtlich wird zwischen aktienähnlichen Genussrechten (sozietäre Genussrechte, Substanzgenussrechte) und obligationenähnlichen Genussrechten (Nominalgenussrechte, Fremdkapital) unterschieden. Substanzgenussrechte nach § 8 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. April 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7. Juni 2010, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. März 2010 ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die…
…Teilnahme von Seiten der Genussrechtsberechtigten an den Chancen und Risiken ihrer Unternehmung wünschte. Zentraler Berufungs/Beschwerdegrund ist, dass es sich um ,Nominalgenussrechte' (Anleihen) mit einer überwiegend fixen Verzinsung handelt, die deshalb nicht der Gesellschaftsteuer unterlägen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes weist nicht nur die beispielhafte Aufzählung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Jänner 2010, ErfNr. xxx, betreffend Antrag auf Rückerstattung der selbstberechneten…
…Liquidationsgewinn der Körperschaft vermitteln. Beide im Gesetz genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Fehlt die Beteiligung am Gewinn, am Liquidationsgewinn oder an beiden, liegt ein Nominalgenussrecht bzw. ein obligationsähnliches Genussrecht (Fremdkapital) vor, dessen Bedienung zu abzugsfähigen Betriebsausgaben führt. Genussrechte und sonstige Finanzierungsinstrumente, die die Voraussetzungen des…
…322; Jakom/Marschner, aaO, § 27a Rz 12). Ausschüttungen auf obligationenähnliche Genussrechte (auch als Nominalgenussrecht bezeichnet) unterliegen nur dann dem Sondersteuersatz des § 27a Abs. 1 EStG 1988 und damit wenn es sich um inländische Kapitaleinkünfte handelt der Kapitalertragsteuer wenn sie öffentlich begeben und verbrieft sind (vgl…
…Substanzgenussrechte, Kommanditanteile, atypisch stille Beteiligungen und als Beimischungsmöglichkeit die Darlehensgewährung, die Zeichnung von Schuldverschreibungen, die typische stille Beteiligung, das Nominalgenussrecht und in wirtschaftlich begründeten Fällen die Zuzahlung in Betracht (Wiesner, Die Körperschaftsteuernovellen 1993, SWK 1993, A 553). Festgestellt wird, dass Bürgschaften weder im § 6b KStG…
…Substanzgenussrechte, Kommanditanteile, atypisch stille Beteiligungen und als Beimischungsmöglichkeit die Darlehensgewährung, die Zeichnung von Schuldverschreibungen, die typische stille Beteiligung, das Nominalgenussrecht und in wirtschaftlich begründeten Fällen die Zuzahlung in Betracht (Wiesner, Die Körperschaftsteuernovellen 1993, SWK 1993, A 553). Festgestellt wird, dass Bürgschaften weder im § 6b KStG…
…Z. 1 KStG 1988 (mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn des Steuerpflichtigen verbunden sei) wären allfällige Unterschiedsbeträge gemäß § 3 Abs. 2 UmgrStG steuerneutral, während Nominalgenussrechte (obligationenähnliche Genussrechte) unter den Confusiotatbestand des § 3 Abs. 3 UmgrStG fallen würden (Rz. 163 UmgrStR)…
…die Substanzgenussrechte, die zu einer Beteiligung an der Unternehmenssubstanz führen, im Gegensatz zu den Nominalgenussrechten, die nur eine Gewinnbeteiligung vermitteln und ertragsteuerrechtlich nicht zum Eigenkapital sondern zum Fremdkapital zählen. 4) Der Begriff des Genussrechtes findet sich zwar in einer Reihe von abgabenrechtlichen Bestimmungen (ua § 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Jänner 2010, ErfNr. xxx, betreffend Antrag auf Rückerstattung der selbstberechneten…
…Diesem lagen die Genussscheinbedingungen für die Begebung von in Genussscheinen verbrieften Nominalgenussrechten durch die ***Bfehem** 6,5% + 3,5%-Tranche 2015 zu Grunde. Die ***A*** zeichnete insgesamt 20 Stück mit einem Nennwert von € 500.000,00 pro Stück (Summe Nennbetrag € 10.000.000…
…"Genusscheinbedingungen für die Begebung von in Genussscheinen verbrieften Nominalgenussrechten durch die ***Bf1*** 6,5% + 3,5% - Tranche 2015" in der Fassung vom 3.12.2015 (kurz Genussrechtsbedingungen) zu Grunde lagen. Der Emissionserlös sollte der Finanzierung der Entwicklung des Objekts "***3***" am Standort ***...*** dienen (durch die…
…Teilnahme von Seiten der Genussrechtsberechtigten an den Chancen und Risiken ihrer Unternehmung wünschte. Zentraler Berufungs/Beschwerdegrund ist, dass es sich um ‚Nominalgenussrechte' (Anleihen) mit einer überwiegend fixen Verzinsung handelt, die deshalb nicht der Gesellschaftsteuer unterlägen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes weist nicht nur die beispielhafte Aufzählung…