…insbes. S 6 und 14f des Strafaktes) waren. Somit liegen aber die Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 165 Abs. 1 FinStrG schon mangels des Neuhervorkommens von Umständen iSd. lit. a bzw. b leg.cit. nicht vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und die Beschwerde…
…der Antragsteller von dem Wiederaufnahmegrund nachweislich Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat (§ 303 Abs. 2 BAO). Tatsachen im Sinne des § 303 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…wird, dass die Erlassung des Bescheides vom 26. November 2008 der zeitliche Maßstab für das Neuhervorkommen ist. Jedoch deute die anschließend dargestellte Auswertung von Aktenteilen, wobei das wesentliche Kriterium nicht das Bekanntwerden von Umständen durch die Außenprüfung sei, sondern ob die als Wiederaufnahmsgrund herangezogene Tatsache…
…Rechtsprechung stelle eine geänderte Rechtsprechung keinen Wiederaufnahmegrund dar. Sollte als neue Tatsache das Durchführen von Mieterinvestitionen angesehen werden, so seien diese der Bw bereits mit deren Tätigung bekannt gewesen und wäre ein allfälliger sinngemäßer Antrag verspätet. Dem Finanzamt sei der Umstand, dass Mieterinvestitionen getätigt wurden…
…Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein…
…2014). Diese stellen iSd oben dargestellten Jud Beweismittel dar. Das Neuhervorkommen von Beweismitteln bezieht sich auf den Wissensstand der belangten Behörde aufgrund der Abgabenerklärungen der Bf für die Veranlagungsjahre 2009 bis 2011. Zum damaligen Zeitpunkt hatte die belangte Behörde davon noch keine Kenntnis. Wäre dem…
…Ra 2021/15/0066). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.2.2017, Ro 2014/15/0050). Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln iSd § 303 Abs 1 lit b bezieht sich auf den Wissensstand (aufgrund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…von denen aber nur dann die Rede sein kann, wenn die Tatsachen oder Beweismittel zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren, aber im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind (vgl. VwGH 22.11.2006, 2006/15/0173). Das Neuhervorkommen von Tatsachen ist bei der…
…Nach § 42 Kraftfahrzeuggesetz habe der Zulassungsbesitzer eines Fahrzeuges der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen sei, binnen einer Woche jede Änderung von Umständen anzuzeigen, die durch die behördliche Eintragung im Zulassungsschein berührt würden. Insbesondere sei hierbei die Verlegung des Hauptwohnsitzes den Behörden anzuzeigen…
…gravierendere Bedeutung beizumessen sei. Daher sind das Hervorkommen der Umstände bezüglich des Einbringungswertes des Baggers und der anteiligen Zurechnung der Nutzung des Baggers im landwirtschaftlichen Betrieb sowie das Hervorkommen der anteiligen privaten Nutzung der im BP-Bericht angeführten "diversen Betriebsausgaben" als Neuhervorkommen von Umständen iSd …
…geforderte Bezeichnung von Umständen (Abs 1 leg cit), auf die sich eine Wiederaufnahme stützen würde (insbesondere das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln). Vielmehr führte die Begründung des Antrages aus, dass der belangten Behörde der bestehende Verlustvortrag "bewusst" gewesen sei. Der Antrag bezeichnete genau diesen Umstand …
…Neuhervorkommens von Tatschen ist und handelt es sich weder beim Team Abgabensicherung in Bezug auf die Einkommensteuer der beschwerdeführenden Partei für das Jahr 2012 um die abgabenfestsetzende Stelle, noch liegt zwischen dem Haftungs- und dem Einkommensteuerfestsetzungsverfahren Verfahrensidentität vor. Dass diese für die Wiederaufnahme maßgeblichen Umstände…
…0058, dargelegt, dass das Neuhervorkommen von Tatsachen bei einem Antrag auf Wiederaufnahme aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen sei (vgl. auch VwGH 29.3.2017, Ro 2016/15/0036, und VwGH 26.4.2017, Ro 2015/13/0011). Der Umstand, dass die Bf. eine…
…Ritz BAO5, Rz 12 zu § 303). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht der jeweiligen Verfahren derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen…
…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Finanzamt hat sich, wie dem angefochtenen Wiederaufnahmsbescheid deutlich zu entnehmen ist, auf den Neuerungstatbestand gestützt. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln…
…Ritz, BAO5, § 303 Tz 3). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist…
… 303 Abs. 1 lit. b BAO - das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln - für die seitens des Bf. beantragte Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2019 nicht vor und selbst das bloße Vergessen bzw. Übersehen der Bezug habenden Eintragungen in der Abgabenerklärung stellen keine neu hervorgekommenen…
… 303 Abs. 1 BAO eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig sei, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände, allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…