…in vorliegendem Fall hingegen jeder Hinweis. Zu Recht hat der Berufungswerber darauf hingewiesen, dass die Namensnennung nicht einfach als übliche Handlung unter Verwandten oder Bekannten oder auch Fremden anzusehen, sondern aufgrund einer im Vorhinein getroffenen Vereinbarung zwischen dem Berufungswerber und dem Ehepaar S. erfolgt ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 18. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 nach der am 18. Jänner 2006 in 6020 Innsbruck, Innrain 32, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Andrea Ornig und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Michael Rauscher, Dr. Bernhard Koller und Mag. Petra Kühberger im Beisein der Schriftführerin Claudia Schmölzer über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen der Y2-GmbH als Rechtsnachfolgerin…
Einheitliche Leitung iSd § 15 Abs 1 AktG erfordert eine entsprechende Einflussnahme zB aufgrund personeller Verflechtungen, Finanzierungen oder Vertragsbeziehungen, um die Geschäftsführung der Konzernunternehmen planmäßig so zu koordinieren, dass dies der möglichen Leitungsstruktur eines Einheitsunternehmens entspricht (vgl Koppensteiner/Rüffler, GmbH-Gesetz 3 § 115 Rz 15). Das…
Entgegen der Darstellung in der Berufung sind somit wesentliche Sachverhaltselemente vorliegend, die für das Bestehen einer einheitlichen Leitung im Sinne § 15 Abs 1 AktG sprechen. Als wesentliches Argument gegen die einheitliche Leitung werden von der Berufungswerberin die völlige Gleichberechtigung der Gesellschafter, die erforderliche Einstimmigkeit und…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 (VwGH 21.10.1986, 84/14/0054) oder durch das Unterbleiben der Namensnennung des Vermittlungsprovisionsempfängers gemäß § 162 BAO ergeben. Rz 2165: Anschaffungskosten sind jene Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Wilfried Marzi, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 - 1996, Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1993-1995, Festsetzung der Verspätungszuschläge für die Jahre…
…vom 19.12.2013 (als Berufung über FinanzOnline eingebracht, wobei die zweite eingebrachte Version auch die als Adressaten genannten Treugeber ohne Namensnennung anspricht) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf zu St.Nr. ***BF1StNr1*** über die Feststellung von Einkünften…
…der Werbeabgabe hingegen nicht in Anspruch nehmen. 6.3.2.3 Nicht steuerpflichtige Leistungen Rz 759: Nicht steuerpflichtige Leistungen sind: Namensnennung während einer Veranstaltung (Lautsprecherdurchsagen) "Geschenkkorb" gegen Namensnennung Internet-Präsenz Autogrammstunden Fototermine freier Eintritt Freikartenkontingent Ankick bei einem Fußballspiel Rz 760: Typisch steuerpflichtige Leistungen wie…
…zuständig fühle. Ein letzter telefonischer Versuch zu einer gütlichen Erledigung sei jüngst gescheitert. Rückrufe von einer zuständigen Person (ohne deren Namensnennung) seien zwar zuvor mehrfach auf ihre Urgenzen hin telefonisch angekündigt worden, bisher aber ebenfalls nicht erfolgt. Das Finanzamt habe somit gegen die ihm gemäß §…
…Aufforderungen zur Erteilung der Lenkerauskunft. Aktenkundig ist weiters ein Bericht der Magistratsabteilung 6 mit folgendem Inhalt: "Es ist nicht möglich in die Anlage zu gelangen und direkt eine Hinterlegungsanzeige zu hinterlegen. Laut Nachbarn (Gegensprechanlage, keine Namensnennung ist die Bf. ho. wohnhaft und wird auch gesehen…
…eine gesonderte Quittung. diese Quittung ist der einzige Nachweis der Spieltteilnahme sowie eines allfälligen Gewinnanspruches. Nach Punkt 11.1 bestehen Gewinnansprüche nur aufgrund der Quittung. Daraus wird gefolgert, dass eine Namensnennung nicht Voraussetzung für das Zustandekommen eines Spielvertrages sei. Entscheidend sei ausschließlich, wem die Quittung…
…eine gesonderte Quittung. diese Quittung ist der einzige Nachweis der Spieltteilnahme sowie eines allfälligen Gewinnanspruches. Nach Punkt 11.1 bestehen Gewinnansprüche nur aufgrund der Quittung. Daraus wird gefolgert, dass eine Namensnennung nicht Voraussetzung für das Zustandekommen eines Spielvertrages sei. Entscheidend sei ausschließlich, wem die Quittung…
…eigener Kunden sowie in von Kunden vorgelegte verbindliche Offerte von Mitbewerbern. Aus Gründen des Bankgeheimnisses dürfe er keine Namen nennen, er wolle jedoch nachfolgend einen Fremdvergleich mit tatsächlichen Beispielen - ohne Namensnennung - anführen. Generell sei anzumerken, dass die Bonitätsprüfung die wichtigste Aufgabe bei der Kreditvergabe an…
…Sofortstorni, der Ankauf von Karkassen ohne Namensnennung des Verkäufers sowie Verkäufe im Inland die als innergemeinschaftliche Leistungen ausgewiesen worden seien vor, die umsatzsteuerlich zu korrigieren seien. Die Außenprüfung (Ap.) verminderte die laut Erklärung geltend gemachte Vorsteuer und unterzog die innergemeinschaftlichen Leistungen der 20%igen Umsatzsteuer…
…wäre. Diese Form der Mitgliedschaft umfasse die Berechtigung, dass neben dem jeweiligen Erstberechtigten pro Karte jeweils eine weitere Person ohne Namensnennung und ohne Begleitung durch den Karteninhaber den Fitnessclub habe besuchen können. Die Karten wären daher über die Gästeberechtigung allen Mitarbeitern zur Verfügung gestanden. Da…
…€ korrigiert werden. Als Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Bewirtungskosten im Ausmaß von 50 % geltend gemacht wurden. Die Namensnennung des Bewirteten sei nicht Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit. Laut VwGH vom 14.1.2002, 97/13/0238 können Bewirtungsspesen als Informationsausgaben steuerlich in Abzug…
…anhaltende physische und psychische Krankheitssituation der Bw. Der Lebensunterhalt der Bw. sei durch Unterstützung von dritter Seite finanziert worden und bedürfe es aufgrund der gesetzlichen Situation keine diesbezügliche Namensnennung. Zusammenfassend sei daher festzuhalten, dass im Jahr 1999 kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielt worden sei und daher…
…Situation bedinge auch eine lang anhaltende physische und psychische Krankheitssituation der Bw. Ihr Lebensunterhalt sei durch Unterstützung von dritter Seite finanziert worden. Aufgrund der gesetzlichen Situation bedürfe es keiner diesbezüglichen Namensnennung. Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde die Bw. abermals ersucht, ihre monatlichen Ausgaben für Miete…
…A., C. und DI. D. B. sind - in der Reihenfolge ihrer Namensnennung - mit einem Anteil von 15 %, 10 % und 75 % am Stammkapital der GmbH beteiligt. Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist DI. D. B.. Die Abgabenerklärungen für das Jahr 2001 wurden von der "A-GmbH - X…