…Finanzamt vorgenommenen pauschalen Kürzung der geltend gemachten Reisekosten um 50 % war der Berufung aus nachstehenden Erwägungen ein teilweiser Erfolg beschieden: Dass Reisekosten nur bei einem beruflich veranlassten Mehraufwand als Betriebsausgaben anzuerkennen sind und ein solcher im Nahbereich (innerhalb von 25 km) des Betriebsortes nicht anfällt…
…zumutbar. Es sei daher das große Pendlerpauschale zu gewähren. Nach der abweisenden Berufungsvorentscheidung beantragte der Bw die Behandlung der Berufung durch die zweite Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Nahbereich sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten (…
…Haushalt des Steuerpflichtigen und die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Wer typische Aufwendungen des Nahebereiches der privaten Lebensführung als Werbungskosten geltend macht, hat nachzuweisen…
Beispiele für nicht abzugsfähige Literaturanwendungen sind (vgl Jakom, EStG, Tz 90 zu § 20 mit weiteren Judikaturnachweisen): „Das neue deutsche Wörterbuch“, Belletristik, Nachschlagewerke allgemeiner Art, Landkarten, Reiseführer, Wörterbücher, Lexika, Wanderkarten und -bücher, Reise- und Kunstführer, Atlanten und Bildbände. III.III Ö1 Hörerclub, Trolly Nach der Rechtsprechung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DI, vom 2. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch M, vom 12. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2005 wird abgeändert…
…Arbeitsort in G bzw. von Salzburg und damit beinahe sämtliche Dienstreisen von diesen beiden Orten aus antritt, G seit September 2004 auch sein Arbeitsort ist, die behaupteten "ausgedehnten Dienstreisen" im Jahr 2005 nur Tagesreisen waren, 67% aller Dienstreisen den Nahbereich (Salzburg bzw. G) betreffen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DI, vom 19. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch M, vom 28. November 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
…Reisekostenabrechnungen des Jahres 2002 hervorgeht, dass von den insgesamt 68 Dienstreisen, die von G aus angetreten wurden bei 38 Dienstreisen Salzburg der Zielpunkt der Dienstreisen war und damit über 50% aller Dienstreisen den Nahbereich betreffen, und daher davon auszugehen ist, dass diese mit den in…
…Nach den Gesetzesmaterialien (621 BlgNR XVII. GP, 75) ist im Nahbereich von 25 km die Benützung des Massenbeförderungsmittels jedenfalls zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Wohnung und Arbeitsstätten der Bw. befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von F…
…in D. gelegen war. Dadurch liegt bereits keine "doppelte Haushaltsführung" iSd EStG vor, da sich der Familienwohnsitz des Bw. ohnedies nachweislich im Nahbereich der Betriebsstätte in M. (Entfernung etwa 8 km) befand. Aus diesem Grund mangelt es im anhängigen Verfahren beim Bw. auch daran, aus…
…0319; 24.9.2008, 2006/15/0001). Nach den Gesetzesmaterialien (621 BlgNR XVII. GP, 75) ist im Nahbereich von 25 km die Benützung des Massenbeförderungsmittels jedenfalls zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt (ebenso Doralt, EStG 13 , § 16…
…14/0101, sind die durch das auswärtige Studium verursachten Mehraufwendungen dann nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn das gleiche Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegenen Universität absolviert werden kann. Entscheidend ist, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.H., vom 2. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 4. Oktober 2004 (Berichtigungsbescheid gemäß § 293b BAO) betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Namen des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Thomas Kollaczia-Putz, Annagasse 3-3A/35, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 27. Mai 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DI, vom 7. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch M, vom 14. Jänner 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2004 wird abgeändert…
…und damit beinahe sämtliche Dienstreisen von diesen beiden Orten aus antritt, U seit September 2004 auch sein Arbeitsort ist, die behaupteten "ausgedehnten Dienstreisen" im Jahr 2004 nur zwei Dienstreisen über zwei Tage dauerten aber sonst nur Tagesreisen waren, 53% aller Dienstreisen den Nahbereich (Salzburg bzw…
…die Umsatzsteuer 2002 bis 2004 steht daher im Widerspruch mit dem Ergebnis des Prüfungsverfahrens und ist daher ersatzlos aufzuheben. Ausführliche Begründungen und Folgeanträge werden nach Rücksprache mit meiner WT-Kanzlei nachgereicht und mögen bis dahin die Berufungserledigungen ausgesetzt werden. Es ergehen vorweg folgende Erstanträge: 1…
…nach der es auf einen bestimmten Gesundheitszustand des Antragstellers nicht ankommt, nicht akzeptiert. Dass Reisekosten nur bei einem beruflich veranlassten Mehraufwand als Betriebsausgaben anzuerkennen sind und ein solcher im Nahbereich (innerhalb von 25 km) des Betriebsortes nicht anfällt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau R. in XY., vom 18. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 5. November 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn T. in XY., vom 24. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg vom 30. April 2002 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der…