…Anwendung der Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 1999 über die Ankunftsnachweise bei Ausfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen nach Russland anzustellen, da die vorgelegte Bescheinigung nicht den Erfordernissen einer Entladungsbescheinigung entsprach. Da kein geeigneter Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr im Drittland fristgerecht…
…In der Begründung wurde ausgeführt, im Zuge von Ermittlungen sei festgestellt worden, dass das für den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegte Verzollungsdokument gefälscht worden ist. Das Erzeugnis müsse innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung in unverändertem Zustand in…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: - a…
…der Datenbank erfasste Dokument weist die TD 1-Nr. 1hh auf und hat die Abfertigung von Waren des Codes 1501 00 190 (19.327 kg) und 0203 21100 (250 kg) zum Inhalt. Mit dem vorgelegten Verzollungsdokument konnte der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland…
…Da bis dato kein Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegt wurde, bedurfte es auch keiner Erwägungen, ob die Voraussetzungen für die Vorlage eines solchen gegeben gewesen wären. Selbst bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Beförderungspapiers wäre daher der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung zu versagen…
…Da bis dato kein Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegt wurde, bedurfte es auch keiner Erwägungen, ob die Voraussetzungen für die Vorlage eines solchen gegeben gewesen wären. Selbst bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Beförderungspapiers wäre daher der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung zu versagen…
…Da bis dato kein Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegt wurde, bedurfte es auch keiner Erwägungen, ob die Voraussetzungen für die Vorlage eines solchen gegeben gewesen wären. Selbst bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Beförderungspapiers wäre daher der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung zu versagen…
…durchgeführten Hausdurchsuchung bei der Firma C. unter anderem auch russische Zollstempel mit der Nummer 318 und Rundstempel mit der Nummer 378 vorgefunden worden. Die Abdrücke dieser Stempel würden mit Stempelabdrucken, die sich auf dem vorgelegten Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland befinden, übereinstimmen…
…durchgeführten Hausdurchsuchung bei der K-GmbH unter anderem auch russische Zollstempel mit der Nummer 019 und ein Rundstempel mit derselben Nummer vorgefunden worden. Die Abdrucke dieser Stempel würden mit den Stempelabdrucken, die sich auf dem vorgelegten Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland befinden…
…Grunderstattung wurde mit einer offenen Forderung gegenverrechnet. Die Zahlung des differenzierten Teils der Erstattung hingegen verweigerte die Zahlstelle, weil weder ein Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland erbracht noch ein Beförderungspapier vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 13. September 2004 legte die Bf. durch…
…3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen" (VO 3665/87) in Höhe von EUR 5.243,25. Begründend wird ausgeführt, der vorgelegte Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland scheine in der Datenbank der russischen…
…Hausdurchsuchung bei der K-GmbH unter anderem auch ein russischer Zollstempel mit der Nummer 019 und ein Rundstempel mit der selben Nummer vorgefunden. Die Abdrücke dieser Stempel würden mit den Abdrucken, die sich auf dem vorgelegten Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland befinden…
…gekürzte Grunderstattung wurde mit einer offenen Forderung gegenverrechnet. Die Zahlung des differenzierten Teils der Erstattung hingegen verweigerte die Zahlstelle, weil weder ein Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland erbracht noch ein Beförderungspapier vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 13. September 2004 legte die Bf…
…gekürzte Grunderstattung wurde mit einer offenen Forderung gegenverrechnet. Die Zahlung des differenzierten Teils der Erstattung hingegen verweigerte die Zahlstelle, weil weder ein Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland erbracht noch ein Beförderungspapier vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 13. September 2004 legte die Bf…
…der Herstellung von Imitationen russischer Zollstempel beauftragt zu haben. Da es sich beim verfahrensgegenständlich vorgelegten Primärnachweis nach Artikel 16 Absatz 1 lit. a) VO 800/1999 um eine Fälschung handelt, ist mit diesem Dokument der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr im Drittland…
…mit der Ausfuhranmeldung vom 10. Juni 1999 sei für die Menge von 19.427,00 kg der Erzeugnisse des Produktcodes 0203 29 11 9100 (18 Paletten) die Ausfuhrerstattung beantragt worden. Das vorgesehene Bestimmungsdrittland sei Russland gewesen. Das als Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: - a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: - a…
…30. Jänner 2001 das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen. Nachdem die Bf. mit Schreiben vom 21. Dezember 2001 beim Zollamt Salzburg/Erstattungen beantragt hat, die Frist für die Vorlage des Nachweises der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr im Drittland um drei Monate zu verlängern, da…
…Eine derartige Auslegung hätte zur Folge, dass die Beantragung des differenzierten Teils der Ausfuhrerstattung erst mit Vorlage des Nachweises betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Abfertigung zum freien Verkehr im Bestimmungsland und der Vorlage des Beförderungspapiers abgeschlossen wäre. Gegen eine derartige Auslegung spricht nach…