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UFSS RV/0071-S/07Als Nachlasspassivum abzugsfähige Darlehensforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2007

…die im eidesstättigen Vermögensbekenntnis enthaltene Darlehensverbindlichkeit im Verlassverfahren als Nachlasspassivum in Ansatz gebracht wurde, ist daher für die Berufungswerberin hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung nichts gewonnen. Im Gegenstandsfall begehrt die Berufungswerberin die Anerkennung der im Inventar ausgewiesenen Darlehensforderung in Höhe von 84.002,67 als Nachlasspassivum…

UFSW RV/1412-W/02Unternehmensbewertung im Zuge des Erbschaftssteuerverfahrens, Anerkennung von Prozesskosten als Nachlasspassivum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2003

…in Abzug gebracht werden. Dass die Kreditschuld auf Grund der Zinsenbelastung zwischen Todestag und Einantwortung beinahe auf das Doppelte angewachsen ist, kann in Hinblick auf das oben erwähnte Stichtagsprinzip keine Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der Anerkennung von Prozesskosten als Nachlasspassivum gemäß § 20 Abs. 4 ErbStG hat…

UFSW RV/3054-W/11Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Hermann Fröschl, 1060 Wien, Mariahilferstraße 27/11, vom 24. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. August 2011, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden:   Der Berufung…

UFSW RV/3053-W/11Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Hermann Fröschl, 1060 Wien, Mariahilferstraße 27/11, vom 24. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. August 2011, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird…

UFSW RV/3540-W/07Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P, vertreten durch C, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 12. September 2007, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie folgt…

EStR 2000 Rz 4534–453712.2.6 Vortragsberechtigte Personen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

12.2.6 Vortragsberechtigte Personen Fassung ab Veranlagung 2013 Rz 4534: Persönlich vortragsberechtigt ist - von gesetzlichen Ausnahmebestimmungen (etwa nach dem UmgrStG) abgesehen - grundsätzlich die Person, die den Verlust erlitten hat (VwGH 4.6.1986, 84/13/0251). Nur im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von Todes…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

1. Vorbemerkungen In den letzten Jahren traten sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf jener von Abgabepflichtigen und Sozialhilfeverbänden vermehrt Fragestellungen zu den beiden Themen Sozialhilfebezug sowie Verlassenschaftsverfahren auf. Was die beiden Bereiche abgabenverfahrensrechtlich verbindet, ist der Umstand, dass jeweils Abgabenverfahren - hauptsächlich in Form…

UFSW RV/2746-W/02Feststellungsbescheide gegenüber einer nicht vorhandenen Verlassenschaft - abgeleitete Bescheide.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der U.O., C.O. und T.O. als Miterben nach Ing.H.O., Deutschland, vertreten durch X.GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1998 beschlossen…

UFSL RV/0500-L/02Auszahlungen von Lebensversicherungen als Erwerbe von Todes wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005Teil 1/2

…zuletzt AdrHR, wohnhaft gewesenen Kaufmann hr geht unter Anderem Folgendes hervor: "Summe des Nachlasspassivums in Höhe von 2,087.343,77 S im Vergleich zum Nachlassaktivum von 2,063.016,60 S, es ergibt sich daher eine rechnerische Überschuldung des erblichen Nachlasses im Betrage von…

UFSI RV/0162-I/09Keine Abzugsfähigkeit einer Forderung des erbl. Sohnes als Erblasserschuld bei ohne Rückzahlungsvereinbarung an die Erblasserin (Mutter) geleisteten monatlichen Unterstützungszahlungen von ca. 300 €
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010

…und der Kosten der Regelung des Nachlasses als weiterer Abzugsposten bei der Berechnung der Erbschaftssteuer geltend gemacht." Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde damit begründet, dass Zuwendungen zu Lebzeiten mangels schriftlicher Vereinbarung betreffend Rückzahlung nicht als Nachlasspassivum geltend gemacht werden könnten. Solche Zuwendungen zu Lebzeiten seien gemäß …

UFSL RV/0847-L/06Ein Kostenäquivalent für Pflege und Betreuung ist weder als Barlohn abzugsfähig, wenn im eigenen Haus erbracht, noch als Erblasserschuld anzuerkennen, wenn keine rechtliche Verpflichtung bestand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…monatlich 300,00 €, insgesamt 9.000,00 €, angemeldet, welche als Nachlasspassivum berücksichtigt wurde. Für diesen Erbfall hat das Finanzamt mit Bescheid vom 30. Jänner 2006 Erbschaftssteuer (ErbSt) in Höhe von 11.548,85 € festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage wurde dabei wie folgt ermittelt: |…

UFSW RV/1897-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…September 2003 zog das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die im Ausland entrichtete Erbschaftssteuer als Nachlasspassivum von der Bemessungsgrundlage ab und setzte die Steuer mit Euro 83,44 fest. Im dagegen eingebrachten Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrt der…

UFSW RV/1896-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…September 2003 zog das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die im Ausland entrichtete Erbschaftssteuer als Nachlasspassivum von der Bemessungsgrundlage ab und setzte die Steuer mit Euro 83,44 fest. Im dagegen eingebrachten Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrt die…

UFSW RV/1893-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…September 2003 zog das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die im Ausland entrichtete Erbschaftssteuer als Nachlasspassivum von der Bemessungsgrundlage ab und setzte die Steuer mit Euro 83,44 fest. Im dagegen eingebrachten Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrt der…

UFSW RV/1892-W/03Anrechnung der polnischen Erbschaftssteuer. Kein Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…September 2003 zog das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die im Ausland entrichtete Erbschaftssteuer als Nachlasspassivum von der Bemessungsgrundlage ab und setzte die Steuer mit Euro 83,44 fest. Im dagegen eingebrachten Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrt der…

UFSL RV/0347-L/02Keine Anrechnung von Kosten der Haushaltsführung bei Berechnung der Schenkungssteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005Teil 1/2

…M., wohnhaft gewesenen Kaufmann H.R.. Darin wird unter Anderem festgehalten: "Summe des Nachlasspassivums in Höhe von 2,087.343,77 S im Vergleich zum Nachlassaktivum von 2,063.016,60 S, es ergibt sich daher eine rechnerische Überschuldung des erblichen Nachlasses im Betrage von…

UFSL RV/0631-L/02Auslegung einer letztwilligen Erklärung der Erblasserin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2005

…Todestag ..... f) Sparbuch Nr.31954.324 lautend auf Erblasserin/Bw.: 2,000.000,00 S. ..... | Summe des Nachlasspassivums | 82.222,10 S | im Vergleich zum Nachlassaktivum von | 8,196.602,15 S | ergibt sich ein reiner Nachlass im Werte von…

UFSW RV/3196-W/08Erbübereinkommen hat keine Auswirkung auf Besteuerung des Erwerbes durch Erbanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…Liegenschaft wird. ..... 2.) Das restliche Nachlassvermögen geht in das alleinige Eigentumsrecht der erbl. Witwe WITWE über und zwar einschließlich aller Nachlasspassiva. Diese verpflichtet sich daher sämtlich am Todestag ihres Gatten ERBLASSER bestehenden Verbindlichkeiten zur Alleinzahlung zu übernehmen und zwar einschließlich der Kosten des Abhandlungsverfahrens und…

UFSW RV/3197-W/08Erbübereinkommen ohne Auswirkung auf Erwerb durch Erbanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…Liegeschaft wird. ..... 2.) Das restliche Nachlassvermögen geht in das alleinige Eigentumsrecht der erbl. Witwe WITWE über und zwar einschließlich aller Nachlasspassiva. Diese verpflichtet sich daher sämtlich am Todestag ihres Gatten ERBLASSER bestehenden Verbindlichkeiten zur Alleinzahlung zu übernehmen und zwar einschließlich der Kosten des Abhandlungsverfahrens und…

UFSW RV/3195-W/08Qualifizierte Ausschlagung der Erbschaft zugunsten einer Miterbin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…Liegenschaft wird. ..... 2.) Das restliche Nachlassvermögen geht in das alleinige Eigentumsrecht der erbl. Witwe WITWE über und zwar einschließlich aller Nachlasspassiva. Diese verpflichtet sich daher sämtlich am Todestag ihres Gatten ERBLASSER bestehenden Verbindlichkeiten zur Alleinzahlung zu übernehmen und zwar einschließlich der Kosten des Abhandlungsverfahrens und…