…beschränkt sind, während der Abgabepflichtige aufgrund der Nähe zum Beweis allein in der Lage ist, den Sachverhalt aufzuklären. In solchen Fällen liegt es vornehmlich am Abgabenpflichtigen, zeitgerecht für geeignete Beweise zur Aufhellung des Sachverhalts vorzusorgen und diese bei Anforderung der Abgabenbehörde beizubringen. Gemäß § 167 Abs…
…Bezeichnung findet sich in keiner der bis dahin vorgelegten, schriftlichen Unterlagen zum Vorgang. Der in der Berufungsverhandlung vorgelegte Buchhaltungsausdruck ist daher eher geeignet die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Frage zu stellen, als den beabsichtigten Beweis zu erbringen. III. Rechtliche Würdigung: Auf Basis des festgestellten Sachverhalts…
…der Einkünfte der Bw. aus ihrer politischen Arbeit standen. Nachweisführung/Notwendigkeit. Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass sie - entgegen allg. Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließl. die betrieb.…
…zu, wenn typische Aufwendungen der privaten Lebensführung steuerlich verwertet werden sollen. Im Hinblick auf seine eigene Nähe zum Beweisthema hat hier der Beschwerdeführer von sich aus nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, dass sie – entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung – die betriebliche oder berufliche Sphäre betreffen (vgl…
…Beschwerdeführer sei seit 18.05.2004 als Vertreter der Primärschuldnerin und damit für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen verantwortlich. Bis zum Beweis des Gegenteils müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer der ihm aufgetragenen Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Primärschuldnerin nicht vorschriftsmäßig nachgekommen sei. …
…über ihre An- und Verkäufe. Erstaussagen sind wegen der zeitlichen Nähe zum Geschehen glaubwürdiger als später gemachte Aussagen: Der Unabhängige Finanzsenat geht deshalb bei seiner Beweiswürdigung davon aus, dass die Eintragungen im Anlageverzeichnis glaubwürdiger sind als das Berufungsvorbringen und die im Berufungsverfahren vorgelegten Beweismittel. Lt…
…zu, wenn typische Aufwendungen der privaten Lebensführung steuerlich verwertet werden sollen. Im Hinblick auf seine eigene Nähe zum Beweisthema hat hier der Beschwerdeführer von sich aus nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, dass sie - entgegen allgemeinen Lebenserfahrung - die betriebliche oder berufliche Sphäre betreffen (vgl. etwa…
…derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche bzw betriebliche Sphäre betreffen (vgl VwGH 18.10.2017, Ra…
…dabei im Hinblick auf seine eigene Nähe zum Beweisthema eine erhöhte Mitwirkungs- und Behauptungspflicht trifft. Er hat deshalb von sich aus nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, dass die hier strittigen Aufwendungen zum Erwerb des Privatpilotenscheins - entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung - die betriebliche oder berufliche Sphäre…
…mwN; zum unverändert gebliebenen Aufteilungsverbot vgl. weiters VwGH vom 27.1.2011, 2010/15/0197, VwSlg. 8613/F, RdW 2011/175, 169). Auch hat derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema nachzuweisen…
…VwGH 20.11.1996, 89/13/0259). Dementsprechend hat der Steuerpflichtige im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass die Reisekosten (nahezu) ausschließlich die betriebliche Sphäre betreffen. Der Nachweis der betrieblich veranlassten Fahrtkosten mit dem Pkw (tatsächliche Aufwendungen/Kilometergelder) hat grundsätzlich…
…14/0042). Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass sie - entgegen allgemeiner Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließlich die betriebliche/berufliche Sphäre betreffen (VwGH 19.3.2008, 2008/15/0074…
…also derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche bzw betriebliche Sphäre betreffen (VwGH 27.03.2003, 2001…
…Prüfung, wenn Aufwendungen vergleichbarer Art häufig auch in der Privatsphäre anfallen. Nachweisführung/Notwendigkeit. Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten) geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass sie - entgegen allg. Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließl. die…
…18ff., hat derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend macht, in Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass sie - entgegen allgemeiner Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließlich die betriebliche/berufliche Sphäre betreffen (VwGH 22.Februar 2007, 2006/14/0020). Die…
…und nicht für eine unbefristete doppelte Haushaltsführung sowie für Familienheimfahrten. Der Vorsitzende verkündet den Beschluss auf Einvernahme der Beschwerdeführerin als Partei und auf Einvernahme von Mag. VNGt FNBf als Zeugen zum Beweisthema gemeinsamer Wohnsitz mit der Beschwerdeführerin. Beschwerdeführerin VNBf FNBf Ti, … wird als Partei (…
…Auch hat derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche bzw. betriebliche Sphäre betreffen (VwGH 24.11.2016…
…0260). Derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, hat im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche bzw. betriebliche Sphäre betreffen (VwGH 24.11.2016…
…erbringe. Es habe also derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend mache, im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche bzw. betriebliche Sphäre betreffen (vgl. z…
…aufklärbar sind, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung somit näher steht als die Behörde (VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass sie…