Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Moderatorin, 1120 Wien, Xgasse, vertreten durch Mag. Rainer Tiefenböck, Wirtschaftstreuhänder, 1100 Wien, Wienerbergstraße 11/VIe, vom 28. April 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch…
… 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Opernsängerin und Moderatorin und in dieser Eigenschaft nichtselbständig tätig. Daneben erzielte die Bw. im Streitjahr Einkünfte aus…
…einem häuslichen Arbeitszimmer nur dann anzuerkennen, wenn der Arbeitsraum den Mittelpunkt der entsprechenden Betätigung des Steuerpflichtigen darstellt und der überwiegende Teil der Erwerbstätigkeit in diesem ausgeübt wird. Mittelpunkt der Tätigkeit einer (Radio) Moderatorin ist nach den Lebenserfahrungen jener Ort, an dem die Moderation der betreffenden…
…Einkünfte aus einer Moderationstätigkeit, und zwar als Moderatorin und Sprecherin bei 4 off-air-Veranstaltungen. Strittig ist die steuerliche Anerkennung folgender Positionen: Häusliches Arbeitszimmer - Abschreibung und Raumaufwand Kfz-Aufwand und Geringwertige Vermögensgegenstände Über die Berufung wurde erwogen: Zum Arbeitszimmer: Die Bw. erklärte in der Umsatzsteuererklärung…
…abgegebenen Stellungnahme vom 14.6.2017 wurden das Studienblatt, eine Inskriptionsbestätigung sowie eine Bestätigung über den Abbruch des FH-Lehrganges ohne Abschluss am 8.2.2016 vorgelegt. Zum Diplomlehrgang zur Moderatorin wurde eine Kursbestätigung der "Bildungszone" vorgelegt, wonach die Beschwerdeführerin „vom 29.02.2016 bis…
…2004/15/0148), die Tätigkeit einer Moderatorin (VwGH 29.02.2012, 2008/13/0099) aufgrund der Ähnlichkeit mit der Lehr- und Vortragstätigkeit. Bei Subsumierung des beschwerdegegenständlichen Sachverhaltes unter die anzuwendenden Normen und Anwendung der einschlägigen Judikatur des VfGH und VwGH ist zum einen zu betonen…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. erzielte laut Beilage zur Einkommensteuererklärung 1999 einen Einnahmenüberschuss aus selbständiger Arbeit als Journalistin und Moderatorin beim ORF i.H.v. S 90.366,94 und einen Aufgabegewinn…
…es der Bf. aufgrund ihrer starken beruflichen Eingebundenheit in der Anstellung als Journalistin samt Konkurrenzbeschränkung nicht mehr gelänge, Einnahmen als selbständige Journalistin, Autorin und Moderatorin zu lukrieren. Für das Jahr 2017 wären aus diesem Grund auch die Fixkosten für die Selbständigkeit (Büro, EDV-Basis, Fachliteraturabos…
…Im Gegensatz zur Tätigkeit eines Vortragenden oder einer Moderatorin ist das Tätigkeitsbild bei einer beratenden Tätigkeit insgesamt von einem breiteren Spektrum von Aktivitäten bestimmt. Das Bild eines Vortragenden oder einer Moderatorin wird nach herrschender Verkehrsauffassung durch deren Auftritt vor Publikum geprägt und dienen die Tätigkeiten…
…mit Erkenntnis vom 27.03.2002, 2002/13/0035, die Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Autors und Moderators zu musikalischen Themen für Tonträger ausgesprochen mit der Begründung, dass auch der konkrete Einsatz der Tonträger zu beruflichen Zwecken diesen nicht die Eignung, beliebig privat genützt zu werden…
…dh einer einzigen Tätigkeit, VwGH 28.5.09, 2006/15/0299, LStR 332); - Moderatorin (VwGH 29.2.12, 2008/13/0099 Ähnlichkeit mit Lehr- und Vortragstätigkeit); - Ärztl Tätigkeit (VwGH 22.1.04, 2001/14/0004 Radiologe mit Einkünften aus der Behandlung von Sonderklassepatienten; UFS 2…
…dass die von der Bf. ausgeübte Tätigkeit nach der Verkehrsauffassung dem Berufsbild einer Vortragenden vergleichbar ist (vgl. VwGH 29.02.2012, 2008/13/0099 zu einer Moderatorin). Der Umstand, dass die Bf. bei ihrer Tätigkeit keine Lehrräumlichkeiten zur Verfügung gestellt bekommt und im vorliegenden Fall…
…Der Bf. habe seine Gattin bei Auslandsarbeiten kennen gelernt. Die Gattin sei zur damaligen Zeit als Sendungsgestalterin und Moderatorin bei Radiosendungen tätig gewesen. Im Jahr 2003 sei der Versuch einer Wohnsitzverlegung von Prag nach Wien vorgenommen worden. Der Bf. brachte vor, dass eine Herzerkrankung des…
…9 Satz 1 AO (vergleichbar § 26 Abs. 2 Satz 1 BAO) anwendbar ist. Der zugrundeliegende Sachverhalt betraf eine Moderatorin mit Schweizer Wohnsitz, die aufgrund eines auf vier Jahre befristen Vertrages je Produktionswoche fünf Produktionen in Deutschland herstellen sollte. Zu den Produktionswochen reiste sie in der…
…9 Satz 1 AO (vergleichbar § 26 Abs. 2 Satz 1 BAO) anwendbar ist. Der zugrundeliegende Sachverhalt betraf eine Moderatorin mit Schweizer Wohnsitz, die aufgrund eines auf vier Jahre befristen Vertrages je Produktionswoche fünf Produktionen in Deutschland herstellen sollte. Zu den Produktionswochen reiste sie in der…
…sie weitere Informationen über Einsatzmöglichkeiten von Gendermethoden und geschlechtergerecht verwendeten Materialien im Training und in der der Organisation. Sie entwickeln ihre eigenen Materialien mit neuen Inputs weiter und reflektieren ihr Verhalten als Trainerin, Moderatorin, Pädagogin, Personaletnwicklerin oder Führungskraft." Im Hinblick auf die von der Bw…
…etwa die Organisation der Livemusik für die Werbegala CM (Auswahl der auftretenden Band F und DJs, Verträge mit den Künstlern, Engagement der Moderatorin). Aber auch die schon erwähnte Musikgruppe S konnte 2005 mehrmals erfolgreich für Galaauftritte und Konzerte verbucht werden. Die geforderte Erlösaufgliederung liege bei…
…des Burgfräuleins: "Zum Bild und seiner Entstehung: Die Vorgabe des ORF war, zur Faschingszeit ein Phantasiekostüm zu erfinden. Präsentiert von der Moderatorin der Sendung und ihrem Sohn. Künstlerische Umsetzung: Mein künstlerisches Ziel war Kostüme zu erschaffen, die zwar als Figuren in der Faschingszeit üblich sind…
…stattgefunden. Zur Bescheinigung dieser Behauptung legte K GF am 9.7.2004 ein Foto, welches die Moderatorin NN und die Sängerin G E in diesem Zimmer sitzend zeigt, vor. ee.2) Die KG vermiete Fernsehstudios und die dazugehörige Ausstattung an Filmproduzenten. Sie trete auch als…
…Organisationen - Interessierte. Als Gründe für die Ausbildung werden genannt: Einstieg in die Trainingsszene in der Erwachsenenbildung oder in der Wirtschaft - Höherqualifizierung als TrainerIn, ModeratorIn, Vortragende/r oder Führungskraft - Verbesserung der Karrierechancen - Erwerb des Zertifikats dieser Ausbildung als Formalqualifikation - persönliche Weiterbildung und Zusatzqualifikation im beruflichen und…