RIS AI
749 Treffer63 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1181–118222.3 Lohnsteuer von nichtselbständig tätigen Schriftstellern, Künstlern, Architekten, Sportlern, Artisten und Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (§ 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Sportler, Artist, Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen) in der EU oder dem EWR ansässig ist und die unmittelbar mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) zusammenhängenden Ausgaben (Betriebsausgaben, Werbungskosten) dem Arbeitgeber vor dem Zufließen der Bezüge schriftlich mitgeteilt hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber die mit den Einnahmen…

EAS 3111Fernsehmoderatoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3392-IV/4/200915.01.2010

…alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (EAS 3098), mithin auch auf die Moderatoren von im Fernsehen ausgestrahlten Quizsendungen. Engagiert daher eine österreichische Produktionsgesellschaft in der Schweiz und in Deutschland ansässige Moderatoren für mehrstündige Quizsendungen in den Aufnahmestudios der österreichischen Gesellschaft, dann steht das Besteuerungsrecht an den…

EAS 3309Stuntperformance durch ein deutsches Unternehmen bei inländischen Festspielen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0810-IV/4/201221.12.2012

…werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger der bei Festspielen auftretenden Chöre und Ballette unter den Begriff der "Mitwirkenden"…

EAS 3275Mitwirkung von ausländischen Kunstexperten bei inländischen Kunstausstellungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0263-IV/4/201220.04.2012

…110/2008 und AÖF Nr. 85/2011) aus Vereinfachungsgründen von der Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden kann. Dieser Erlass gilt auch für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen, denen keine "Künstlereigenschaft" zukommt. Allerdings wird zu beachten sein, dass durch die von Österreich nach OECD-Standards abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die inländische…

EAS 3264Engagement eines russischen Symphonieorchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0025-IV/4/201217.01.2012

…so unterliegen die an das Orchester gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Die Steuerpflicht des Rechtsträgers des Orchesters gründet sich auf den Umstand, dass er als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist (EStR 2000 Rz 7942). Mit der…

EAS 2172Deutscher Veranstalter inländischer Musik- und Tanztheatertourneen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 962/1-IV/4/0229.11.2002

…einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter im Ausland ansässig ist. "Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen" sind im gegebenen Zusammenhang nicht nur die bei den Darbietungen auftretenden Künstler, sondern alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die zum Zustandekommen der österreichischen Unterhaltungsdarbietung beitragen und…

EAS 2429Gastspiele ausländischer Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 902/1-IV/4/0408.03.2004

In Österreich gastierende ausländische Orchester unterliegen in der Regel als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Steuerabzugsweg zu erfüllen ist. An dieser beschränkten Steuerpflicht wird auch im VwGH-Erkenntnis vom…

EAS 3098Deutsche Discjockeys
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2806-IV/4/200928.10.2009

…1 OECD-MA verwendete Ausdruck "entertainer", der im Deutschen mit "Künstler" übersetzt wurde, bezieht sich daher auf alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen, mithin auch auf einen von einem österreichischen Hotel auf Werkvertragsbasis engagierten deutschen Discjockey; ob dieser nach innerstaatlichem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder…

EAS 2514Ausländische Produktionsgesellschaften mit Managementaufgaben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/36-IV/4/0405.08.2004

…und die damit an der inhaltlichen Gestaltung der österreichischen Theateraufführung "beteiligt" ist, wirkt - auch im Lichte der jüngsten VwGH-Rechtsprechung - an dieser Veranstaltung mit und ist daher gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" mit der Gesamtvergütung dem…

EAS 3115Gastronomische Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung mit medienbekannten Köchen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3395-IV/4/200915.01.2010

…96/15/0122). Die genannten Veranstaltungen dürften diesen Unterhaltungscharakter aufweisen, sodass die ausländischen Köche demnach "Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" sind, sodass die an sie gezahlten Entgelte nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 der Abzugsbesteuerung unterliegen. Die Wahrnehmung der nach inländischem Recht gegebenen Steuerpflicht…

EAS 87920-prozentiger Lohnsteuerabzug für ausländische Mitwirkende an inländischen Theateraufführungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/30-IV/4/9606.05.1996

…nur darauf an, ob diesen Personen "Künstlereigenschaft" zuzumessen ist oder nicht. Denn nach der ab 1994 geltenden gesetzlichen Neureglung ist bei allen von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erfassten Personen, sonach nicht nur bei Künstlern, sondern auch allen anderen "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen" die…

EAS 320Mitwirkung an inländischen Werbespots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/69/1-IV/4/9322.10.1993

…Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck…

EAS 528Internationale Koproduktions- und Gastspielverträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/2/2-IV/4/9414.11.1994

Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB…

UFSK RV/0043-K/04Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1088 bei Beschäftigung eines italienischen Discjockeys
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2008

…Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Die Bestimmung des § 99 EStG 1988 regelt für bestimmte Fallgruppen einen besonderen Steuerabzug. Die Steuerschuld des ausländischen Auftragnehmers (Einkommensteuer) ist eine gesetzliche Schuld (Einkommensteuer…

EAS 108Ausländische Mannequins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/1/1-IV/4/9226.03.1992

  Ausländische Mannequins, die bei inländischen Modeschauen auftreten, unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen dem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Sie fallen in dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe…

UFSW RV/0341-W/101. Zurechnung der von Prostituierten erwirtschafteten Umsätze an den Bordellbetreiber 2. Keine Abzugsteuer nach § 99 EStG 1988 für nichtselbständig erwerbstätige Prostituierte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2013

…1988), hierfür haftet der Bw nach § 82 EStG 1988. Bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern, die nicht als Schriftsteller, Vortragende, Künstler, Architekten, Sportler, Artisten oder Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen (§ 70 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) beschäftigt sind…

BFG RV/7100217/20171. Höhe der Abzugssteuer für ausländische Gestellungsnehmer 2. Anerkennung von Honoraren an Dritte, obwohl kein tatsächlicher Leistungsnachweis erbracht wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.08.2022Teil 1/2

…Sportler, Artisten und Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen vorgesehen. Auf diese Weise wäre auch im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers klargestellt, dass Steuersubjekt der österreichischen Abzugsteuer der überlassene Arbeitnehmer und nicht der ausländische Arbeitskräfteüberlasser ist." Hinsichtlich des Schreibens vom 16.08.2016 betreffend Betriebsstätte der A B…

BFG RV/7100217/20171. Höhe der Abzugssteuer für ausländische Gestellungsnehmer 2. Anerkennung von Honoraren an Dritte, obwohl kein tatsächlicher Leistungsnachweis erbracht wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.08.2022Teil 2/2

…Sportler, Artisten und Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen legistisch umgesetzt wurde. Für Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften ist dies nicht umgesetzt worden und daher auch nicht anwendbar. Weiters ist zum Hinweis des steuerlichen Vertreters in der mündlichen Verhandlung auf die Literaturmeinung in Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler…

EAS 1451Ungarische Künstler und Musiker
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4842/1-IV/4/9910.05.1999

…Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14 bzw. 7 des Abkommens von der Einkommensbesteuerung freizustellen…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…stellen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer dar (Ausnahme: Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter nichtselbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988). Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn angesetzte Absetzbeträge sind (bei Veranlagung) zu berücksichtigen. Nach …