…Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragsstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch DBA nicht unterbunden. Wird von einer österreichischen Gesellschaft in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta…
…die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht…
Bezieht eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft Dividenden von einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft so sind diese Dividenden gemäß Art. 10 Abs. 4 DBA-Luxemburg genauso steuerfrei zu stellen, wie dies zu geschehen hätte, wenn sie von einer österreichischen Kapitalgesellschaft bezogen worden wären (Beteiligungsertragsbefreiung über die Grenze…
…und werden der österreichischen Muttergesellschaft zusätzlich 2/3 der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben, so bilden auch die unter dem Titel "Körperschaftsteuergutschrift" tatsächlich zufließenden Beträge einen Teil der aus der Beteiligung erzielten Einkünfte; wenn die Einschränkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG nicht zur Anwendung gelangen…
…31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf etwa 4%. Dies reicht aber nicht aus, um die Wirkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG auszuschalten. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…“ - „Wenn ja, lässt sich eine solche Festsetzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage als nationale Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerflucht rechtfertigen, wenn im betreffenden EU-Mitgliedstaat nur allgemeine Missbrauchsabwehrvorschriften (GAAR) gelten, die selbst keine eindeutigen gesetzlichen Kriterien für die Abgrenzung von rein künstlichen Gestaltungen definieren, sodass es dem…
…die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht…
… 10 Abs. 4 KStG 1988 normierten und in einer Verordnung des BMF konkretisierten "Missbrauchsabwehr" ist die Vermeidung einer Umgehung österreichischer Steuern. Rz 1230: Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen (siehe Rz 1200 bis 1227) sind im Falle des Vorliegens von Missbrauch im Sinne des § 22 BAO nicht…
…kann ein Vertragsstaat sein abkommensrechtliches Besteuerungsrecht innerstaatlich nicht ausschöpfen), ist - vorbehaltlich des innerstaatlichen Rechts zur Missbrauchsabwehr - die doppelte Nichtbesteuerung grundsätzlich hinzunehmen. In diesem Fall kann daher die Gewährung der abkommensrechtlichen Befreiung auch nicht generell von der Vorlage ausländischer Besteuerungsnachweise abhängig gemacht werden. Etwas anderes gilt…
…umsatzsteuerlichen Organschaft, RdW 2016, 579. 16 Vgl insbesondere Hörtnagl-Seidner, RdW 8/2016, 579. 17 Vgl auch die diesbezügliche Möglichkeit einer Missbrauchsabwehr im Rahmen der MwSt-Gruppe des Art 11 MwStSyst-RL (= Organschaft in der USt); vgl dazu insbesondere EuGH 9. 4. 2013, Kommission…
…Zinsen als laufende Erträge versteuern muss, während der ebenfalls in Österreich ansässige und steuerpflichtige Darlehensnehmer diese Zinsen nicht steuerwirksam absetzen darf. Diese Vorgangsweise widerspricht den Intentionen des Gesetzgebers, der diese Gesetzesbestimmung als „Missbrauchsabwehr“ eingeführt hat. (Siehe die Begründungen in den Erläuternden Bemerkungen!!) Im gegenständlichen Fall…
…3 Abs. 1 BMR herbeigeführt werden. Der tatsächliche Umsatz erfolgt erst bei der Entnahme aus dem Konsignationslager. Die Regelungen dienen nur der Missbrauchsabwehr, die Sichtweise der BP führt zu einer künstlichen Aufspaltung des Veräußerungsvorganges in zwei Umsätze. b. Die BP hält dem entgegen, dass in…
…als erfüllt und die für den Gesetzgeber relevanten Ziele (Steigerung bzw. Vorziehen von Investitionen und Missbrauchsabwehr) als erreicht anzusehen. Im gegenständlichen Fall ist allerdings der Harvester unstrittig nicht nach 2 1/2 Jahren, sondern bereits nach weniger als 1 1/2 Jahren veräußert worden. Nach…
…im Wege der AfA abgesetzt werden, als erfüllt und die für den Gesetzgeber relevanten Ziele (Steigerung bzw. Vorziehen von Investitionen und Missbrauchsabwehr) als erreicht anzusehen. Im gegenständlichen Fall ist allerdings die Produktionsstraße unstrittig nicht nach 2 1/2 Jahren, sondern bereits nach 1 1/2…
…als erfüllt und die für den Gesetzgeber relevanten Ziele (Steigerung bzw. Vorziehen von Investitionen und Missbrauchsabwehr) als erreicht. Anders könnte das nur in Sonderfällen zu beurteilen sein, in denen Hinweise auf ungewöhnliche Gestaltungen oder Umgehungshandlungen vorliegen. 5 Rechtliche Würdigung Die Überprüfungs- und Änderungsbefugnis des Unabhängigen…
…in die Offenbarung gegenüber den Finanzbehörden ein. Dem Rechtsanwalt steht insoweit auch kein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Zudem sprechen weitere Gründe für einen Vorrang der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gegenüber der anwaltlichen Schweigepflicht: Die Bedeutung der Abgrenzungsvoraussetzungen liegt in der Missbrauchsabwehr und in der Eingrenzung des Spesenunwesens. Dadurch…
…d.h. kann ein Vertragsstaat sein abkommensrechtliches Besteuerungsrecht innerstaatlich nicht ausschöpfen), ist - vorbehaltlich des innerstaatlichen Rechts zur Missbrauchsabwehr - die doppelte Nichtbesteuerung grundsätzlich hinzunehmen. In diesem Fall kann daher die Gewährung der abkommensrechtlichen Befreiung auch nicht generell von der Vorlage ausländischer Besteuerungsnachweise abhängig gemacht werden. Etwas…
…Steuerpflichtige in Wahrheit nicht bezogen habe (vgl. § 2 Abs. 1 EStG). 5. Missbrauchsabwehrvorschriften zur Bekämpfung der Steuerflucht a) Nationale Maßnahmen, die die primärrechtlich garantierten Verkehrsfreiheiten beschränken würden, seien grundsätzlich verboten, könnten aber – unter gewissen Voraussetzungen – gerechtfertigt werden. Eine Beschränkung müsse durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses…
…der EuGH festgehalten, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung als nationale Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerflucht unionsrechtlich nur dann zulässig sei, wenn eine derartige Festsetzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage sich auf klare und eindeutige Missbrauchsabwehrvorschriften stütze, die objektive und von dritter Seite nachprüfbare Kriterien enthalten würden, die gewährleisten würden…
…02 Halifax) zu betrachten" wäre. Dem ist entgegenzuhalten, dass der EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache Halifax (EuGH C-1255/02) die Anwendbarkeit von Missbrauchsabwehrregeln im Umsatzsteuerrecht im Grundsatz zwar bejaht hat, diese Rechtsprechung jedoch nichts an den allgemeinen Zurechnungsgrundsätzen im Umsatzsteuerrecht ändern kann…