…vom 30. November 1999, Zl. 99/14/0270). Die Vereinbarung einer jährlichen Mindestentlohnung von S 1.000.000,--, welche im Übrigen bei einer Verlustsituation der Bw. (im Jahr 2002) auch tatsächlich ausgezahlt wurde, stellt sicherlich kein Risiko dar, wie es für Unternehmer eigentümlich ist (vgl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BwIn., vertreten durch Hans Gangl Wirtschaftstreuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau vom 12. Dezember 2000, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum DB für die Kalenderjahre 1997 - 1999 entschieden: Die Berufung wird…
…den beiden Vertragsentwürfen oder den im Akt befindlichen Rechnungen eine fixe Mindestentlohnung zu entnehmen. Entsprechend bewirkten Stehzeiten (wegen Reparatur, Krankheit, Urlaubs, Wartezeiten zwischen zwei Aufträgen und dgl.) vollständige Einnahmenausfälle beim Bw bei gleichzeitig weiter anfallenden Fixkosten (insbesondere für das Kfz). Die fehlende Mindestentlohnung zeigt deutlich…
…welche unter Umständen auch zur Haftungsinanspruchnahme führen kann, zu übernehmen. Im vorliegenden Fall wurde eine Entgeltsvereinbarung mit dem Geschäftsführer getroffen, welche nicht einmal eine Mindestentlohnung sondern überdies eine Vereinbarung enthält, die den Geschäftsführer verpflichtet, etwaige Verluste/Ausgaben der Gesellschaft abzudecken. Damit wird aber Unternehmensrisiko der…
…abgerechnet. In Wahrheit bestehe auch ein Unternehmerrisiko. Dies sowohl einnahmenseitig, weil sich die Entlohnung ausschließlich am Gesamterfolg des Unternehmens sowie dem persönlichen Einsatz und dem persönlichen Risiko des einzelnen geschäftsführenden Gesellschafters orientiere und keine garantierte Mindestentlohnung zustehe. Aber auch ausgabenseitig, da neben Aufwendungen für Sozialversicherung…
…Gewinnes - die erfolgten Entnahmen. Bei entsprechenden Gewinnen sie eine Beteiligung vorgesehen. Das Unternehmerrisiko bestehe darin, dass entweder die Mindestentlohnung erfolge und bei entsprechend höheren Gewinnen eine höhere Vergütung vorgesehen sei. Über Vorhalt teilte die Bw mit, dass der Geschäftsführer Tages- und Nächtigungs-, aber keine Kilometergelder…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes: das Unterworfensein unter betriebliche Ordnungsvorschriftenüber Arbeitsort, Arbeitszeit und "Arbeitsverhalten", das Unterliegen einer betrieblichen Kontrolle und Disziplinierung, der Anspruch auf Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag, die Ansprüche auf Sonderzahlungen und auf Abfertigung, der Anspruch auf Urlaub, die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall…
…gewesen. Ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses bezogenes Gehalt für die Angestelltentätigkeit hätte dem einer zur Gesellschaft fremden Dienstnehmerin entsprochen, wobei von einem Gehalt auf Basis der Mindestentlohnung laut Kollektivvertrag auszugehen sei. Zum Nachweis würde der Ausdruck aus den Daten des Steueraktes vom Jahr 2013 beiliegen…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes: das Unterworfensein unter betriebliche Ordnungsvorschriften über Arbeitsort, Arbeitszeit und "Arbeitsverhalten", das Unterliegen einer betrieblichen Kontrolle und Disziplinierung, der Anspruch auf Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag, die Ansprüche auf Sonderzahlungen und auf Abfertigung, der Anspruch auf Urlaub, die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall…
…als selbständige Rechtsanwälte im Rahmen ihrer Berufs- und Standespflichten arbeiten und würden ein entsprechendes Unternehmerrisiko tragen, da der abgeschlossene Gesellschaftsvertrag der Beschwerdeführerin keine Regelung über eine fortlaufende Mindestentlohnung enthalten würde, womit dies bis zum Entfall der Entlohnung der Tätigkeit führen könne. Da Rechtsanwälte im Rahmen…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes: das Unterworfensein unter betriebliche Ordnungsvorschriften über Arbeitsort, Arbeitszeit und "Arbeitsverhalten", das Unterliegen einer betrieblichen Kontrolle und Disziplinierung, der Anspruch auf Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag, die Ansprüche auf Sonderzahlungen und auf Abfertigung, der Anspruch auf Urlaub, die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes: das Unterworfensein unter betriebliche Ordnungsvorschriften über Arbeitsort, Arbeitszeit und "Arbeitsverhalten", das Unterliegen einer betrieblichen Kontrolle und Disziplinierung, der Anspruch auf Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag, die Ansprüche auf Sonderzahlungen und auf Abfertigung, der Anspruch auf Urlaub, die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall…
…Gehalt Gabriele A: 1) Dienstverträge der im Jahr 2006 beschäftigten Dienstnehmer (siehe Beilage) 2) Gehaltskonten der im Jahr 2006 beschäftigten Dienstnehmer (siehe Beilage) Ergänzend dazu sei auch je Dienstnehmer eine Aufstellung beigelegt worden, in der die kollektivvertragliche Mindestentlohnung, Istentlohnung sowie eine allfällige Überzahlung ausgewiesen seien…
…Arbeitszeit, Arbeitsort und "Arbeitsverhalten", Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen auch immer vertreten zu lassen, Unterliegen einer betrieblichen Kontrolle und Disziplinierung, Anspruch auf Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag, Ansprüche auf Sonderzahlungen und auf Abfertigung, Anspruch auf Urlaub, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf Arbeitslosenversicherung, auf…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes: das Unterworfensein unter betriebliche Ordnungsvorschriften über Arbeitsort, Arbeitszeit und "Arbeitsverhalten", das Unterliegen einer betrieblichen Kontrolle und Disziplinierung, der Anspruch auf Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag, die Ansprüche auf Sonderzahlungen und auf Abfertigung, der Anspruch auf Urlaub, die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall…
…Dienstverhältnisses im Vordergrund stehen: Dem Unterworfensein unter betriebliche Ordnungsvorschriften über Arbeitsort, Arbeitszeit und "Arbeitsverhalten", dem Unterliegen einer betrieblichen Kontrolle und Disziplinierung, dem Anspruch auf Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag, den Ansprüchen auf Sonderzahlungen und auf Abfertigung, dem Anspruch auf Urlaub, den Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes: das Unterworfensein unter betriebliche Ordnungsvorschriften über Arbeitsort, Arbeitszeit und "Arbeitsverhalten", das Unterliegen einer betrieblichen Kontrolle und Disziplinierung, der Anspruch auf Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag, die Ansprüche auf Sonderzahlungen und auf Abfertigung, der Anspruch auf Urlaub, die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall…
…unter Umständen auch zur Haftungsinanspruchnahme führen könne, zu übernehmen. Im vorliegenden Fall würde eine Entgeltvereinbarung mit dem Geschäftsführer getroffen, welche nicht einmal eine Mindestentlohnung sondern überdies eine Vereinbarung enthielte, die den Geschäftsführer verpflichte, etwaige Verluste/Ausgaben der Gesellschaft abzudecken. Damit werde aber Unternehmensrisiko der Gesellschaft…
…Geschäftsführung als Geschäftsführer, welche unter Umständen auch zur Haftungsinanspruchnahme führen könne, zu übernehmen. Im vorliegenden Fall würde eine Entgeltvereinbarung mit dem Geschäftsführer getroffen, welche nicht einmal eine Mindestentlohnung sondern überdies eine Vereinbarung enthielte, die den Geschäftsführer verpflichte, etwaige Verluste/Ausgaben der Gesellschaft abzudecken. Damit werde…
…des Verwaltungsgerichtshofes: das Unterworfensein unter betriebliche Ordnungsvorschriften über Arbeitsort, Arbeitszeit und "Arbeitsverhalten", das Unterliegen einer betrieblichen Kontrolle und Disziplinierung, der Anspruch auf Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag, die Ansprüche auf Sonderzahlungen und auf Abfertigung, der Anspruch auf Urlaub, die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf Arbeitslosenversicherung…