…dass seitens des belangten Verbandes mittlerweile wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen wurden (die Umsatzsteuervoranmeldungen für Zeiträume ab Jänner 2007 wurden pünktlich bei der Abgabenbehörde abgegeben), weswegen dem belangten Verband der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 5 VbVG zugute kommt. Laut Firmenbuch…
…P) § 5 Abs. 3 Z 5 VbVG. Der Senat hat somit unter Berücksichtigung der weiteren Milderungsgründe und des Umstandes, dass aus dem Konkursverfahren noch ein weiterer Anteil an Schadensgutmachung von 30 bis 50 % erwartet wird, die Geldbuße auf die Höhe einer Mindestgeldstrafe nach § 23 Abs…
…der Ausspruch des Spruchsenates bestätigt wurde. Hinsichtlich der Strafbemessung der Verbandsgeldbuße wird zunächst auf § 28a Abs 2 FinStrG verwiesen, wonach für von der Finanzstrafbehörde zu ahndende Finanzvergehen von Verbänden die §§ 2, 3, 4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des VbVG sinngemäß…
…der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen. Damit soll insbesonders in jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht werden, in denen eine natürliche Person aufgrund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der (die Verantwortlichkeit des…
…der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 5 VbVG bei der Neubeurteilung der Verbandsgeldbuße zu Gute zu halten ist. Aufgrund der genannten erstinstanzlich nicht festgestellten Milderungsgründe, denen beim Verband kein Erschwerungsgrund gegenüber steht, und unter Berücksichtigung der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Situation des Verbandes…
…Eigentümer des Verbandes dergestalt nach sich gezogen, dass, wie im gegenständlichen Fall, der Entscheidungsträger (Geschäftsführer) und Hauptgesellschafter wegen der dem belangten Verband zur Last gelegten Taten ebenfalls bestraft wurde, so ist bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 6 VbVG…
…er die Folgen der Tat gutgemacht hat (§ 5 Abs. 3 Z. 3 und 4 VbVG). Weiters ist bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße durch den Spruchsenat der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG dahingehend unberücksichtigt geblieben, dass die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für…
…des Verbandes als mildernd zu berücksichtigen, dass er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, indem die Besteuerungsgrundlage durch verspätete Meldungen der Lohnabgaben eigenständig offengelegt wurden. Zudem liegt eine überwiegende Schadensgutmachung vor und ist somit der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 4 VbVG…
…der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen. Damit soll insbesonders in jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht werden, in denen eine natürliche Person aufgrund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der (die Verantwortlichkeit des…
…teilweisen Verfahrenseinstellung zugunsten des Geschäftsführers und Verantwortungsträgers des belangten Verbandes war auch mit einer Neubemessung der Geldbuße vorzugehen. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße sah der erkennende Senat als mildernd die vollständige Schadensgutmachung (§ 5 Abs. 3 Z. 4 VbVG), die bisherige Unbescholtenheit des Verbandes und das…
…Schadensgutmachung (§ 5 Abs. 3 Z. 4 VbVG) der Bemessung der Verbandsgeldbuße zugrunde zu legen gewesen. Auch hat der belangte Verband mittlerweile schon Vorkehrungen zu Verhinderungen solcher Taten getroffen und seine Mitarbeiter zu einem rechtstreuen Verhalten angehalten, sodass auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z…
…hinsichtlich des erstbeschuldigten Geschäftsführers, H.K. und des zweitbeschuldigten Verbandes bei der Strafbemessung mildernd das Geständnis, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, sowie die großteilige Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße wurde weiters der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG berücksichtigt…
…Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 6 VbVG zu berücksichtigen. Damit soll insbesondere in jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht werden, in denen eine natürliche Person auf Grund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der (die Verantwortlichkeit des…
…Damit liegen aber alle Voraussetzungen für eine Bestrafung des belangten Verbandes vor. Strafbemessung Geldbuße: Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist gemäß § 4 Abs. 1 VbVG über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen. § 5 Abs. 3 VbVG: Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen…
…hat ( § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG), als erschwerend kein Umstand. Außerdem wird nunmehr gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG auf die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des belangten Verbandes (laut mündlicher Verhandlung wurde zwischenzeitig ein Insolvenzverfahren abgewickelt) Bedacht genommen. Als neuer Milderungsgrund ist zu werten, dass der…
…zu Gunsten des belangten Verbandes in Bezug auf Umsatzsteuervorauszahlung 11/2013 in Höhe von € 54.106,94 war auch eine Neubemessung der Verbandsgeldbuße durchzuführen. Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG iVm §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 3 VbVG wurde zu Gunsten des belangten Verbandes…
…000,00 eine solche in Höhe von etwa einem Monat verhängt zu werden pflegt. Hinsichtlich der Ausmessung der über die E GmbH zu verhängenden Geldbuße sind gemäß § 28a Abs.2 FinStrG die Bestimmungen des § 5 VbVG sinngemäß anzuwenden, wonach eine Geldbuße - neben den übrigen Strafzumessungsgründen…
…Der Spruchsenat hat bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße zugunsten der Bf2 als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Vorliegen des Milderungsgrundes nach § 5 Abs 1 Z 6 VbVG und die vollständige Schadensgutmachung, hingegen musste als erschwerend ebenfalls der längere Tatzeitraum herangezogen worden. Auch in Bezug auf…
…welche dem Verband verantwortlichkeitshalber zuzurechnen waren, wäre für diesen eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 1.000,00 Euro angemessen. Dabei wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 6 VbVG berücksichtigt, wonach die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für eine der Anteilsinhaber, hier ***Name E…
…auch Geschäftsführer der Gesellschafterin des belangten Verbandes) nach sich gezogen hat. Aus der Stellungnahme vom 26. Juni 2026 ergibt sich zudem, dass wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen wurden, somit auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 5 VbVG zu berücksichtigen ist…