Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Stempelgebühr und Erhöhung vom 19. Dezember 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Exekutionsmaßnahme darstelle, zusätzlich die Kompensation ein. Nur der guten Ordnung halber wende die Bw ein, dass die Vorgangsweise dem Art. 6 der Menschenrechtskonvention, die in Österreich Verfassungsrang habe, widerspreche und damit auch verfassungswidrig sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 8. April 2009…
…Feber 2004 stütze. Dabei sei kein Dolmetscher beigezogen worden, weshalb die Einvernahme dem Rechtsstaatsprinzip und Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspreche und daher nicht verwertbar sei. Weiters habe die Behörde drei Jahre lang auf weitere Ermittlungen gänzlich verzichtet, obwohl die Einvernahme von Frau T…
…Juli 2003 ausgesprochen, dass die ungleiche Behandlung sexueller Neigungen mit den Artikeln 14 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie mit der "Resolution on equal rights for gays and lesbians in the EC" des Europäischen Parlaments vom 28. Februar 1994 in Widerspruch stehe und den Gleichbehandlungsgrundsatz…
…rechtswidrig sei. Ebenso sei wegen der gleichen falschen Rechtsauffassung des Amtes gegenwärtig zusätzlich noch eine eigene VwGH-Beschwerde anhängig, da eine stichhaltige rechtliche Unterlage fehle. Die behauptete formale Abgabenschuld sei im Hinblick auf die Regelung der Europäischen Menschenrechtskonvention Art. 6 und 1 ZP EMRK verfassungswidrig…
…Einreisebewilligung und somit auch keine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich bestanden hat, eine ehere Familienzusammenführung (Familienangehörigenzuzug) also nicht möglich war, sodass der im Zivilrecht sowie im 7.Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltene Grundsatz, wonach der Familienwohnsitz bzw. die Wohnsitze der einzelnen Familienangehörigen partnerschaftlich zwischen den Eheleuten festzulegen…
…weshalb dadurch Verfahrensgrundsätze, Interessen und Rechte der Beschwerdeführerin außer Acht gelassen worden seien und die Beschwerdeführerin überdies in ihrem Recht auf Schutz der Geschäftsräumlichkeiten gemäß Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (im Folgenden "EMRK") verletzt worden sei. Diesen Vorwürfen ist zum einen entgegenzuhalten, dass das Anfertigen…
1.2.3 Ein Eindringen in die Rechte der Beschwerdeführerin, insbesondere das Betreten des Firmensitzes und die Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte (insbesondere des Art. 8 EMRK) ist nicht durch eine vage Vermutung oder schlichtes Unbehagen einzelner Organwalter zu rechtfertigen. Es muss vielmehr ein konkreter dokumentierter…
§ 146. Die mit der Vornahme einer Nachschau beauftragten Organe haben sich zu Beginn der Amtshandlung unaufgefordert über ihre Person und darüber auszuweisen daß sie zur Vornahme einer Nachschau berechtigt sind. Über das Ergebnis dieser Nachschau ist, soweit erforderlich eine Niederschrift aufzunehmen. Eine Abschrift hievon ist…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Ri über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Günther-Johann Klinger, Schulstraße 11 Tür 1, 4716 Hofkirchen/Trattnach, vom 27. März 2023 betreffend Ablehnung des Senatsvorsitzenden und Berichterstatters Ri2 wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: I…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Ri über den Antrag des Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin, vom 5. Oktober 2022 betreffend Ablehnung der Einzelrichterin ***1*** wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: Der Antrag vom 5. Oktober 2022 wird als unbegründet abgewiesen. Gegen verfahrensleitende Beschlüsse ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der Beteiligung an der verbotenen Herstellung von Tabakwaren nach §§ 11, 43 Abs. 1 FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7…
Alle Beweise gegen mich wurden fast unmittelbar nach der Aufdeckung der Tätigkeit gesammelt. Ich wurde am Ort der Tätigkeit festgehalten und meine Identität wurde gleich zweifellos festgestellt. Unter diesen Umständen ist die Reaktion der Finanzstrafbehörde, mir eine Strafe zu verhängen, zu verspätet. Aufgrund der langen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Judith Fries-Horn über die am 14.02.2017 eingebrachte Beschwerde des X1, A1, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 11.10.2016, MA 67-PA-763343/5/1, wegen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die am 10.01.2017 eingebrachte Beschwerde des X1, A1 , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 19.08.2016 , MA 67-PA-626279/6/0, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5…
…der Straftat und Bestrafung des Täters, die Existenz angemessener Verfahrensgarantien (Rechtschutzeinrichtungen) und die Art der Verwertung des Beweismittels maßgeblich waren (vgl. Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention³, 367f, RZ 119). Mittlerweile gibt es zur Grundrechtsproblematik im Zusammenhang mit Lenkerauskünften eine Judikaturlinie des EGMR, die den Wesensgehalt des Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Judith Fries-Horn über die am 12.07.2017 eingebrachte Beschwerde des X1 , vertreten durch Mag. Florian Wiederkehr, Ditscheinergasse 3/12a, 1030 Wien , gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien 1) vom 26…
weitere GZ. RM/7100008/2016 ERKENNTNIS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Beschwerdesache 1. des Dr.A (Erstbeschwerdeführer) und 2. der B-s.r.o. (Zweitbeschwerdeführerin), beide mit der Anschrift XXX, Tschechische Republik, Zustellvollmacht Dr. Heinz Peter Wachter, Rechtsanwalt, Landstraße…
Die Vornahme der Hausdurchsuchungen zum Behufe der finanziellen Aufsicht hat nach den Bestimmungen des Gefällsstrafgesetzes zu geschehen. §. 6. Bei jeder Hausdurchsuchung, bei welcher nichts Verdächtiges ermittelt wurde, ist dem Betheiligten auf sein Verlangen eine Bestätigung hierüber zu ertheilen." Damit ein solches Hausrecht verletzt werden kann…
…des VwGH hinsichtlich fahrender Fahrzeuge widersprochen. Der gegenständliche Zweifel darf im vorliegenden Fall schon aus den folgenden rechtlichen Gründen nicht durch weitere Ermittlungen und Aufnahme weiterer Beweise ausgeräumt werden: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), gemäß Bundesverfassungsgesetz vom 4. März 1964 BGBl…