…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte im Zuge der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2004 die Berücksichtigung eines Freibetrages für Diätverpflegung wegen "Magenkrankheit oder andere innere Erkrankung"…
…Zeitpunkt der Einreichung der Abgabenerklärung schon allgemein bekannten Zielgebietsregelung ist gesetzlich geschützt. Für die eintägigen Reisen außerhalb des Zielgebietes sowie für die Anfangsphase stehen zu Recht Tagesgelder zu. Das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung durch Mehrkosten wegen Krankendiätverpflegung gemäß § 34f EStG war nicht Gegenstand des Berufungsbegehrens…
…Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist im gegenständlichen Beschwerdefall, ob der Bf der Pauschbetrag für die Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit) iSd § 35 EStG 1988 in Verbindung mit § 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen (BGBl. Nr…
…anfallenden Mehrkosten könne von ihr nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, da hierfür Rechnungen für jeden Lebensmittelkauf, gewichtet nach dem stattgefundenen Verbrauch, mit den Preisen für salzbelastete Lebensmittel verglichen werden müsste. Somit werde der Pauschalbetrag für Krankendiätverpflegung namentlich für „Andere vom Arzt verordnete Diäten wegen…
…1996 idgF, als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Zuckerkrankheit € 70,00 pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Auch nach der genannten internistischen Stellungnahme entstehen für den Bw. aus den angeführten Gründen vielfache Mehrkosten im Rahmen der optimalen Kontrolle seiner vielfältigen Risikofaktoren. Auf…
…Gemäß § 2 Abs.1 VO sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Zöliakie 70 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Die Untersuchung der Bf. beim zuständigen Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen am 24.01.2012 hat eine Behinderung von 30% alleine aufgrund…
…September 1994, worin eine 70 %ige Erwerbsminderung, eine benötigte Krankendiätverpflegung wegen chronischer Gastritis, rezidivierenden Magengeschwüren und Leberverfettung sowie eine Gehbehinderung vom namentlich angeführten Amtsarzt bestätigt werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. August 2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt: "Geltend für das Jahr 2009…
…Geldleistung (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) oder um einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro (Teilstrich 1) pro Kalendermonat zu berücksichtigen. … § 3…
…eine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld, Pflegegelzulage oder Blindenzulage) oder um einen Freibetrag nach § 35 Abs.3 EStG 1988 zu kürzen Gemäß § 2 Abs.1 stehen Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten für Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit € 51,- mtl. zu. Gemäß § 4 sind nicht…
… 2 i.d. F. BGBl.-Nr. 2001/416 (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro - Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen…
…3*** ***2*** rechnerisch nur 10 Monate voll nachgekommen. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht daher auch nur für 10 Monate zu. Der pauschale Freibetrag wegen Krankendiätverpflegung wird nicht geändert, weil Sie trotz Ergänzungsersuchen keinen Nachweis erbracht haben, dass Ihnen ein Freibetrag in beantragter Höhe (€ 75,- statt €…
…zu kürzen." § 2 der VO zu §§ 34 und 35 EStG 1988, BGBl- 1996/303 idF BGBl II 2010/430 lautet: "Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit . 51 Euro - Magenkrankheit…
…Zustellungs- und in eine Speisenkomponente wird ersucht. Die Bf. legte eine von der Gemeinde vorgenommene Trennung in Zustellungs- und Speisenkomponente vor. • Benötigte die beschwerdeführende Partei im Jahr 2016 eine spezielle Ernährung bzw entstanden dadurch Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung? Eine Diätverpflegung sei auf Grund einer Gallenentnahme notwendig…
…über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Zuckerkrankheit 70 € monatlich, also 840 € im Jahr zu berücksichtigen. Werden an Stelle der Pauschbeträge nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 und der allfälligen Beträge nach §…
…wobei stattdessen auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können. Durch VO des BmF (BGBl 1996/303) wurden bei zusätzlichem Vorliegen von Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung pauschale Kostenersätze festgelegt, die ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen seien. Durch die gesetzlichen Vorgaben könnten entweder nur die…
…des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung wie folgt getroffen: V.A) Diätverpflegung wegen Leber- und Gallenerkrankung bzw. Erkrankung des Verdauungssystems: Das Sozialministeriumservice wies erstmals in dem am 9. April 2018 erstellten Behindertenpass eine Krankendiätverpflegung wegen Leber- und Gallenerkrankung sowie Erkrankungen des Verdauungssystems (ohne rückwirkende Feststellung bzw…
…Verordnung Außergewöhnliche Belastungen). Gem. § 2 Abs. 1 Verordnung Außergewöhnliche Belastungen sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung in folgender Höhe pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschbetrag zu berücksichtigen: Bei Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids: EUR 70,00…
…Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2 (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids……………………………………..70 Euro - Gallen-, Leber-…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1) Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro - Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. Nach § 2 Abs. 1 der Verordnung sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei ua. Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 25% sind…