…ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 120.- bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 6. Juni 2002, wobei im Wesentlichen vorgebracht wurde, dass er eine Ladung zur mündlichen Verhandlung für…
…Obwohl trotz zweifacher rechtsgültiger Ladung das Meldeorgan nicht einvernommen wurde, erließ die bel. Beh. das Straferkenntnis vom 25. Februar 2014, das im Spruch gleichlautend ist, wie Strafverfügung vom 30. April 2013. Zusätzlich wurde ausgesprochen, dass der Bf. auch die Kosten des Strafverfahrens 10 Euro zu…
…habe der Bestrafte die Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 500,00 und des allfälligen Vollzuges zu ersetzen. Als Begründung wurde Folgendes ausgeführt: „Vorweg sei festgehalten, dass der Beschuldigte zur heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne hinreichende Entschuldigung nicht…
…der mündlichen Verhandlung bzw. Neuanberaumung und neuerliche Ladung des Besch.2) habe die erkennende Behörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der materiellen Wahrheitsfindung gesetzt und somit das Straferkenntnis mit Rechtswidrigkeit belastet. Weiters werde mangelhafte Beweiswürdigung - Beweisfehler betreffend die subjektive Tatseite des Besch.2 - eingewendet: Wie…
…war. Der Beschuldigte bzw. im Übrigen auch dessen Verteidiger fanden sich in einer wahrlich kafkaesken Situation wieder, da es mangels Beschriftung zunächst nicht erkennbar war, ob sie sich in der davor befindlichen allgemein zugänglichen Wartezone überhaupt in der Nähe des laut Ladung bezeichneten Verhandlungssaales befinden…
…erbracht, es gab dabei keine Beanstandungen." Am 18.12.2009 wurde Herr GF_FL_9 noch einmal vor dem Finanzamt einvernommen, diesmal als Zeuge im Beisein des Bw. als Beschuldigter und seines Rechtsanwaltes. Dabei wiederholte er im Wesentlichen seine im September gemachten Aussagen und ergänzte…
…Die vorgelegte Belegsammlung war unvollständig und mangelhaft (keine Bankauszüge, fehlende Ausgangsrechnungen für die Monate 1-6 und 8-11/2006). Die im Abgabenverfahren festgestellten und im Erkenntnis des Spruchsenates dargestellten Mängel zeigen von einer sehr weitgehenden Vernachlässigung der steuerlichen Verpflichtungen zur Sammlung und Aufbewahrung der…
…gegenständlichen Entscheidung des Spruchsenates vorliegende Beschwerde erhoben wurde, hat die damals unterlassene Zustellung keine weitere Auswirkung auf das Beschwerdeverfahren. Verhandlung in Abwesenheit: Die Zustellung der Ladung an den Beschuldigten ist im Akt ausgewiesen, die Ladung wurde jedoch trotz aufrechter Meldung des Hauptwohnsitzes des Beschuldigten an…
…festzuhalten, dass gegen den Beschuldigten mit Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 24. Oktober 2013 ein Finanzstrafverfahren wegen Verdachts einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eingeleitet und bis zur Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat auch dementsprechend geführt wurde. Der…
…nicht, jedoch trägt die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung. Eine Abgabenhinterziehung kann nur dann angenommen werden, wenn sich nach entsprechender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschuldigten sagen lässt, dass seine Verantwortung nach menschlichem Ermessen nicht richtig sein kann. Dabei reicht die Tatsache…
…Minuten nach Beendigung des Ladevorganges von der Ladesäule zu entfernen. 3. Möchten Sie sich zur Anfragebeantwortung der Wien Energie (E-Mail vom 22.11.2024), wonach am 21.6.2024 um 13:43 Uhr bei beiden Ladepunkten keine Ladung stattgefunden hat, äußern? Beschuldigter: Ich habe…
…der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Es besteht daher in solchen Fällen von vornherein die Vermutung eines Verschuldens zumindest in Form fahrlässigen Verhaltens, welche jedoch vom Täter widerlegt werden kann. Es ist Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was seiner Entlastung dienen kann. Gemäß § 5 Abs…
…Hinsichtlich des Inhaltes dieser Grundsatzvereinbarung wird auf diese vertragliche Regelung verwiesen, die dieser Entscheidung beigeschlossen ist und einen integrierenden Bestandteil derselben und deren Feststellungen bildet. Eine zusätzliche vertragliche Regelung zu dieser Grundsatzvereinbarung, insbesondere als Anhang zu dieser Grundsatzvereinbarung, besteht nicht (Aussage Beschuldigter bei der Spruchsenatsverhandlung…
…den allenfalls mangelhaften Spruch und/oder die allenfalls mangelhafte Begründung des erstinstanzlichen Bescheides zu ergänzen und zu komplettieren (z.B. VwGH 22.9.2005, 2001/14/0193). Soweit sich die Begründung des angefochtenen Erkenntnis darauf beschränkt, dass das Verhalten des Beschuldigten die vom Gesetz vorgegebenen…
…auf den Wortlaut der Ladung hingewiesen wurde, dass entsprechende Bescheinigungsmittel beizubringen seien. Zur angespannten finanziellen Lage der Beschuldigten wurden Beweismittel vorgelegt (Bescheid der PVA vom 4. Jänner 2016 über Weitergewährung der Invaliditätspension; Verständigung der PVA vom Jänner 2016 über die Höhe des Anweisungsbetrages € 837…
…und die sonstigen, in diesem Zusammenhang berücksichtigungswürdigenden, Umstände und bleibe es der mündlichen Berufungsverhandlung vorbehalten, darauf einzugehen bzw. die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten näher zu erläutern. § 19 Abs. 4 FinStrG sei für den Fall mehrerer Tatbeteiligter der aufzuerlegende Wertersatz (vgl. § 33 Abs…
…beim Beschuldigten angefragt, der ihm mit Brief vom 2. August 2005 mitgeteilt habe, dass er die gegenständlichen Unterlagen zuvor verlegt habe. Gleichzeitig habe der Bw. seinen Verteidiger im Finanzstrafverfahren die Ladung für 5. Juni 2003 und das zu Handen des Bw. zugestellte Erkenntnis des Spruchsenates…
…sein Geld holen anstatt beim heimischen AMS" Solch eine Aussage durch einen Finanzbeamten im Dienst getätigt, lasst auf mangelhafte Professionalitat und Sachlichkeit des oder der Beamten schließen. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht am 4. Juni 2018 zur Entscheidung vorgelegt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der…
…KFG aufgefordert wurde. Somit habe der Fall nicht die Verwendung von unter Zwang erlangten Informationen in einem nachfolgenden Strafverfahren betroffen. Nichts weise darauf hin, dass der Beschwerdeführer als einer Straftat beschuldigt im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK angesehen hätte werden können. Er sollte…
…Höhe von € 4.112,16 bzw. einen Nettoschwarzumsatz in Höhe von € 3.426,80 lukrierte (AS 96 des Strafaktes). Die Beschuldigte verabsäumte mit Abgabenhinterziehungsvorsatz die aus Schwarzumsätzen von derartigen (im Rahmen von "Rampenverkäufen" erworbenen) Getränken resultierenden Einkünfte bzw. Gewinne sowie die angesprochenen Schwarzumsätze …