…in Kenntnis gesetzt hätten. Die Besichtigung des Brenngerätes habe in weiterer Folge gemeinsam mit Herrn F und einvernehmlich stattgefunden. Über Befragen des Senates sagte er, es sei während der Amtshandlung nicht erforderlich gewesen Herrn F einen Befehl zu erteilen oder Zwang auszuüben. Herr F habe…
…wohl Einvernehmen darüber besteht, dass eine vorherige Ankündigung der Kontrolle im Einzelfall sinnbefreit und mit dem Zweck der Amtshandlung unvereinbar wäre) oder nicht ausreichend rechtsbelehrt worden wäre. Ein derartiges behördliches Unterlassen, mag es auch ein Verfahrensmangel sein, stellt keinen unmittelbaren behördlichen Zwang oder Befehl dar…
…der Baustellenkontrolle verständigt worden wäre (wobei wohl Einvernehmen darüber besteht, dass eine vorherige Ankündigung der Kontrolle im Einzelfall sinnbefreit und mit dem Zweck der Amtshandlung unvereinbar wäre). Ein derartiges behördliches Unterlassen, mag es auch ein Verfahrensmangel sein, stellt keinen unmittelbaren behördlichen Zwang oder Befehl dar…
…nicht entgegensteht." Die belangte Behörde stellte den Antrag auf Zurückweisung bzw. in eventu Abweisung der Maßnahmenbeschwerde und machte ebenfalls Aufwandersatz geltend. Stellungnahme der Beschwerdeführerin Mit Beschluss des BFG vom 16.8.2022 wurde der Beschwerdeführerin die Stellungnahme der belangten Behörde inklusiv der von ihr dem…
…bereits an dieser Stelle die Zurückweisung der Beschwerde beantragt." Zur Unzulässigkeit der gegenständlichen Maßnahmenbeschwerde hielt das FAÖ u.a. weiters fest, dass die von der Bf. behaupteten Handlungen - unabhängig davon, ob diese tatsächlich vorgenommen wurden oder nicht - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch…
…§ 272 bis 277 (Verfahren) j) § 280 (Inhalt des Erkenntnisses oder des Beschlusses). Grundsätzlich ist Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde iSd § 283 BAO ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ). Prüfungsmaßstab ist die Rechtswidrigkeit. Zweck eines Maßnahmenbeschwerdeverfahrens ist die nachträgliche Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer derartigen…
…Maßnahmenbeschwerde die "Wiederaufnahme der Einbringung vom 07.09.2016" bekämpft, ist ihm entgegenzuhalten, dass dadurch kein derartiger physischer Zwang ausgeübt bzw. ein Befehl an den Beschwerdeführer erteilt wurde, bei dessen Nichtbefolgung er mit dessen unmittelbaren zwangsweisen Durchsetzung rechnen konnte: Es lag vielmehr gar kein Befehl…
…individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar, d.h. ohne vorangegangenen Bescheid, in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Eine faktische Amtshandlung ist somit gegeben, wenn sich die gesetzten Handlungen nicht auf einen Bescheid stützen. Für Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden…
…Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar - das heißt, ohne vorangegangenen Bescheid - (mittels faktischer Amtshandlungen) in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Die Fragestellung lautet: Kann einer (bescheidlosen) Amtshandlung in irgendeiner Form rechtsfeststellende oder rechtserzeugende Wirkung beigemessen werden (Eisenberger in Eisenberger/Ennöckl/Helm, Die Maßnahmenbeschwerde2…
…der Beschwerdeführerin in ihrer Sachverhaltsdarstellung geschilderte behördliche Handeln ist daher im Ergebnis nicht geeignet, den tauglichen Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde zu bilden. Es war somit spruchgemäß mit einer Zurückweisung der Beschwerde vorzugehen, wobei in Anbetracht der hinsichtlich des Sachverhaltes insoweit klaren und keinen Zweifel erweckenden Schilderung…
…156 Abs. 4 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht ebenfalls mit einer Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde vorzugehen, wenn sich diese gegen ein behauptetes Verhalten einer belangten Behörde richtet, welches schon nach seiner Begrifflichkeit keine Ausübung einer unmittelbaren (verwaltungsbehördlichen) Befehls- und Zwangsgewalt darstellen kann (wenn etwa kritisiert wird, dass…
…die Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde als unzulässig, da hinsichtlich der vorgetragenen Vorwürfe nicht davon auszugehen sei, dass anlässlich der gegenständlichen Kontrolle durch Mitarbeiter der Finanzpolizei Akte unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gesetzt worden seien und daher keine Angelegenheit vorliege, welche sich als Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde eignen…
…das Bundesfinanzgericht ebenfalls mit einer Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde vorzugehen, wenn sich diese gegen ein behauptetes Verhalten einer belangten Behörde richtet, welches schon nach seiner Begrifflichkeit keine Ausübung einer unmittelbaren (verwaltungsbehördlichen) Befehls- und Zwangsgewalt darstellen kann. Somit waren die beiden Maßnahmenbeschwerden durch das BFG als unzulässig…
…einer Maßnahmenbeschwerde im Sinne des § 283 BAO immanent ist, dass ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vorliegt. Ein Verwaltungsakt der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt liegt dann vor, wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang…
…2 Satz 2 GSpG) in eine Situation gebracht wird, eine unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt auszuüben, beispielsweise Glücksspielautomaten gemäß § 53 Abs. 2 GSpG vorläufig in Beschlag zu nehmen, die dagegen mögliche Maßnahmenbeschwerde nach den Bestimmungen des § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) auszuführen ist und als Rechtssache in einer…
…der Nachtrag vom 18.11.2022 und alle damit verbundenen Anträge zurückgezogen. Gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit (Maßnahmenbeschwerden). Gemäß Art. 131 Abs. 3 B-VG iVm …
…Macht gesetzte Befehls- und Zwangsmaßnahmen der Finanzpolizeipolizei zur Verwaltung zählen und damit der Kognitionsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes unterliegen, ist finanzpolizeiliches Handeln auf Basis einer - nicht offenkundig im Sinne eines Exzesses überschrittenen - staatsanwaltlichen Anordnung der Gerichtsbarkeit zuzurechnen. Für die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes zur Behandlung einer Maßnahmenbeschwerde ist…
…Behandlung zu nehmen. Tauglicher Anfechtungsgegenstand einer Maßnahmenbeschwerde gemäß § 283 BAO ist ein Verwaltungsakt, der in Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt erfolgt. Voraussetzung ist also, dass Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar – dh…
…an. Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt Verwaltungsorgane haben im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen den Beschwerdeführer einen (Exekutions)-Befehl erteilt und Zwang ausgeübt und damit unmittelbar - das heißt ohne vorangegangen Bescheid - in subjektive Rechte des Betroffenen eingegriffen. Es wurden faktisch Vollstreckungshandlungen…
…was wiederum Einfluss auf einen Gerichtsentscheid hätte, lägen strafgerichtlich strafbare Handlungen vor, ein damit ausgeübter physischer Zwang oder ein zwangsbewehrter behördlicher Befehl wird damit für sich allein nicht beschrieben. Gemäß Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG idFd BGBl I 1988/685 waren in…