…jene Angaben darzulegen, die bei auf § 303 Abs. 1 lit. b BAO gestützten Anträgen für die Beurteilung eines fehlenden groben Verschuldens der Bw. an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig gewesen wären. Generelle und somit fallunspezifische Angaben wie "neue Tatsachen seien erst jetzt bekannt geworden…
…Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind; d) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind.“ Entspricht ein Wiederaufnahmeantrag nicht den in § 303a BAO umschriebenen Erfordernissen…
…d) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Der Parteienantrag auf Wiederaufnahme bedarf gemäß § 303a BAO sohin bestimmter Form- und Inhaltserfordernisse. Entspricht der Wiederaufnahmeantrag nicht…
…BAO hat ein Wiederaufnahmeantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages notwendig sind; d) bei einem auf …
…303a Abs. 1 BAO hat der Wiederaufnahmeantrag zu enthalten: die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages notwendig sind; bei einem auf § 303…
… sowie Angaben zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren. Zur Behebung dieser Mängel wurde dem Bw. eine Frist bis zum 5. Oktober 2012 eingeräumt und darauf hingewiesen, dass der Wiederaufnahmeantrag bei Versäumung dieser Frist als zurückgenommen gilt. (6) In der…
…Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages notwendig sind; d) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Entspricht der Wiederaufnahmeantrag nicht den im Abs. 1 umschriebenen Erfordernissen…
…0429). Fehlende solche Angaben sind keine Formgebrechen iSd § 85 Abs. 2 (VwGH 30.11.1993, 90/14/0152); sie führen ebenso wie das Fehlen der Angabe des Wiederaufnahmegrundes zur Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages (VwGH 22.2.1994, 91/14/0070). Eine beantragte Wiederaufnahme setzt voraus, dass…
…bei einem auf § 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Der Parteienantrag auf Wiederaufnahme bedarf gemäß § 303a BAO sohin bestimmter Form- und Inhaltserfordernisse. Im vorliegenden Fall hat der Bw…
…inhaltliche Mängel aufweist, die Mängel durch den Schriftsatz des Bw vom 22.3.2012 behoben worden sind oder nicht. Die im § 303 a BAO geforderten Inhaltserfordernisse eines Wiederaufnahmeantrags sollen der Behörde eine meritorische Entscheidung über den Antrag ermöglichen. Für die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme…
…Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages notwendig sind; d.) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Entspricht der Wiederaufnahmsantrag nicht den im Abs. 1 umschriebenen Erfordernissen…
…sind; d) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden "groben" Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Mögliche Umstände gem. § 303 Abs. 1 seien: "a) der Bescheid ist durch Fälschung einer Urkunde, falsches…
…die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Sie werden nun ersucht, dem Finanzamt mitzuteilen betreffend welcher Bescheide Sie einen Wiederaufnahmeantrag stellen und wann Sie nachweislich Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund erlangt und warum Sie im abgeschlossenen Verfahren den urgierten…
…Antrags notwendig sind und lit. d) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Im vorliegenden Fall erging der Mängelbehebungsauftrag vom 8. Juni 2012. Rechtzeitigkeit des…
…Fehlen von Inhaltserfordernissen der Beschwerde gemäß § 250 Abs. 1 BAO folgende Mängel aufweist: Die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; Die Erklärung, welche Änderung beantragt werden; Eine Begründung. Er wurde aufgefordert, die angeführten Mängel bis zum 20.02.2015 zu beheben. Bei Versäumung…
…Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages notwendig sind; d) bei einem auf § 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag weiters Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Entspricht der Wiederaufnahmsantrag nicht den im Abs. 1 umschriebenen Erfordernissen…
…Berufungszurücknahmeerklärung bei unzureichender Mängelbehebung hinsichtlich eines Pendlerpauschales (§§ 250, 275 BAO) 4.1. Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist gemäß § 41 EStG 1988 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Da er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird sein Einkommen anhand der vorliegenden Lohnzettel geschätzt. Gegen den Einkommensteuerbescheid wird eine Berufung…
…Auch die bei einem auf § 303 Abs. 1 lit b gestützten Antrag erforderlichen Angaben zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren, fehlen. Lediglich der bei der Abgabenbehörde bereits aufliegende Meldezettel betreffend die Ehegattin des Bw wurde in Ablichtung beigelegt. Entsprechend…
…Einzelunternehmen zum 31. Dezember 2005 in die Bw. eingebracht, womit dokumentiert sei, dass es sich bei gegenständlicher Fehlleistung um einen Einzelfall handle. Durch diese Umstände seien bedeutende abgabenrechtliche Konsequenzen - nämlich ein Säumniszuschlag - ausgelöst worden, sodass gemäß § 308 BAO der (1.) Antrag gestellt werde, hinsichtlich der…
…BAO hat der Wiederaufnahmeantrag zu enthalten: a) die Bezeichung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind; d) bei einem auf …