Luxemburg | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 | ja, siehe Anm. 1 | nein, siehe Anm. 2 | 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger…
…ist die Rechtsgrundlage hierfür nicht das zwischen Österreich und Luxemburg abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen, sondern jenes, das mit den Ansässigkeitsstaaten der Pensionskassen besteht. Die schweizerische Pensionskasse kann daher auf Grund des DBA Ö/Schweiz für ihre über Luxemburg bezogenen Dividenden Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von…
Wird in Österreich eine Tochtergesellschaft einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft errichtet, die ihrerseits auf Jersey eine weitere Gesellschaft gründen soll, wobei finanzielle Mittel - an Österreich vorbei - als Großmutterzuschuss aus Luxemburg nach Jersey verbracht werden sollen, dann liegt hier offensichtlich eine steuerplanende Gestion vor, die der Ausnutzung von…
…aus Luxemburg zufließenden Dividendenerträgnisse ist daher ausschließlich das österreichische innerstaatliche Recht maßgebend, das nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 KStG in Verbindung mit § 10 Z 5 KStG (und mit den darin vorgesehenen Einschränkungen) Körperschaftsteuerfreiheit gewährt. Begibt eine solche vom Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossene luxemburgische Holdinggesellschaft…
…auch das VwGH Erk. 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer ohne inländischer fester Einrichtung). Die Ansässigkeit in Luxemburg müßte allerdings auf dem Vordruck ZS-L1 nachgewiesen werden. 20. Dezember 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich…
…der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung unattraktiv gemacht werden. Angesichts dieser gesetzlichen Zielrichtung wäre daher eine extensive Interpretation der Sonderregelung für Immobilienfonds nicht gerechtfertigt. Bietet daher die luxemburgische Rechtsperson einer SICAV (Société d'Investissement à Capital Variable) Investmentzertifikate eines ihrer Teilfonds an, der seine Erträge aus amerikanischen Immobilienerträgen…
…den Genussscheinertrag auszahlende österreichische Gesellschaft aus Haftungsgründen nicht die nach EStR 2000 Rz 8018 mögliche Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gewähren, müsste auf der Grundlage des DBA-Luxemburg die Rückzahlung des Kapitalertragsteuerbetrages geltend gemacht werden (Hinweis auf den Rückzahlungserlass in AÖF Nr. 63/2002). Bundesministerium für Finanzen…
…the Austro-Luxembourg Double Taxation Convention; whether such entities are actually made liable to tax or are exempted therefrom in Luxembourg is not considered to be of relevance in the given context. This was confirmed by a mutual agreement procedure conducted with Luxembourg in 1991…
Nach Herstellung des Einvernehmens mit der luxemburgischen Steuerverwaltung wird eröffnet: 1. Die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 DBA-Luxemburg sind gegeben, wenn die in dieser Bestimmung genannten Personen die im inländischen Steuerrecht für den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht vorgesehenen Anknüpfungskriterien erfüllen. Es ist nicht…
…RS - ist im Tunnelbau tätig und arbeitete im Streitjahr 2007 vom 01.01. bis 15.02. bei der Firma W&F, Niederlassung Luxemburg und von 01.03. bis 31.12. bei der Firma BB, Zweigniederlassung Schweiz. Im Rahmen der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…
…Dasselbe gilt für Personengesellschaften und andere Personenvereinigungen, die nach den für sie maßgebenden innerstaatlichen Gesetzen keine juristischen Personen sind." Der Berufungsführer verfügte im Jahr 2006 sowohl in Luxemburg als auch in Österreich über einen Wohnsitz. Es ist daher gemäß Art 2 Abs 3 des DBA…
…diesem Fonds nicht die Abkommensberechtigung. Der Umstand, dass ein luxemburgischer Fonds nur steuerfreie Kapitalerträge erzielt, steht daher nach wie vor nicht seiner Abkommensberechtigung entgegen. Es werden daher nach wie vor Rückerstattungsanträge der in Luxemburg ansässigen Fonds nicht zurückgewiesen, sondern positiv erledigt; dies allerdings ab 2008…
…unangemessen erkennen lassen. Eine durch die Zinssatzkorrektur in Österreich vorgenommene Gewinnerhöhung, die auf Artikel 9 der mit Luxemburg und Belgien abgeschlossenen DBAs gestützt ist, muss in Luxemburg und Belgien zu korrespondierenden Gewinnminderungen führen. Denn die genannte Abkommensbestimmung verpflichtet sämtliche Vertragstaaten zur Einhaltung des dem Artikel…
Übernehmen in Österreich ansässige Personen im Rahmen von Dienstverträgen Vertretertätigkeiten für eine luxemburgische GmbH (die in Österreich über keine Betriebstätte verfügt), und wird diese Tätigkeit überwiegend in verschiedenen europäischen Drittländern und nur etwa zu 5% bis 10% in Österreich ausgeübt, dann unterliegen die Bezüge…
Luxemburgische Holdinggesellschaften sind gemäß Art. 26 DBA-L aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Einkünfte, die in Österreich ansässige Personen von diesen Holdinggesellschaften beziehen, sind durch das Abkommen vor einer Doppelbesteuerung nicht geschützt. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch für andere Einkünfte…
…Nr. 31/1986 vertretene Ansicht auch in Bezug auf den 1989 eingeführten 10%igen Kapitalertragsteuerabzug auf Zinsen weiterhin aufrechterhalten. Dementsprechend kann eine Quellensteuerfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn auf Vordruck ZS-L1 ein amtlicher luxemburgischer Ansässigkeitsnachweis beigebracht wird. 10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…Juni 1991, AÖF Nr. 184/1992, ist in Bezug auf den Abkommensausschluss der luxemburgischen Holdinggesellschaften nach Art. 26 DBA-Luxemburg keine Änderung eingetreten. Durch diesen Erlass wurde lediglich klargestellt, dass der bloße Umstand der nationalen Steuerfreiheit einer - sonst abkommensberechtigten - juristischen Person nicht die DBA-Vorteile…
…eine luxemburgische Gesellschaft beteiligt, deren Anteile einerseits zu 40% von einer Unternehmensgruppe mit Börsennotierung an der Stockholmer Börse und zu weiteren 40% von einer amerikanischen Investmentgesellschaft mit US-Zertifikatsinhabern gehalten werden, wobei der Restanteil in den Händen einer schwedischen Familie und in den Händen luxemburgischer…
…93/13/0076) handelt, lässt annehmen, dass eine der beiden vorgenannten Gegebenheiten vorliegt und dass aus diesem Grund weder eine Entlastung nach § 94a EStG noch eine nach dem DBA-Luxemburg möglich ist. 12. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: