13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…
…eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 dann durchzuführen ist, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen worden sind. Da dieser Sachverhalt im gegenständlichen Fall vorliegt, ist auch eine Pflichtveranlagung…
…März bis Juni 2003 bezieht und die Bw. im Jahr 2005 beim ehemaligen Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt war (Ansicht der Bw.). Weiters ist im gegenständlichen Verfahren die gemeinsame Versteuerung von zwei im Kalenderjahr 2005 gleichzeitig bezogenen lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, strittig…
… 41 Abs. 1 Z 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 ist, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut den, von den jeweiligen…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist ein Steuerpflichtiger zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Sie haben laut Abfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Kalenderjahr 2005 für die…
…dass gem. § 41 Abs. 2 EStG 1988 Steuerpflichtige zu veranlagen seien, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert besteuert worden sind, bezogen worden sind. Aus dem Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung würde sich unstrittig ergeben, dass die Berufungswerberin…
…rechtlich erwogen: § 39 Abs. 1 EStG 1988 bestimmt: "Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat. Hat der Steuerpflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, so erfolgt eine Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 vorliegen. ...…
…Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 41 Tz.3). Hat der Steuerpflichtige neben inländischen lohnsteuerpflichtigen Einkünften ausländische Einkünfte, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, so hat das Finanzamt von Amts wegen eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Es kommt daher zu einer Arbeitnehmerveranlagung ohne Rücksicht darauf, ob vom Steuerpflichtigen ein…
…Baldauf, § 41 Rz 5). Im vorliegenden Fall hat die Bf. im streitgegenständlichen Jahr 2014 – neben Einkünften aus Leistungen in Höhe von 720,00 € - Pensionseinkünfte von der österreichischen Y, also lohnsteuerpflichtige Einkünfte, und ausländische Pensionseinkünfte von der italienischen Behörde Z, für die Österreich gemäß Art…
…die Berufungswerberin im Kalenderjahr 2002 ganzjährig lohnsteuerpflichtige Einkünfte von der Firma M.E. - dokumentiert durch den übermittelten Lohnzettel - bezogen. Gleichzeitig, im Veranlagungsjahr 2002, war sie auch bei der O.AG - im Zeitraum von 15. Juli bis 26. Juli 2004 als Arbeiterin, ebenfalls mit lohnsteuerpflichtigen Bezügen…
…die steuerfreien Einkünfte (Juli) entfällt (vgl. Vorlagebericht des Finanzamtes vom 19. Februar 2008). 2. Einkommensteuer für 2006 Es hat eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen, weil der Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum - unbestrittenermaßen - zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte im…
…und verbleibe einstweilen hochachtungsvoll FNA VNA" Im Vorlagebericht über die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht führte das Finanzamt aus: "Bezughabende Norm: § 41 EStG 1988 Sachverhalt und Anträge Sachverhalt: Dem Steuerpflichtigen sind im gegenständlichen Veranlagungsjahr neben seinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften Bezüge nach § 69 Abs 2 EStG 1988 zugeflossen…
…solche unsachliche Differenzierung bewirkt die im vorliegenden Fall zur Anwendung kommende Grenzgängerregelung gerade nicht. Angesichts der relativ geringfügigen Auswirkungen der Nichtanwendung des Veranlagungsfreibetrags in all jenen Fällen, in denen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte im Einkommen enthalten sind, und angesichts der dem hier gegenständlichen nicht vergleichbaren Sachverhalte…
…dass die Erstattung einer Negativsteuer für gezahlte Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung nur bei Bezug von lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus einem steuerlichen Dienstverhältnis möglich ist, nicht aber, wenn nur, wie nach der bisherigen Aktenlage in Ihrem Fall, keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen wurden." Dieses Schreiben ließ der Berufungswerber unbeantwortet…
…dass die Erstattung einer Negativsteuer für gezahlte Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung nur bei Bezug von lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus einem steuerlichen Dienstverhältnis möglich ist, nicht aber, wenn nur, wie nach der bisherigen Aktenlage in Ihrem Fall, keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen wurden." Dieses Schreiben ließ der Berufungswerber unbeantwortet…
…gemäß § 167 Abs 2 BAO als erwiesen annehmen. Nach Feststellung des Sachverhaltes hat das Bundesfinanzgericht über die Beschwerde rechtlich erwogen: Gemäß § 41 Abs 1 Z 3 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß …
…a. dann zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht…
…im Kalenderjahr 2008 zumindest zeitweise gleichzeitig (nämlich vom 31. Juli 2008 bis zum 21. August 2008) zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat (siehe oben in der Darstellung des Verfahrensganges in dieser Berufungsentscheidung). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits…
…das Jahr 2005. In rechticher Hinsicht war der Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in der im Streitjahr 2005 geltenden Fassung lautet: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß …
…wenn er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730,00 Euro übersteigt oder wenn gemäß Zi. 2 im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Die Bw. hat im Veranlagungszeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…