…drei Jahre verteilt, im Streitjahr 2016 somit zu lediglich einem Drittel an. 21 Für diesen Fall vertritt das revisionswerbende Finanzamt die Ansicht, dass nur ein Drittel der Lohnsteuer bei der Veranlagung angerechnet werden dürfe. Die verbleibenden zwei Drittel der Pensionsabfindung stellten im ersten Jahr keine…
…1997 bis 1999 angekündigten Einnahmen von jährlich S 80.000,00 und Gewinne von jährlich S 60.288,00 als nachträglich erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aufzufassen waren, wurde vom Finanzamt nicht erforscht. Der Bw. erläuterte im Verfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz seine "literarische"…
…Bf.) war im Jahr 2013, neben ihrem Dienstverhältnis bei X, von 01. 01. bis 31. 05 und von 1. 12. bis 31. 12. für Dipl.-Ing. A. B. tätig. Die Bf. reichte am 04.03.2014 ihre Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 ein, der im Einkommensteuerbescheid…
…2*** im Hinblick auf die einzuhaltenden Arbeitsvorgaben nicht die Möglichkeit, den insoweit vorgegebenen Ablauf der Arbeit jederzeit selbst zu regeln und auch zu ändern. ... Beschwerdevorentscheidung vom 2.9.2015 Mit Beschwerdevorentscheidung vom 2.9.2015 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2008 mit…
…angesehen werden. Ferner ist die steuerliche Behandlung einer Zahlung strittig (TZ 6 BP-Bericht), die der Bf im Jahr 2008 erhalten hat. Strittig ist ferner (TZ 1 BP-Bericht) in Bezug auf Einkommensteuer 207740 die Nichtanerkennung von Buchungen des Bf durch das Finanzamt. Allerdings hat…
…01, so wurden für die Lohnsteuerberechnung im April 01 35 Lohnsteuertage eingegeben; richtig wären jedoch nur 30 Tage; daher ergibt sich eine Nachverrechnung in der Lohnsteuer. Ab dem Jahre 2005 wurde die Lohnsteuer bei der Urlaubsersatzleistung richtig abgerechnet." Der Prüferin sei unklar, was Rundungsdifferenzen (laut…
…die erste Variante gemeint sein und keine Anwendbarkeit auf den gegenständlichen Fall bestehen: "Die Sonderregelung (im § 323 Abs. 18 erster Satz BAO) für "offene" Außenprüfungen gewährleistet, dass die Auswertung von vor dem 1. Jänner 2005 begonnenen abgabenbehördlichen Prüfungen (§ 147 BAO) auch dann noch im Jahr…
…vergütet worden ohne diesen Vorteil aus dem Dienstverhältnis in die Lohnsteuerabrechnung einfließen zu lassen. Die durchschnittliche Vergütung habe 2001 bis 2003 jährlich € 300,-- betragen. Tz 4 Sachbezug-PKW Dem Dienstnehmer, Herrn GH. sei im Prüfungszeitraum ein Firmenfahrzeug Marke Mazda 626 1,8i auch für…
…1988 vorgesehenen Jahressechstels de facto mehr als ein Viertel der laufenden Bezüge des betreffenden Kalenderjahres als sonstige Bezüge mit dem Steuersatz des § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt ausgezahlt worden seien. Dazu trage weiters der Umstand bei, dass auch die laufenden Prämien im ersten Kalenderhalbjahr…
…den Zeitraum 2012-2014 anzukündigen und dabei um prompte Übermittlung der Druckdateien für die Prüfung (Jahreslohnkonten in elektronischer Form) ersucht. Im Anschluss hätte er per E-Mail einen bereits mit 7. August 2015 ausgestellten Prüfungsauftrag übermittelt und im E-Mail als ersten Außenprüfungstermin den 13…
…den Zeitraum 2012-2014 anzukündigen und dabei um prompte Übermittlung der Druckdateien für die Prüfung (Jahreslohnkonten in elektronischer Form) ersucht. Im Anschluss hätte er per E-Mail einen bereits mit 7. August 2015 ausgestellten Prüfungsauftrag übermittelt und im E-Mail als ersten Außenprüfungstermin den 13…
…im Wesentlichen ein, dass die Geschäftsführerhaftung eine sorgfaltsabhängige Haftung und keine absolute Haftung wie bei einem Einzelunternehmer sei. Ihr werde vorgeworfen, für den Mitarbeiter EF , dem laut Bescheid des Finanzamtes ein Dienstauto auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestanden sei, keinen Sachbezugswert bei der Lohnsteuerberechnung…
…den Geschäftsführer an den Betrieb zu binden, vermag den unabhängige Finanzsenat (=UFS) angesichts der kurzen Zeitspanne im Jahr 1998 von nur rd. 4 Monaten zwischen dem Ankauf und der Privatnutzung durch den Geschäftsführer von der beabsichtigten Vermietung oder dem Verkauf auch unter Bedachtnahme auf die…
…zugeflossen, wenn sie auf dem Bankkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben werden (Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG 2022 zu § 19, Rz 8). Das den Anspruch vermittelnde wirtschaftliche Bezugsjahr und das Jahr des Zuflusses würden im Falle des Bf. voneinander abweichen. Diesbezüglich würde § 19 Abs…
…die Eigentumswohnung steht im Wesentlichen leer und wird fallweise von den Eltern der Bw oder von Bekannten für Nächtigungen bei längeren Wienbesuchen verwendet. Die Bw begann im Jahr 1999 bei ihrem ersten Arbeitgeber eine Lehre in Wien. Sie nächtigte damals teilweise in Wien bei ihrem…
…dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Jahresausgleichs- bzw. Veranlagungsbescheides korrigierbar sind, zumal im (Jahresausgleichs-)Veranlagungsverfahren Bindung weder an die Lohnsteuerberechnung des Arbeitgebers noch an ein allfällig vorangegangenes Lohnsteuerverfahren besteht (VwGH vom 4. Juni 2003…
…des Arbeitgebers diesem direkt zufließe, eine Reduktion der steuerpflichtigen Einkünfte beim Arbeitnehmer bewirkt.Es sei nichts anderes als eine Korrektur der im ersten Schritt zu hoch angesetzten steuerpflichtigen Bezüge. Wären zum Zeitpunkt der Lohnsteuerberechnung die Werbungskosten bereits der Lohnverrechnung bekannt gewesen, so könnten die Werbungskosten…
… 1 des 1. Euro-Finanzbegleitgesetzes werden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1998 (bei abweichenden Wirtschaftsjahren zum ersten Bilanzstichtag im Jahr 1999) Kursgewinne und Kursverluste, die aus der Umrechnung von Wirtschaftsgütern, die auf Währungseinheiten der an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden anderen Mitgliedstaaten oder auf ECU lauten…
…4.7.2019. Laufende Bezüge habe ich im Jahr 2011 weniger als die Hälfte des Jahres bekommen. Wie Ihrer jetzigen inhaltlichen Begründung zu entnehmen ist, gehen Sie lediglich davon aus, dass die Vergütung für die Diensterfindung in der Lohnsteuerberechnung durch die Dienstgeberin zum Teil gemäß …
…für die Jahre 2003 bis 2007 Tatsachen neu hervorgekommen wären. Der Frage, ob die Bw nachträglich von der unrichtigen Besteuerung von Überstunden durch ihren Dienstgeber Kenntnis erlangt hat, kommt dabei schon deshalb keine Bedeutung zu, weil eine Bindung an die Lohnsteuerberechnung des Dienstgebers im Veranlagungsverfahren…