…dem Verkauf von Grund und Boden erbrachte, steuerfreie Umsätze darstellen. Aus den zu beurteilenden Verträgen geht eindeutig hervor, dass die einzelnen Grundstückserwerber die jeweiligen Bauträgergesellschaften mit der Errichtung eines Eigenheimes beauftragten, demnach der Bw. die Errichtung der Gebäude im Zusammenhang mit der Lieferung des Grundstückes…
…das Gebäude von der E. KG an den Erwerber. Dabei handle es sich ebenfalls um eine unecht befreite Grundstückslieferung). c. Darauf sei bereits in der Niederschrift über die Schlussbesprechung eingegangen worden: Es könne zu keiner steuerfreien Lieferung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden kommen…
…eines Bauherrenmodells die Lieferung von Gegenständen und die Dienstleistungen durch eine andere Person als den Lieferanten des Baugrundstücks nicht unter einen der in der 6. EG-Richtlinie aufgeführten Befreiungstatbestände für Lieferungen von Gebäude und dem dazugehörigen Grund und Boden fallen. Grundstücksveräußerer und Bauunternehmer seien auch…
…das Gebäude von der E. GmbH an den Erwerber, dabei handle es sich ebenfalls um eine unecht befreite Grundstückslieferung). c. Darauf sei bereits in der Niederschrift über die Schlussbesprechung eingegangen worden: Es könne zu keiner steuerfreien Lieferung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden kommen…
…sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen steuerfrei: "16. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden…
…gehördende jagdpolizeiliche Aufgaben auferlegt. Das Jagdrecht sei daher derart von staatlichen Hoheitsrechten bestimmt, dass es unter die Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG falle, wobei allenfalls der Wert der jährlich vom Grund und Boden abgesonderten Wildtiere mit den sich ergebenden Pflichten aufrechenbar wäre.…
…und U 12/04 als auch gegen den Abweisungsbescheid (IZP 2004) Berufung. In der Begründung wendet der steuerliche Vertreter im Wesentlichen ein, es sei unbestritten, dass die Bw und die Eigentumsgemeinschaft-P Unternehmer im iS. des UStG seien, dass die Lieferung von Grund und Boden…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen…
…Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987; Z 16: die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen…
…Grund und Boden seitens der Bw. keinerlei Verrechnung gegenüber den Erwerbern. Hinsichtlich der Gebäudelieferungen wird von der Bp. erwogen, dass die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 davon abhängt, ob die der Errichtung eines Gebäudes dienenden Lieferungen und…
…die BF von vornherein zum Zwecke der Nutzung durch den Auftraggeber. Insoweit die BF mit Bezug auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 21 BAO vorbringt dass es nicht sein könne, dass ein und derselbe wirtschaftliche Sachverhalt, nämlich letztendlich die Lieferung von Grund und Boden und Gebäude…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen…
…Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: ... 16. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden…
…2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 von der Steuer befreit. Nach bürgerlichem Recht gehört zu einem Grundstück auch das Zugehör (z.B. Gebäude) einschließlich der Bestandteile. Gegenständlich erfolgt jedoch die Lieferung des Grundstückes (Grund und Boden) und des Gebäudes von verschiedenen Lieferanten und im Rahmen rechtlich getrennter…
…die Person, die die Lieferung getätigt hat, als Erzeuger, Händler oder Dienstleistender tätig ist, soweit dieser Umsatz nicht die bloße Ausübung des Eigentums durch seinen Inhaber darstellt. Unternimmt diese Person hingegen zur Vornahme der Verkäufe aktive Schritte zum Vertrieb von Grund und Boden, indem sie…
…Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: (...) 16. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden…
…getrennte Vorgänge (Bauleistung einerseits und Grundstückslieferung durch den Grundstückseigentümer andererseits) nicht als Einheit im Sinne einer einheitlichen Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden anzusehen sind. Im Rahmen eines Bauherrenmodells erbrachte Leistungen unterliegen daher (mit Ausnahme der Lieferung eines Baugrundstückes) der…
…die Person, die die Lieferung getätigt hat, als Erzeuger, Händler oder Dienstleistender tätig ist, soweit dieser Umsatz nicht die bloße Ausübung des Eigentums durch seinen Inhaber darstellt. Unternimmt diese Person hingegen zur Vornahme der Verkäufe aktive Schritte zum Vertrieb von Grund und Boden, indem sie…
…entspricht, ist allerdings nicht nach der vom Gutachter angewandten Differenzmethode vorzugehen, sondern nach der Verhältnismethode (Aufteilung nach den Sachwertverhältnissen), also Schätzung des Wertes von Grund und Boden und Gebäude, und Aufspaltung der Anschaffungskosten in diesem Verhältnis (s VwGH 21. September 2006, 2002/15/0113). Das…