…sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge (vgl. zB. VwGH 25. Februar 1997, 92/14/0039). Umsatzsteuerlich sind Lieferungen und sonstige Leistungen demjenigen Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen…
…gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. § 11 Abs. 1 UStG 1994 in der für das Streitjahr geltenden Fassung bestimmt: Führt der Unternehmer steuerpflichtige Lieferungen oder steuerpflichtige sonstige Leistungen aus, so ist er berechtigt und…
…1d und Abs. 1e geschuldeten Beträge für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.“ Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19.9.2013, 2011/15/0049 zur Frage, ob die Lieferung und Montage von Beleuchtungskörpern für ein Gebäude umsatzsteuerlich…
…daher umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen, sondern sonstige Leistungen eigener Art (Chauffeur- und Limousinen-Service), die dem Normalsteuersatz unterliegen. Die Berufung war daher in diesem Punkt abzuweisen. Da sich aus oben genannten Gründen keine Änderungen bei der Umsatzbesteuerung der Jahr 2003 und 2004 ergeben, bleibt die Besteuerung…
…Bf." seine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2020 elektronisch ein. Er erklärte darin keine Lieferungen und sonstige Leistungen in Kennzahl 000, sondern nur einen mit 20% Normalsteuersatz zu versteuernden Eigenverbrauch iHv EUR 592,32 und ig. Erwerb iHv EUR 107,52 sowie Vorsteuern in der Gesamthöhe…
…Z 1 UStG 1994 lautet: § 1. (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher…
…für das Jahr 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | Die Umsatzsteuer für das Jahr 2006 wird festgesetzt mit: | -57.748,18 € | Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen | 2.355.067,17 € | Davon steuerfrei mit Vorsteuerabzug …
…der Berufung keine Folge gegeben und begründend ausgeführt: Gemäß § 11 UStG 1994 müssten Rechnungen alle Merkmale enthalten, die für die Anerkennung einer Rechnung gelten würden. Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgeführt habe, müsse einer Rechnung die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung zukommen…
…Tz. 15 und 21, hin. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Umsatzsteuer: Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland…
…gelten Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgen und wenn sie zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dienen. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994 kann der Unternehmer Lieferungen…
…betreffen die Sachbescheide und wird diesbezüglich auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen. Ad Vorsteuerabzug) Rechtslage: Gemäß § 12 Abs. 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen…
…Bescheid vom 23. Oktober 2006 wurde das Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer 2003 wiederaufgenommen und ein entsprechender Bescheid erlassen, im dem die Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen mit insgesamt 190.590,05 € (Differenz zum ursprünglichen Bescheid: 152.393,92 €) angesetzt wurden. Vorsteuern wurden…
…für Lieferungen und sonstige Leistungen 1.300.503,65 S, die darauf entfallende Steuerschuld 260.100,73 S. Vom Finanzamt wurden keine Einwendungen gegen diese Besteuerungsgrundlagen vorgebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall die Frage, ob die Bw. mit Lieferungen…
…Im Jahr 1996 und 1997 wurden seitens der Finanzverwaltung die entsprechenden Vorsteuern nicht anerkannt. Die Gesamtbeträge sind unstrittig. 2. Abziehbar ist nach § 12 Abs. 1 Z 1 die von anderen Unternehmern in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland für…
…mitzuteilen. 2. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, a) deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §§ 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 Z…
…nun, ob die Vorsteuer aufgrund dieser Rechnung anzuerkennen ist bzw der beantragte Aufwand als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gewinnmindernd abgezogen werden kann. § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1988 lautet: Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze: Die Lieferung und sonstigen Leistungen, die…
…tatsächlich unternehmerischen Zwecken dienen. 2. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, a) deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 8 Abs. 2 und § 12 Abs…
…diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden, weiters Beiträge im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 1. § 4 Abs. 3 vorletzter Satz, wonach der Steuerpflichtige selbst entscheiden darf, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren…
…oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Führt der Unternehmer gemäß § 11 Abs 1 UStG 1994 steuerpflichtige Lieferungen oder steuerpflichtige sontige Leistungen aus, so ist er berechtigt und, so weit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet…
…2. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, a) deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 Z 1 bis…