…nach § 2 LVO ertragsteuerlich zur Annahme von Liebhaberei führt. Für den gegenständlichen Fall bedeuten die obenstehenden Ausführungen, dass dem Berufungsbegehren des Bw., soweit sich dieses darauf bezieht, dass dessen Betätigung in den Jahren 1996 und 1997 im umsatzsteuerlichen Sinn nicht als Liebhaberei anzusehen sei, Folge…
…erwarten lässt (Liebhaberei), nicht als gewerbliche oder berufliche, und damit auch nicht als unternehmerische Tätigkeit. Gemäß § 6 der Liebhabereiverordnung (LVO) kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn allerdings nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen, vorliegen. Liebhaberei ist bei…
…4 ausgeschlossen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Z 1 und 2 ist für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. § 6 LVO Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2…
…hat, von deren Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs. 1 UStG als persönliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ausgehen durfte. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine Haftung im Sinne des § 9 BAO nur bei schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Bf…
…nach § 1 Abs. 2 LVO, weshalb gemäß § 6 LVO im umsatzsteuerlichen Sinn keine Liebhaberei vorliegen kann und dem Bf. daher eine schuldausschließende vertretbare Rechtsansicht zugebilligt werden muss, da bei einer gewerblichen Betätigung, bei der darüber hinaus ein Betriebskonzept mit zu erwartenden Überschüssen vorhanden war, zu…
…1 LVO ausübt. Indem das Finanzamt verkannte, dass bei einer Betätigung iSd § 1 Abs. 1 LVO Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nicht vorliegen kann (§ 6 LVO), hat es den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 2. Mai 2006
…Da die Bw. für die Jahre 2000 bis 2001 eine Betätigung i.S.d. § 1 Abs. 1 LVO ausgeübt habe, liege Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne nicht vor (VwGH, GZ. 96/14/0117). Weiters verweise die Bw. auf die Berufung vom 6. Dezember 2002. Es werde…
…kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. B. Kleine Vermietung Eine sogenannte "kleine Vermietung" liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für die Nutzung im Rahmen…
…gesehen Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei). Weiters bestimmt § 6 LVO, dass Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen kann. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LVO ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen…
…insgesamt, sondern nur ab jenem Kalenderjahr als Liebhaberei zu beurteilen, welches erstmals das angeführte Streben vermissen lässt (vgl. Rauscher/Grübler, a.a.O., S 40, 80). Den Gegenstand der Berufung bildet zweitens die Frage nach der Liebhabereibeurteilung im umsatzsteuerlichen Sinn: Aus oben Gesagtem ergibt sich…
…Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO II Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn ausgeschlossen ist (§ 6 LVO 1993) und die Verluste der ersten drei Jahre jedenfalls anzuerkennen sind, ausgenommen im Falle der entgeltlichen Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs. 2 und Abs. 3 LVO II). Da im vorliegenden…
…ab diesem Zeitpunkt als Liebhaberei zu qualifizieren (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0018). Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann gemäß § 6 LVO nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 vorliegen, nicht aber bei anderen Betätigungen. Mit dieser Einschränkung der Liebhaberei auf typische Liebhabereibetätigungen…
…eine Tätigkeit handelt, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist und damit als Liebhaberei im Sinne des §1 Abs. 2 Zif. 2 LVO zu beurteilen ist. Gemäß § 6 LVO liegt in diesem Fall auch umsatzsteuerlich Liebhaberei vor, da Unternehmer nur…
…die Frage der umsatzsteuerlichen Liebhaberei anlangt, so gilt gemäß § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Gemäß § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn bei Betätigungen…
…Vermietung" eine Betätigung nach § 1 Abs. 1 LVO dar. Auf die Bestimmung des § 6 LVO, demnach Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO nicht vorliegen kann, sei verwiesen. Rechtslage Nach Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG…
…3) erwarten läßt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn dieser Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird..... Gemäß § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen iSd § 1…
…Liebhaberei). Gemäß § 6 LVO 1993 kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO 1993, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Ob bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei…
…Liebhaberei). Gemäß § 6 LVO 1993 kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO 1993, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Ob bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei…
…1 Abs. 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist oder nicht, ist nach den für den Bereich des Einkommensteuerrechts geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Die zu beurteilende Vermietungstätigkeit stellt ohne Zweifel eine Betätigung im Sinne des §…
…Umstände - bei richtiger rechtlicher Subsumtion - allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die belangte Behörde ist aufgrund der beschwerdegegenständlichen Feststellung des Prüfers davon ausgegangen, dass die Betätigung der Beschwerdeführerin "umsatzsteuerliche Liebhaberei" im Sinne des …