…der Umsatzsteuer genügt der Hinweis, dass der für das Ertragsteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei grundsätzlich auch für die Umsatzsteuer gilt (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Auch die Tatsache, dass der Bf. aus freiem Entschluss eine Wohnung zur Vermietung erworben hat, welche Mietzinsbeschränkungen unterliegt…
…dass der vom Bw. mit € 2.000,00 prognostizierte Einnahmenüberschuss nicht zu erreichen war. Nach all dem Gesagten ist hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2004 und Umsatzsteuer 1998 bis 2004 die Vermietung eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei. Der Spruch wäre noch dergestalt abzuändern…
…vor, wenn die Kriterienprüfung nach § 2 L-VO ertragsteuerlich zur Annahme von Liebhaberei führt (§ 6 L-VO)." Mangels betragsmäßiger Angaben bezüglich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfolgte der Ansatz dieser Einkünfte im Einkommensteuerbescheid mit S 0,00. Die vom ehem. steuerlichen Vertreter des Bw…
…innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftlichen Gesamterfolg zu erzielen. Die Absicht einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen muss anhand objektiver Umstände nachvollziehbar sein. Liebhaberei ist bei der großen Vermietung dann anzunehmen, wenn die entgeltliche Gebäudeüberlassung bisher einen Gesamtüberschuss der Werbungskosten über die…
…vermietbar sei. Diesbezüglich werde vorgeschlagen, das Objekt 2 weiterhin vorläufig (als Einkunftsquelle im Rahmen der Vermietung und Verpachtung) zu veranlagen und erst gegebenenfalls, bei (nachträglich erkanntem) Zutreffen der Liebhaberei-Vermutung, gleichsam „risikolos“ eine entsprechende Korrektur der einzelnen (vorläufig ergangenen) Steuerbescheide vorzunehmen. Das Finanzamt legte, nach…
…kann in einem gegen die erfolgte Veranlagung angestrengten Rechtsmittelverfahren wiederum zurückgenommen (und das Begehren auf Zehntelabsetzung damit rückgängig gemacht) werden (vgl. etwa VwGH 10.11.1993, 92/13/0176). 2. Objekt 2 (Vermietung Seehaus/Liebhaberei): Gemäß § 1 Abs. 1 LVO liegen Einkünfte iSd § 2 Abs…
…bis 2008 zum Ergebnis gekommen, dass bei der gegenständlichen Vermietung nicht von vornherein von Liebhaberei ausgegangen werden könne und hat daher vorläufige Feststellungsbescheide für die Jahre 2000 bis 2008 erlassen. Vorläufige Bescheide dürfen nach herrschender Auffassung vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft…
…Feststellungen wurde bereits vor Abschluss der Prüfung der bevollmächtigte StBer informiert. Zu den Feststellungen lt. Tz 10 und 11 wurde vom Steuerberater folgende Stellungnahme abgegeben: Nach der LiebhabereiVO läge bei der kleinen Vermietung zugegebenermaßen Liebhabereivermutung vor. Dem steht allerdings Art.4 Abs. 1 der 6…
…49 | + 20% USt | 69.285,88 | 110.748,47 | 96.188,90 | Umsatzerhöhung brutto | 415.715,28 | 664.490,84 | 577.133,39 Tz. 26 Vermietung und Verpachtung 1997 - 1999 Liebhaberei Im Jahre 1991 kaufte der Bw…
…Jahre 2003 bis 2007 gemäß § 150 BAO erstattete Bericht vom 1.7.2009 führt diesbezüglich aus: "Tz.1 Vorsteuerabzug - Liebhaberei In den Steuererklärungen 2003-2007 wurden folgende Vorsteuern (Vorsteuern i.Z mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung des Objektes in A, B c) geltend gemacht…
…die nunmehr von der Betriebsprüfung den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet worden waren, wurden entsprechend korrigiert. Die Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgte auch im wiederaufgenommenen Verfahren aufgrund der Betriebsprüfung für die Jahre 1996 bis 1998 wegen des Verdachtes auf Liebhaberei vorläufig. Mit Bescheiden vom 29…
…nicht zu dieser ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Doppelberücksichtigung der AfA. Werden nun im Berufungsfall den zwischenzeitlich erzielten Mieteinnahmen vorrangig die Absetzungen für Abnutzung gegenübergestellt, setzt sich der Werbungskostenüberhang bei der als Liebhaberei eingestuften Vermietung aus Zinsen bzw. Betriebskosten zusammen; der Abzug dieses Überhanges bei den Spekulationseinkünften…
…Tage nicht gesetzeskonform berücksichtigt worden seien. Der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 21. April 2023 ist zur Vermietung zu entnehmen, dass diese aufgrund des nicht erreichten Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten keine Einkunftsquelle darstelle (Liebhaberei). Im Übrigen verwies das Finanzamt auf die Rechtslage. Mit Vorlageantrag vom…
…wenn zB wegen Liebhaberei keine andere Einkunftsquelle vorliegt). In diesem Punkt war daher der Beschwerde insoferne teilweise Folge zu geben, als die Schuldzinsen (Jahresbelastung) aus der Vermietung die jährlichen Mieteinnahmen überstiegen (dies war in den Jahren 2007 und 2008 der Fall - siehe auch im Einzelnen…
…anderen Einkunftsquelle und keinen abzugsschädlichen Zwecken gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 gedient hat (zu letzteren zählt die private Nutzung und die Liebhaberei-Vermietung, Rz 6662). Einkünfte aus Veräußerung von Beteiligungen: Aktualisierung der EStR 1984 (Rz 6666 bis 6683); Wegzugsbesteuerung und Beteiligung im Falle des…
…Mietobjekte liege jeweils Liebhaberei iSd § 1 Abs. 2 Z 3 der L-VO vor. Zwar sei in den für die Mietobjekte KFJ-Straße 9 und S-Gasse 46 vorgelegten Prognoserechnungen ein positives Gesamtergebnis innerhalb von zwanzig Jahren ausgewiesen, jedoch sei die Vermietungstätigkeit hinsichtlich aller vier…
…folgt ergänzt: "Als Begründung weshalb die seitens des Finanzamtes angenommene Liebhaberei nicht gerechtfertigt ist erlauben wir uns wie folgt Stellung zu nehmen: Die oben genannte Miteigentumsgemeinschaft hat nach Erwerb des ehemaligen kaiserlichen J-Hauses (Objekt Adresse ) entsprechende Investitionen getätigt und 4 Apartments zur Vermietung eingerichtet…
…dass im Falle der o.a. Wohnungsvermietung Liebhaberei anzunehmen sei. Aus der vorgelegten Prognoserechnung gehe zwar hervor, dass - beginnend ab 2004 - ein Gesamtüberschuss bis 2012 erwartet werde. Tatsächlich sei aber in allen drei Jahren der Vermietungstätigkeit ein Werbungskostenüberschuss erzielt worden. Außerdem hätten die Bw. laut…
…Liebhaberei sei. Stelle die Behörde im ersten Schritt der Überprüfung der Planungsrechnung fest, dass von vorne herein innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ein Gesamtüberschuss zu erwarten sei, könne nach § 1 Abs. 1 LVO nur von einer Einkunftsquelleneigenschaft ausgegangen werden. Ein Beobachtungszeitraum wie für die kleine Vermietung…
…da diese eine Änderung der Bewirtschaftungsart darstelle. Allein aufgrund dieser Korrekturen, ergebe sich für den zu beurteilenden Zeitraum von 27 Jahren (2 Jahre Sanierungszeit + 25 Jahre Vermietung) kein positives Gesamtergebnis. Die erklärten Werbungskostenüberschüsse seien daher ertragsteuerlich nicht zu berücksichtigen. Bei der Umsatzsteuer komme es dagegen…