…ist darauf zu verweisen, dass dieses Erkenntnis nicht Aufwendungen für ein Totenmahl bzw. einen so genannten Leichenschmaus, sondern Aufwendungen für die Bewirtung von Hochzeitsgästen zum Gegenstand hat. 5 Rechtsprechung des BFH Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.9.1987, III R 242…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Renate Stifter, Wirtschaftstreuhänder, 7540 Güssing, Stremtalstraße 11, vom 15. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 3. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden…
…Überführungskosten | 2.531,20 | Bestattungsamt | 140,24 | Leichenhallegebühr | 150,00 | Singverein | 110,00 | Totengräber | 100,00 | Leichenschmaus | 280,00 | Grabinschrift | 244,80 | Summe | 3.556,24 Mit Vorhalt vom 25…
…verstorbenen Gattin als Sonderausgaben geltend (Begräbniskosten: 47.914,00 S; Kranzkosten: 3.130,00 S; Leichenschmaus: 2.766,00 S). Im Einkommensteuerbescheid vom 19. Jänner 2006 berücksichtigte das Finanzamt die Aufwendungen für Personenversicherungen als Sonderausgaben, wodurch sich eine Abgabengutschrift iHv 2.321 S (168,67…
…machte unter den außergewöhnlichen Belastungen folgende "Todfallskosten" geltend: | Bestattung | € 5.199,00 | Trauerbriefe | € 140,16 | Blumenschmuck | € 400,00 | Leichenschmaus | € 102,63 | Steinmetz für Grabstätte | € 482,00 | diverse Spesen (Bundestempel…
…Bestattung | € 6.404,21 | | | Leichenschmaus | € 496,41 | | | Diverse Kosten | € 600,00 | | | Grabstein | € 1.150,00 | | | Zw.Summe | € 8.650,62 | | |…
…der Nichtberücksichtigung der Telefonkosten wurde angeführt, dass diese mangels Nachweis nicht anerkannt würden und die Kosten für Kinderbücher Ausgaben der privaten Lebensführung darstellten. Hinsichtlich der Begräbniskosten sei eine Kürzung um die Ausgaben für Leichenschmaus und Trinkgelder vorgenommen worden. Der Bw. stellte daraufhin den Antrag auf…
…er auf die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 22.11.2007, RV/2469-W/07 nach der Aufwendungen für einen einfachen Leichenschmaus zu den Kosten eines würdigen Begräbnisses zählen würden und insoweit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig seien, sofern sie im Nachlass keine Deckung fänden. Mit…
…mangels Vermögen keine Verlassenschaftsabhandlung stattgefunden habe; - Seien von dritter Seite Ersätze für die Begräbniskosten geleistete worden. Nicht absetzbar seien Kosten für die Trauerbekleidung, Kosten für die Bewirtung von Trauergästen ("Leichenschmaus") und Kosten der Grabpflege. Sämtliche Belege seien in Kopie inkl. einer Aufstellung der beantragten Aufwendungen…
…keine außergewöhnliche Belastung, als sie aus dem zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen gedeckt werden können (VwGH 25.9.1984, 84/14/0040). Nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden hingegen die Kosten für den Leichenschmaus, weil die Bewirtung der Trauergäste nicht zwangsläufig erfolgt (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…
…verteilt. Die Ursache für die Verteilung liegt nicht in meiner Verantwortung. Weiters konnten Teile der Kosten für den einen Notfall (Leichenschmaus € 700,-) nicht mit Beleg nachgewiesen werden. Die Ursache lag auch hier in den Pandemiemaßnahmen und zwischenzeitig ist der Betreiber des Betriebes auch verstorben…
…der Bestattung tätigte der Beschwerdeführer nachstehende Ausgaben: | Ausgabe | Betrag in Euro | Porto für Parte | 16,57 | Leichenschmaus | 539,65 | Totenschein | 18,60 | Blumen für Begräbnis | 120,00 | Inschrift Grabstein | 320,00 | Bestattung…
…Heim- und Pflegekosten, unbezahlte Rechnungen und Erhaltungskosten des Hauses in Wiener Neustadt entstanden. Als „Beilage 2“ wurde eine handschriftlich verfasste Aufstellung der einzelnen Kostenpositionen vorgelegt. Es finden sich Positionen wie etwa Paten, Blumen und Kränze, Leichenschmaus, Begräbniskosten, Pflege- und Heimkosten, und Kosten für Miete, Strom…
…die Absetzbarkeit mit den Kosten eines würdigen Begräbnisses sowie einfachen Grabmals begrenzt. Bundeseinheitlich belaufen sich diese Kosten erfahrungsgemäß auf höchstens 3.000,-- €. Nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden Kosten für den Leichenschmaus, weil die Bewirtung der Trauergäste nicht zwangsläufig erfolgt; dasselbe gilt für Blumen…
…ist darauf zu verweisen, dass dieses Erkenntnis nicht Aufwendungen für ein Totenmahl bzw. einen so genannten Leichenschmaus, sondern Aufwendungen für die Bewirtung von Hochzeitsgästen zum Gegenstand hat. Nun besteht in der österreichischen Lehre und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass steuerlich auf die Kosten eines dem Ortsgebrauch…
…Betracht und es fehlt insoweit an der Zwangsläufigkeit. Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, liegt in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis eine außergewöhnliche Belastung vor. Nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden Kosten für den Leichenschmaus, weil die Bewirtung der Trauergäste nicht zwangsläufig erfolgt…
…wurde dem Bw. mitgeteilt, dass eine detaillierte Rechnung für die Anerkennung der Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung deshalb erforderlich sei, weil nur die Aufwendungen für ein würdiges Begräbnis und für einen durchschnittlichen Grabstein, nicht jedoch die Kosten für den Leichenschmaus, für Blumen, Kränze, Grabpflege und Trauerkleidung…
…Der Höhe nach ist die Absetzbarkeit mit den Kosten eines würdigen Begräbnisses sowie einfachen Grabmals begrenzt. Bundeseinheitlich belaufen sich diese Kosten erfahrungsgemäß auf höchstens 3.000,-- €. Nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden Kosten für den Leichenschmaus, weil die Bewirtung der Trauergäste nicht zwangsläufig erfolgt…
…zu § 549). Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, liegt in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis eine außergewöhnliche Belastung vor. Nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden Kosten für den Leichenschmaus, weil die Bewirtung der Trauergäste nicht zwangsläufig erfolgt; dasselbe gilt für Blumen, Kränze und…
…Abs. 1 EStG 1988, Tz. 5 vorletzter Absatz). Zu den berücksichtigbaren notwendigen und angemessenen Begräbniskosten zählen die Kosten für eine durchschnittliche Beerdigung. Nicht anerkannt werden Kosten für den Leichenschmaus, weil die Bewirtung der Trauergäste nicht zwangsläufig erfolgt. Dasselbe gilt für Blumen, Kränze (siehe Doralt, Einkommensteuergesetz…