Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.1, vom 26. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 29. Juni 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum vom 1. März 2006 bis 30. Juni 2006 entschieden: Die…
…die sechste Klasse der Schulform ORG mit Instrumentalmusik besucht hat. Nach dem AHS-Lehrplan für Instrumentalunterricht innerhalb der Bildungs- und Lehraufgaben sind folgende Lehrziele zu berücksichtigen: - Prozess- und zielorientierter Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit auf Grundlage der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und…
…in diesem Zusammenhang darin weiter ausgeführt hat, gebietet es die Sittenordnung nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbarem Lehrziel, wenn auch mit anderen Unterrichtsmethoden und speziellen Zielsetzungen, möglich ist. Laut den…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Judikatur ausgesprochen, die Sittenordnung gebiete es nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbarem Lehrziel, wenn auch anderen Unterrichtsmethoden, möglich ist (vgl. VwGH vom 24.10.1990…
…in einer Berufungsentscheidung (UFS 17.2.2011, RV/0293-F/10) zusammengefasst folgende Auffassung: Die "Schulstube A" sei zwar keine Schule im Rechtssinn, allerdings orientierten sich die dort verfolgten Lehrziele am österreichischen Rahmenlehrplan. Es werde dort Unterricht erteilt, der jenem an öffentlichen Schulen gleichwertig sei…
…in denen als Maßstab für diese Vergleichbarkeit auf den Inhalt des Lehrstoffes abzustellen ist. Dieser muss dem Umfang und Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entsprechen und dies nicht nur in einem untergeordneten Teil oder auf einzelne Gegenstände beschränkt (VwGH 4.12. 1989…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPA Steuerberatung GmbH, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 15. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1…
…der Schüler entgegenkommende) Wahlfächer bzw. Ausbildungszweige (wie gegenständlich der musische) angeboten. Ein solches Angebot ändert aber nichts am Bestehen eines diesen allen gemeinsamen Lehrziels, das im Fall eines Gymnasiums ebenso wie bei einem Oberstufenrealgymnasiums im Absolvieren der Reifeprüfung (Matura) besteht. Insofern ist jedenfalls von einer…
…ist anhand des Lehrstoffes zu beurteilen. Dazu ist es erforderlich, dass der Lehrstoff in den unterrichteten Gegenständen auch dem Umfang und dem Lehrziel nach wenigstens annähernd dem von öffentlichen Schulen/Universitäten Gebotenen entspricht. Im Fall der Bw. handelt es sich im in Frage stehenden Zeitraum…
…HD entwickelte Methode, die kein bestimmtes Lehrziel vermitteln sondern durch Berührung und Formung von Tonerde der Persönlichkeitsentwicklung dienende Assoziationen hervorrufen soll: Der Bw. hat deshalb mit seiner Arbeit am Tonfeld® Erkenntnisse einer nicht von ihm entwickelten Wissenschaft verwertet bzw. sich einer nicht von ihm entwickelten…
…die Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen sei primär der Lehrstoff. Der in der Privatschule oder anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen vorgetragene Lehrstoff müsse auch dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entsprechen. Die Übereinstimmung im Lehrstoff dürfe sich nicht bloß auf…
…UStG 1994 auszuüben. Maßstab für die Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen sei primär der Lehrstoff. Der in der Privatschule vorgetragene Lehrstoff müsse auch dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entsprechen. Von der AP sei zu beurteilen gewesen, ob die Bf…
…Für die Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen sei außerdem Voraussetzung, dass die private Einrichtung inhaltlich ein Lehrziel verfolge, welches jenem der öffentlichen Schule annähernd entsprechen würde. In diesem Sinne werbe auch etwa die Gemeinde Wien mit einem Weiterkommen im Beruf über Volkshochschulen und den Wiener Arbeitnehmerinnen…
…dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Maßstab für die Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen ist primär der Lehrstoff. Der in der Privatschule vorgetragene Lehrstoff muss auch dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entsprechen (VwGH 4.12.1989…
…mit öffentlichen Schulen. Maßstab für die Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen ist primär der Lehrstoff, der dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entsprechen muss. Nach der vom BMF geteilten Judikaturmeinung darf sich die Übereinstimmung im Lehrstoff jedoch nicht bloß auf…
…die Auffassung, dass es die Sittenordnung nicht gebietet, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbaren Lehrziel, wenn auch mit anderen Unterrichtsmethoden möglich ist (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 22.12.2004, 2003/15…
…2000). Maßgeblich für die Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen ist primär der Lernstoff, dh. der vorgetragene Lehrstoff muss auch dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entsprechen. (RZ 876 UStR 2000). Generell wird eine einzelne Lehrveranstaltung (LV) oder LV-Reihe an…
…0058). Der Verwaltungsgerichthof hat nach ständiger Judikatur ausgesprochen, die Sittenordnung gebiete es nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbarem Lehrziel, wenn auch anderen Unterrichtsmethoden, möglich ist (vgl. VwGH 24.10.1990…
…beratenden Auseinandersetzung mit meinen Schülern in und nach Konfliktsituationen und 3. in der Elternarbeit. Ad 1) Emotional benachteiligte Kinder brauchen nicht nur einen besonderen Unterricht, um ihr Lehrziel zu erreichen, sondern auch viele Gelegenheiten, um ihre Ich-Struktur zu stärken und um ihren Selbswert aufzubauen…
…dass VN_NN mit seinem 14. Lebensjahr in der genannten Firma als Lehrling aufgenommen worden sei und mit Unterbrechungen immer beschäftigt wurde, damit er sein Lehrziel erreichen konnte, obwohl er wahrscheinlich aufgrund seiner Erkrankung schwierige Verhaltensweisen gesetzt habe, die eine Zusammenarbeit mit ihm erschwert hätten…