Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dörner & Singer, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Brockmanngasse 91/1, vom 22. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Juni 2005 betreffend Umsatzsteuer 2002 sowie Einkommensteuer für 2000 bis 2003 im…
…und er daher aus Eigenem im Wesentlichen keine Wohnkosten zu tragen hatte. Der UFS hält es aber nicht für glaubhaft, dass Frau EF darüber hinausgehend weitere Beiträge zum Lebensaufwand des Bw. geleistet haben soll. EF erzielte den entsprechenden Abgabenbescheiden zufolge in den Jahren 1999 bis…
…kann, kann zu einer Schätzung führen (vgl. VwGH vom 31.3.1998, Zl 96/13/0002). Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebenaufwandes ungeklärt ist (VwGH vom 23.2.1994, Zl. 90/13/0075). Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.9.1995, Zl…
…einer Schätzung führen (VwGH 31. März 1998, 96/13/0002; 27. Mai 1998, 95/13/0282,0283). Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (VwGH 23. Februar 1994, 90/13/0075; 24. Februar 1998, 95/13/0083). Dass jeder Schätzung eine gewisse…
…3.048,03 € beziffert. Rechtlich ist dazu ausführen, dass aus der Sicht des Unabhängigen Finanzsenates deshalb eine Schätzungsberechtigung gegeben ist, weil die Deckung des Lebensaufwandes im streitgegenständlichen Jahr ungeklärt ist. Denn die Bw. hat für das Jahr 2009 lediglich Einkünfte in Höhe von insgesamt…
…genommen worden. Die Zurechnung sei vorgenommen worden, da das erklärte Betriebsergebnis ungeeignet sei, den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Deckung des Lebensaufwandes zu erbringen. Die Aufzeichnungen seien daher sachlich unrichtig. Vom Bw sei immer wieder darauf hingewiesen worden, dass er in bestimmten Bereichen, insbesondere in…
…sind oder solche formellen Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Eine Schätzungsberechtigung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung-Kommentar, RZ 7 zu § 184 und die dort zitierte…
…sich auf diesem Platz kein umsatz- bzw. gewinnträchtiges Unternehmen führen ließe. Auf diesem Standort könnten nur Verluste erzielt werden. Für die externen Mittel zur Deckung des Lebensaufwandes seien nun entsprechende Unterlagen vorhanden. In eidesstattlichen Erklärungen sei festgehalten, dass der Lebensgefährte der Bw im Jahr 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die Mitglieder Hofrat Mag. Christian Baumgartner, Mag. Gertraud Lunzer und Mag. Harald Österreicher über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk betreffend die…
wurden. Da der Letztgenannte die gegenständlichen Leistungen auch an andere Leistungsempfänger selbständig erbrachte, wäre die Annahme, dass er diese an den Bw. auf Basis von nichtselbständiger Tätigkeit ausführte, als unlogisch anzusehen. Dazu kommt, dass Herr Z die berufungsgegenständlichen Retuschearbeiten in den angemieteten Betriebsräumlichkeiten und mit…
…Zusammenhang auch die Ordnungsmäßigkeit (Vollständigkeit) der vom Bw erklärten Provisionen zu hinterfragen gewesen. Da der strittige Gewinn schon mit dem Minimalbetrag eines (notwendigen) Lebensaufwandes in Widerspruch steht - dabei wurde noch nicht eingerechnet, dass der tatsächliche Aufwand aus den Auslandsreisen des Bw (mit behaupteten Nächtigungen) und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, vertreten durch Höttinger Vlasich & Partner Steuerberatung GmbH, 7350 Oberpullendorf, Augasse 38, vom 25. Juli 2013, gegen die Bescheide des (damaligen) Finanzamts…
…für die Werbungskosten bei. Laut vorliegender Abrechnung liege eine Differenz zu Österreich von € 3.087,42 vor. Diesem Betrag sei folgende Vereinbarung zugrunde gelegen: "Spesenvergütung im Linienverkehr: Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand bei Fahrtätigkeit oder Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes (Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.…
…n). In der Praxis kommen u.a. der äußere und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand/ Vermögenszuwachs oder der Sicherheitszuschlag zur Anwendung. Beim inneren Betriebsvergleich liegen der Schätzung Ergebnisse früherer Wirtschaftsjahre desselben Betriebes zugrunde. Der Sicherheitszuschlag ist in der Überlegung begründet, dass bei…
…I. Verfahrensgang Im Unternehmen des Beschwerdeführers (Bf.) - einem Mietwagenunternehmen - wurde für die Veranlagungsjahre 2010 bis 2014 eine Außenprüfung betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer durchgeführt. Nach Ansicht des Finanzamtes war die Finanzierung des Lebensaufwandes des Bf. aufgrund der vorgelegten betrieblichen Ergebnisse strittig und konnte durch den Bf…
…Jahr 2015) bestätigt, weil sie auf einer besser gesicherten Ausgangsposition aufbaut, als es mit der Anwendung des äußeren Betriebsvergleiches, der Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs der Fall wäre. Es ist zu erwarten, dass die bestätigte Schätzungsmethode Ergebnisse liefert, die den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen…
…gearbeitet. Im Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe werde bestimmt, dass als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand bei Fahrtätigkeit oder Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes Tages- und Nächtigungsgelder gewährt würden. Das Tagesgeld betrage 26,40 Euro pro Kalendertag. Dauere die Fahrtätigkeit oder die Abwesenheit vom Dienstort mehr als…
…XAkademie) zu rechnen, weshalb es der BF nur mit einem Kredit der Eltern möglich gewesen sei, den Lebensaufwand während der Dauer des Lehrganges zu bestreiten. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin besuchte im Zeitraum vom 13.10.2017 bis 13.07.2018, also für 9 Monate, den jeweils…
…Juli gemeldet sei, verbracht. Auf Grund dieser Mitteilung hätte sie das Geld für den Lebensaufwand und eine schöne Freizeitgestaltung für K. ausgegeben und nicht für die zu erwartende Rückzahlung am Sparbuch hinterlegt. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Oktober 2013 mit folgender…
…einer geringeren Sparleistung jedenfalls bewältigt werden. Die Darstellung der Lebenshaltungskosten kann daher nicht als Basis für die Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb herangezogen werden. b) Mangelnde Mitwirkung Auch wenn die Partei eine Mitwirkungspflicht im Schätzungsverfahren trifft, besteht dennoch keine den Lebensaufwand betreffende Beweisvorsorgepflicht (vgl. Ritz…