…Lebens- und Sozialberaterin als Fortbildungskosten. In der fristgerechten Berufung wurde eingewendet, dass lt. Fachliteratur "die Fortbildung im Unterschied zu einer Umschulung nicht umfassend sein kann, auch einzelne berufsspezifische Bildungselemente führen zu abzugsfähigen Aufwendungen. Ein weiteres Merkmal, dass gegeben ist, ist die Verbesserung der Kenntnisse und…
…psychosoziale Beraterin stehen. Den theoretischen Teil der Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin hätte die Bf. am xx.04.2025 mit einer Prüfung abgeschlossen. Die erforderlichen Praxisstunden hätte die Bf. jedoch aufgrund ihrer Schwangerschaft und der anschließenden Karenz bislang noch nicht absolvieren können. Aus demselben Grund…
…vorgebracht, dass sie für die GmbH bzw. die GmbH im Online-Marketing tätig gewesen wäre. Dass nicht festgestellt werden kann welche konkret im Rahmen der Beratung für Online-Marketing-Zwecke erworbenen Kenntnisse für die Tätigkeit als Lebens- und Sozialberaterin eingesetzt werden können, ergibt sich daraus…
…der Lebens- und Sozialberaterin unter Umständen, die dazu führen, dass daraus auch ein Beitrag zum künftigen Lebensunterhalt der Bf. erzielt werden kann, sprechen als dafür. Da bis dato keine über die Absichtserklärung der Bf. hinausgehende Umstände vorliegen, dass diese ihre Ausbildung als Lebens- und Sozialberaterin…
…2021 war sie im Rahmen einer Vollzeitstelle tätig (siehe Ausführungen im Schreiben vom 5. September 2023 sowie Angaben im Vorlagebericht). Mit April 2021 begann die Beschwerdeführerin eine Ausbildung zur diplomierten Lebens- und Sozialberaterin bei der Name Ausbildungsstätte. Diese Ausbildung dauert fünf Semester (beginnend vom 23…
…Zeitraum 2019 ganzjährig als Angestellte bei einem Telekommunikationsunternehmen unselbständig beschäftigt. Im Jahr 2019 begann sie mit einer berufsbegleitenden Ausbildung zur diplomierten Lebens- und Sozialberaterin mit dem planmäßigen Ausbildungsende im Februar 2022. Die strittigen Aufwendungen iHv 4.500 Euro betreffen ausschließlich Beiträge an das betreffende Ausbildungsinstitut…
…dass weitere Sonderausgaben und Werbungskosten nicht berücksichtigt worden seien. Mit Vorhalt vom 30.8.2019 forderte das Finanzamt die Bf auf, Belege, eine Kostenaufstellung für die beantragten Werbungskosten bzw wie die Ausgaben mit ihrem Beruf zusammenhängen, vorzulegen. Betreffend die Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin (LSB…
…schwierigen Situationen, etc sind gleichermaßen im Rahmen der privaten Lebensführung verwendbar (vgl VwGH 31.5.2011, 2008/15/0226) und können nicht als Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen iSd § 16 Abs 1 Z 10 EStG anerkannt werden. e) Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin als Umschulungsmaßnahmen? Gem § 16…
…(Beschwerdeführerein, in der Folge Bf.) Aufwendungen von € 5.408,18 für ihre (im Jahr 2009 begonnene) Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Religionslehrerin in Ansatz zu bringen. Im Einkommensteuerbescheid vom 14. Juli 2011 berücksichtigte das Finanzamt…
…Singleberatung, Partnerschafts- und Eheberatung, Berufsfindung, Berufswechsel, Karriere Planung, Arbeitswelt, Burnout, Mobbingberatung usw." Die fristgerechte Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Ausbildungskosten zur Ausbildung für Lebens- und Sozialberater als abzugsfähige Werbungskosten: "Nach RZ 358a LStRL sind Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen dann abzugsfähig, wenn sie "derart umfassend…
…absolvierten ersten zwei Module (1. Modul: Practitioner Ausbildung; 2. Modul: Master Ausbildung) Voraussetzung für die Erlangung der Befähigung zur Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater sind. In diesem Zusammenhang verwies die Bw. auf den § 10 Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Die zuvor im Rahmen der Ausbildung bei Team…
…noch die Bw. auf die tatsächliche Ausübung des Berufes Lebens- und Sozialberater abzielt. Die diesbezüglichen Aufwendungen sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Ermittlung der Werbungskosten | Betriebsratsumlage | € | 36,00 | Ecolex Abo | € | 218,00 | FachWB Handels/Gesellschaftsrecht | €…
…Zusammenhang möchte das Finanzamt an dieser Stelle vorweg festhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat bereits wiederholt festgestellt hat, dass Aufwendungen für eine Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater eines/einer Bankangestellten keine Aus- oder Fortbildungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG darstellen. Ob diese…
…Es kann zwar die Frage, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit der Bw. als Lebens- und Sozialberaterin ertragbringend sein kann, zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend beurteilt werden. Dessen ungeachtet kann und muss eine Entscheidung getroffen werden, ob die geltend gemachten Ausbildungskosten als Werbungskosten…
…der Bw. ausgeübten Tätigkeit mit der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater sei tatsächlich nicht gegeben, sodass die beantragten Kosten als Ausbildungskosten für einen neuen Beruf den Kosten der Lebensführung gem. § 20 EStG 1988 zuzuordnen und nicht abzugsfähig seien. Dagegen richtete sich die Bw. mit ihrem…
…eine mögliche Integration am 1. Arbeitsmarkt - Begleitung von Personen in Firmen (Personalleasing) Damit sie diese Aufgabe bewerkstelligen könne, wäre ihr die Ausbildung zum systemischen Lebens- und Sozialberater sehr hilfreich, da ihr diese schwierige Aufgabenstellungen in einzelnen Modulen näher gebracht hätte. Volkswirtschaftlich gesehen würden die von…
…3.465,00 € | Verpflegung | 179,00 € Abgesehen von der Fachliteratur beziehen sich sämtliche angeführten Aufwendungen auf die Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin. Fachliteratur Im Hinblick auf die unter dem Titel Fachliteratur geltend gemachten Werke konnte weder Titel noch Autor angegeben werden…
…zur Entscheidung an den Unabhängigen Finanzsenat eingebracht und wie folgt begründet: Der UFS hätte am 29.4.2009, RV/0364-W/08, in einem sehr ähnlich gelagerten Fall wie dem der Berufungswerberin entschieden, dass die Umschulungsmaßnahmen zur Lebens- und Sozialberaterin (im entschiedenen Fall vorläufig) als…
…Die gegenständliche Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin ermöglicht eine Berufsausübung. Dies wird schon dadurch unterstrichen, als es sich um ein eigenes Gewerbe handelt. Wie oben bereits dargelegt steht die Lebens- und Sozialberaterausbildung im engen Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit der Berufungswerberin als Sozialpädagogin im Jahr…
…Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 könnten die geltend gemachten Aufwendungen für NLP-Seminare nicht anerkannt werden. Da auch ohne Ausbildung in NLP der Beruf eines Lebens- und Sozialberaters (über einen anderen Ausbildungsweg) offen stünde, fehle es, laut VwGH, an der für…