…im gegenständlichen Zeitraum mit einem Halte- und Parkverbot belegten Fläche. Geht man davon aus, dass die Ladezone widmungswidrig nicht nur für Ladetätigkeiten sondern auch während der Durchführung von Montagetätigkeiten verwendet wurde, wäre die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die…
…Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, die für eine Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des…
…| Bosnien | | | Bosnien Mit diesen Personen schloss die beschwerdeführende Partei im Zeitraum 2018 bis 2022 jährlich mit Beginn der Saison im Frühjahr des jeweiligen Jahres jeweils einen Dienstvertrag ab, der mit der wirtschaftlichen Lage und Witterung im jeweiligen Jahr, in etwa 30…
…EStG13, § 6 Tz 9). In dem vom Beschwerdeführer vorgelegten Prospekt der AG2 wird die Tätigkeit des Unternehmens u.a. wie folgt beschrieben: • "Als führender Schweizer Subunternehmer für Schreinermontagen arbeiten wir eng mit dem Schreiner, Laden- und Innenausbauer zusammen." • "Spezialisten: Innenausbau, Ladenbau, Hotel/Gastronomie, Küchen-/Schrankmontage…
…per 20. Mai 1996 auf Grund eines Auslandsaufenthalts.Seitdem sei keine Meldung mehr erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Einkommensteuerrechtliche Beurteilung Der Bw. beabsichtigte im berufungsgegenständlichen Jahr neben der mit Anfang August begonnen Schlosserei- und Montagetätigkeit einen Tauchsportartikelhandel bzw. einen Tauchservicebetrieb zu betreiben. In…
…zur Wohnung und zurück. Dieser Anspruch ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Nächtigungsgeld limitiert. Wird durch diesen Fahrtkostenersatz (Kilometergeld) das Nächtigungsgeld der Höhe nach nicht voll ausgeschöpft, gebührt dem Arbeitnehmer der Differenzbetrag als weiterer pauschaler Auslagenersatz. 10. Ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage…
…sowie Einkommensteuer 2008 erhoben. Begründend wurde ausgeführt, dass keine neuen Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen seien. Der Berufungsführer sei im Jahr 2008 überwiegend als Vertreter tätig gewesen, die angeführte Montagetätigkeit sei hingegen nur untergeordnet gewesen. Erst im März 2009 habe sich das Tätigkeitsfeld geändert. Die Tankrechnungen…
…Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit…
…0110). Wie oben dargestellt, sind die Verspachtelungs- und Montagetätigkeiten des Bw. für die M O KG, die neben dem Bw. auch noch weitere Personen auf den Baustellen vornahmen, nach dem derzeitigen Verfahrensstand und nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH keine Werkleistungen, sondern Dienstleistungen. Umsatzsteuerlich entscheidend…
…13/0110). Wie oben dargestellt, sind die Verspachtelungs- und Montagetätigkeiten des Bw. für die Bauunternehmen, die neben dem Bw. auch noch weitere Personen auf den Baustellen vornahmen, nach dem derzeitigen Verfahrensstand und nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH keine Werkleistungen, sondern Dienstleistungen. Umsatzsteuerlich entscheidend in…
…Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers…
…Servicedienste), ▪ Fahrtätigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), ▪ Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, ▪ Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine ▪ vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde…
…Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit der…
…als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder steuerfrei, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des…
…Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), -Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), -Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, -Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine -vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit…
…Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers…
…zur Wohnung und zurück. Dieser Anspruch ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Nächtigungsgeld limitiert. Wird durch diesen Fahrtkostenersatz (Kilometergeld) das Nächtigungsgeld der Höhe nach nicht voll ausgeschöpft, gebührt dem Arbeitnehmer der Differenzbetrag als weiterer pauschaler Auslagenersatz. 10. Ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage…
…Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), -Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), -Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, -Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine -vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit…
…Es wurde in den Verträgen durch Anschluss eines groben Lageplanes das ca. Ausmaß und die Lage der voraussichtlich benötigten Teilfläche der Grundstücke dadurch definiert, dass der voraussichtliche Standort der Anlage dort eingezeichnet wurde. Die über die Verträge errichteten Vertragsurkunden haben folgenden (bis auf die Namen…
…Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers), - Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers, - Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 196/1988 oder - eine vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden…