…machen. Dennoch hat der unabhängige Finanzsenat eine weitergehende Untersuchung der Faktenlage dahingehend angestellt, dass er unter Zuhilfenahme von www.vmobil.at die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln von L , L-weg 3, nach D , A-straße 1 überprüfte, um auch das Kriterium der Mindestwegzeit abzuklären. Die…
…müsse die Fahrtdauer vom Verlassen des Wohnhauses bis zum Erreichen der Fachhochschule bemessen werden, was innerhalb einer Stunde keineswegs möglich sei. Die Ausbildungsstätte von O liege nach dem Kriterium der Mindestwegzeit iS des § 2 Abs. 1 der VO I außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Über…
…Richtung) oder Mindestwegzeit (eine Stunde in eine Richtung) oder Zumutbarkeit nach den VO zu § 26 Abs 3 StudienfördG (mit Möglichkeit zum Gegenbeweis) oder Zumutbarkeit für Schüler oder Lehrlinge bzw Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Im verfahrensgegenständlichen Fall ist das Kriterium der Mindestentfernung von 80 km…
…Ausbildungsstätte (fiktiv: Wien) außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegt, ist auf die einschlägige Verordnung des BMF Bedacht zu nehmen. Die Verordnung richtet sich nach den Kriterien Mindestentfernung oder Mindestwegzeit oder Zumutbarkeit nach den Verordnungen zu § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz, Die entsprechenden Aufwendungen können ohne Berücksichtigung…
…ist eine Verordnung des BMF ergangen (BGBl 1995/624 idgF), die nach folgenden Kriterien ausgerichtet ist: Mindestentfernung (80 km in eine Richtung) oder Mindestwegzeit (eine Stunde in eine Richtung) oder Zumutbarkeit nach den VO zu § 26 Abs 3 StudienfördG oder Zumutbarkeit für Schüler oder Lehrlinge…
…1995/624 idF BGBl II 2001/449, BGBl II 2018/37); die Verordnung richtet sich nach folgenden (hier maßgeblichen) Kriterien: Mindestentfernung (80 km in eine Richtung) oder Mindestwegzeit (eine Stunde in eine Richtung) oder Zumutbarkeit nach den Verordnungen zu § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz, […]. Ausbildungsstätten…
…BGBl II 2018/37); die Verordnung richtet sich nach folgenden Kriterien (vgl dazu etwa Klinglmair, FJ 2012, 144 ff): Mindestentfernung (80 km in eine Richtung) oder Mindestwegzeit (eine Stunde in eine Richtung) oder Zumutbarkeit nach den VO zu § 26 Abs 3 StudienfördG (mit Möglichkeit zum…
…€ 110 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Die Beurteilung, ob die Ausbildungsstätte außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegt, wird durch eine Verordnung des Bundesministeriums vom 14. September 1995 (BGBl 1995/624) anhand folgender Kriterien geregelt: Mindestentfernung (80 km in eine Richtung) oder Mindestwegzeit (eine Stunde…
…zugrunde: Aus der Verwendung eines arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergibt sich nicht automatisch, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Umgekehrt schließt dieser Umstand die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales nicht aus. Maßgebend sind auch in diesem Fall die allgemeinen Kriterien. Im…
…100). Die Verordnung über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung), BGBl. II 276/2013 ist auf den Beschwerdefall nicht anwendbar (vgl. § 5 der Verordnung). Rechtliche Erwägungen: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss…
…auch im Rahmen der StVO - eine schnellere Fahrweise wählt. Daher sind die objektiv ermittelte Durchschnittswerte anzusetzen. Die vom Berufungswerber ins Treffen geführte kulantere Berechnung bei den Gehzeiten betrifft den Ermessensspielraum. Die Ausübung des Ermessensspielraumes muss objektiv nachvollziehbar sein. Eine Auslegung kann nicht nach subjektiven Kriterien…
…zur Arbeitsstelle aus. Nachdem bis 2004 die Wegzeit zum Dienstort kein Kriterium für die Zumutbarkeit der Annahme einer angebotenen Arbeitsstelle gewesen war, bezieht § 9 Abs.2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) seit dem Arbeitsmarktreformgesetz 2004 (BGBl. I Nr.77/2004) diesen Aspekt mit ein. In der dzt…
…Spruches dieses Erkenntnisses. 3.) Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Verfahrensgang: A.1) Der Unabhängige Finanzsenat wies mit Entscheidungen vom Datum_1, GZ._1, und Datum_2, GZ._2…
…Nr. 156/2013 neu gefasst. Die Regelung hinsichtlich Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels wurde wortgleich in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG übernommen. Zusätzlich wurde eine Verordnungsermächtigung hinsichtlich Festlegung von Kriterien zur Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels ins EStG aufgenommen (§ 16 Abs. 1…
…bis j entsprechend. 2. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung), BGBl II Nr. 276/2013 in der ab 1. Jänner 2014 geltenden Fassung BGBl II…
…dem halben Arbeitsweg zur erforderlichen Zeit ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stand und damit im konkreten Fall Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen tatsächlicher Unmöglichkeit nicht vorliegt. Die Gewährung des sog. großen Pendlerpauschales ist ausschließlich nach objektiven Kriterien der Benützungsmöglichkeit des öffentlichen Verkehrsmittels zu beurteilen…
…der Gesetzgeber des EStG 1988 grundsätzlich für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht den Individualverkehr und die Benützung eines Kfz, sondern die Benützung eines Massenbeförderungsmittels steuerlich berücksichtigt wissen will. Die Gewährung des sog. großen Pendlerpauschales ist im Übrigen ausschließlich nach objektiven Kriterien der…
…der Unzumutbarkeit nach Ansicht des UFS dem Gesetz nicht entnommen werden kann, dass die Unterstellung einer Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel - wie oben bereits dargelegt - durchaus gesetzeskonform und dass die Gewährung des sog. großen Pendlerpauschales ausschließlich nach objektiven Kriterien…
…welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz beibehalten wird. Nach LStR 354 können alleinstehende Steuerpflichtige mit ständig wechselnden, weit entfernten (mind. 120 km) auswärtigen Tätigkeiten (zB Saisonkräfte, auswärtiger Aufenthalt zu Schulungszwecken), die am Arbeitsort nur über eine Schlafstelle verfügen, losgelöst von den sonstigen Kriterien für eine…
…vom 9. Jänner 2009) gab der Berufungswerbers seine überwiegende Arbeitszeit im Streitjahr wie folgt bekannt: "Frühschicht: 5.00 Uhr bis 13.15 Uhr Spätschicht: 13.00 Uhr bis 21.15 Uhr Nachtschicht: 21.15 Uhr bis 5.15 Uhr" Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Februar 2009…