…Der Abzug von Kosten des Börseganges von der sonst gebildeten Bemessungsgrundlage ist daher rechtlich unbedenklich und hat daher die belangte Behörde zutreffend dem Erstattungsantrag stattgegeben. Nach der Aktenlage sind der LAG durch die Ausgabe neuer Aktien Kosten in Höhe von 5,029.421,00 €…
…=KapAnsRL) Kosten des Börseganges in Höhe von 660.820,40 Euro von der Bemessungsgrundlage abzuziehen gewesen wären, sodass im Umfang von 6.608,20 Euro keine Steuerschuld entstanden sei. Das Finanzamt hat den Antrag mit Bescheid vom 28. April 2010 abgewiesen, weil die beantragten Kosten…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Bemessungsgrundlage bei der Gesellschaftsteuer ist „Agio zur Kapitalerhöhung“ abzüglich der Kosten des Börseganges ( VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065). Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf…
…1 Buchstabe a KapAnsRL 69/335/EWG bzw. des Art. 11 Abs. 1 KapAnsRL 2008/7/EG. Die Kapitalgesellschaft habe im Ergebnis zur Verstärkung ihres Wirt-schaftspotenzials die Bareinlage (Kapitalerhöhung samt Agio) abzüglich der Kosten des Börseganges erhalten. Nur diese Nettogröße sei als Bemessungsgrundlage für…
…Kosten entstanden, die dem Begriff der Lasten und Verbindlichkeiten zuzuordnen sind. Damit ist der Tatbestand von Artikel 5 Abs. 1 lit a) der Richtlinie erfüllt, weshalb die belangte Behörde frei von Rechtsirrtum vom Abzug der Kosten des Börseganges von der sonst gebildeten Bemessungsgrundlage ausgegangen ist…
…als Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer heranzuziehen. Entsprechend dem Berufungsvorbringen waren somit vom tatsächlichen Wert der von den Erwerbern der Gesellschaftsrechte geleisteten Gegenleistung (Kapitalerhöhung samt Agio) in Höhe von 16.800.000,00 € die Kosten des Börseganges als Last, die der Gesellschaft jeweils aus der…
…des Börseganges, die mit der Kapitalerhöhung im Zusammenhang stehen, von der Gesellschafterleistung, zur Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (Amtsbeschwerde) zu UFS 19.2.2010, RV/0730-I/08 aus. Der Verwaltungsgerichtshof entschied im Erkenntnis VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 , dass die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten…
…Unterstützung und Durchführung des Börseganges und sind diesem eindeutig zuordenbar (sodass auch eine Einstufung der Leistungen als Hilfsumsatz im Sinne des Art. 19 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie nicht Betracht kommt). Besagte Kosten werden damit nicht zu einem Bestandteil der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens …
…bereits genannten Entscheidung UFS 19.2.2010, RV/0730-I/08 davon aus, dass die von der Kapitalgesellschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung nachweislich getragenen Kosten des Börseganges eine Last bzw. Verbindlichkeit im Sinne des Art. 5 Absatz 1 Buchstabe a KapAnsRL 69/335/EWG bzw. Art…
…von der Kapitalgesellschaft getragenen Kosten des Börseganges als Last bzw. Verbindlichkeit, die der Gesellschaft jeweils aus der Einlage erwachsen sind, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abzuziehen. Der Gesellschaftsteuer unterliegt nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17…
…nicht vorgesehen sei. Dagegen wurde am 14. Jänner 2011 Berufung erhoben und ausgeführt: Aufgrund des zu beachtenden Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht und der unmittelbaren Wirkung der Richtlinienbestimmungen seien die von der Kapitalgesellschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung nachweislich getragenen Kosten des Börseganges eine Last bzw. Verbindlichkeit iSd Art…
…sind und daher der Stärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft dienen", seien nur die bei Ausgabe von jungen Aktien der Gesellschaft tatsächlich verbleibenden liquiden Mittel als Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftssteuer heranzuziehen. Über Vorhalt hat die PH AG die Kosten des Börseganges in Höhe von insgesamt 747…
…dass es sich bei jenen Aufwendungen, soweit sie über den Betrag der Rückstellung zum 31. Dezember 1996 hinausgehen, um Kosten des Börseganges der Konzernspitze handle. Damit erkenne die prüfende Behörde, wie auch schon in den vorangegangen Betriebsprüfungen, die grundsätzliche Zulässigkeit eines Betriebsausgabenabzuges für GPU-Aufwendungen…
…bereits genannten Entscheidung UFS 19.2.2010, RV/0730-I/08 davon aus, dass die von der Kapitalgesellschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung nachweislich getragenen Kosten des Börseganges eine Last bzw. Verbindlichkeit im Sinne des Art. 5 Absatz 1 Buchstabe a KapAnsRL 69/335/EWG bzw. Art…
…EuGH fest, dass der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nicht für die Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen, einer Kapitalerhöhung, dem "Börsegang" eines Unternehmens gilt. Diese Kosten stellen allgemeine Kosten des Unternehmers dar und gehen als solche in den Preis seiner Produkte ein. Damit weisen…
…20.6.1995, 92/13/0268 die Änderung der Gewinnermittlungsart. Als Konsequenz der Anwendung des Missbrauchstatbestandes gemäß § 22 BAO seien die Zinsen der Bw. zuzurechnen und die Aufwendungen der Z Finance Ltd., die nach Ansicht der Betriebsprüfung nur die üblichen Kosten (management free, company tax…
…Deutschland. (b) In dem vor dem Senat 1 des Unabhängigen Finanzsenates der Außenstelle Linz angefochtenen Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2000 vom 5. Juli 2002, wurden Vorsteuern, die in Zusammenhang mit dem Börsegang der österreichischen Firma in Deutschland standen (Kosten der Börseneinführung), nicht zum Abzug zugelassen…
…8. Juni 2000 erworben. Ungeachtet der noch zu erörternden Frage, ob der Bw im Juni 2000, anlässlich des Börseganges der AB-AG, 72.500 oder 62.500 Aktien verkauft hat, ist daher zu beurteilen, welche der zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworbenen Aktien als verkauft anzusehen sind…
…dem ESOP wurden den Berechtigten - in Abhängigkeit der Menge der von Ihnen anlässlich des Börseganges erworbenen Aktien, die über eine gewisse Laufzeit nicht veräußert werden durften (`Eigeninvestment´) - eine bestimmte Anzahl von Call-Optionen zum Erwerb von Aktien der ***AG 1*** zum Ausgabekurs des Börseganges eingeräumt…
…für uns positiven richterlichen Entscheidung, wird der Betrag nach Berücksichtigung aller Zinserträge bzw. etwaiger Kosten (z.B. Quellensteuer) an die Investoren ausgezahlt. Die Liquidation des Investments wird durch Rückkauf der Genussrechte durch die Berlin & Co Capital S.à.r.l. erfolgen. Voraussetzung für die Auszahlung…