Artikel 31 Konsultationsverfahren und Informationsaustausch zwischen Zollbehörden (Artikel 22 des Zollkodex) (1) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde kann die Zollbehörden anderer Mitgliedstaaten konsultieren, die für den Ort zuständig sind, an dem die benötigten Informationen vorliegen oder an dem geprüft werden muss, ob eine oder mehrere der Voraussetzungen…
Artikel 260 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden (Artikel 22 des Zollkodex) (1) Wurde ein Antrag auf eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex gestellt und ist mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt, so gelten die Artikel 10 und 14 dieser Verordnung sowie die Absätze 2 bis…
Artikel 261 Fälle, in denen das Konsultationsverfahren nicht erforderlich ist (Artikel 22 des Zollkodex) (1) In den folgenden Fällen trifft die zuständige Zollbehörde eine Entscheidung über einen Antrag ohne Konsultation der anderen beteiligten Zollbehörden gemäß Artikel 260: a)wenn eine Bewilligung, an der mehr als…
…DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde die Frage behandelt, welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Österreich auf Einkünfte für unselbständige Arbeit anwendet, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes, das der Binnenschifffahrt dient, ausgeübt…
…EAS 972 steht dieser Beurteilung nicht entgegen, da auch dort eine Zuordnung der Einkünfte unter die Zuteilungsregel für "sonstige Einkünfte" (Artikel 21 OECD-MA) nur auf reziproker Basis nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens für zulässig erachtet wurde; eine derartige Absprache ist aber bislang zwischen Österreich und…
…bei der im beteiligten Mitgliedstaat dafür vorgesehenen Behörde. Die Form und der Inhalt der Anmeldung für die EUSt werden im Zuge des Konsultationsverfahrens festgelegt. Sowohl die Kontaktdaten der für die Abgabe der Anmeldung für die EUSt zuständigen Behörde sowie auch Form und Inhalt dieser Anmeldung…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
Unterabschnitt 2 Zentrale Zollabwicklung Artikel 229 Verfahren der Konsultation zwischen Zollbehörden bei Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung (Artikel 22 des Zollkodex) (1) Das Konsultationsverfahren gemäß Artikel 1514 ist anzuwenden, wenn bei einer Zollbehörde eine Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung gemäß Artikel 179 des Zollkodex, an…
…nach den Absätzen 1 und 2 für die Konsultation gesetzten Frist antwortet, so gelten die Bedingungen und Voraussetzungen, derentwegen die Konsultation eingeleitet wurde, als erfüllt. (4) Das in den Absätzen 1 und 2 vorgesehene Konsultationsverfahren kann auch zur Neubewertung und Überwachung einer Entscheidung angewandt werden.
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
…Waren Artikel 191 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden vor der Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern (Artikel 22 des Zollkodex) (1) Bevor eine Entscheidung über die Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern getroffen wird, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, wird das Konsultationsverfahren nach Artikel 14 im…
Mit den Vereinigten Staaten von Amerika ist im Rahmen eines Konsultationsverfahrens gemäß Artikel 24 DBA-USA, BGBl. Nr. III 6/1998, mit Notenwechsel vom 9. November 2004 und vom 2. April 2005 einvernehmlich festgestellt worden, dass die in Artikel 20 (Studenten und Lehrlinge) beschriebene Befreiung…
…der Annahme des Antrages zu erfolgen. Die bewilligende Zollstelle kann bis zu den jeweiligen Zeitpunkten der Inbetriebnahme der Systeme für CCI und AES diese Frist um 15 Tage verlängern. Damit die Fristen für die Einleitung eines Konsultationsverfahrens eingehalten werden können, hat das bewilligende Zollamt die…
…BGBl. Nr. 24/1971, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Bereitschaft bekundet, österreichische Unternehmen, die in Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der Basis der Gegenseitigkeit von der liechtensteinischen Coupons-/Ertragsbesteuerung frei…
…nach § 99 EStG freigestellt werden. Der dieses Ergebnis bestätigende "Orchestererlass" (AÖFV. Nr. 112/95) ist auch auf Theatergastspiele anwendbar (Z. 8 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Konsultationsverfahren vom 7.6.1991). 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verfahren und die pV keine besonderen Bestimmungen enthalten. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages Zuständigkeit Frist für den Erlass einer Entscheidung (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Konsultationsverfahren allgemein (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Parteiengehör Überwachung Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Neubewertung…
…das Competence Center Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren hat eine Mitteilung über eine Erneuerung mit Referenz zur ursprünglichen Entscheidung zu erfolgen. 2.5.1.52.5.1.6. Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | - | Art. 14…
…vorübergehende Verwahrung keine besonderen Bestimmungen enthalten. Dies betrifft insbesondere die Grundsatzbestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages, Zuständigkeit, Frist für den Erlass einer Entscheidung, Konsultationsverfahren, Parteiengehör (Anspruch auf rechtliches Gehör), Überwachung, Neubewertung von Entscheidungen, Aussetzung von Entscheidungen, Rücknahme und Widerruf begünstigender Entscheidungen, Verwaltung zollrechtlicher…
…keine besonderen Bestimmungen enthalten. Dies betrifft insbesondere die Grundsatzbestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages Zuständigkeit Frist für den Erlass einer Entscheidung Konsultationsverfahren allgemein (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Parteiengehör Überwachung (Achtung: Ergänzungen für die aV im Zusammenhang mit der Überprüfung der Abrechnungen und…
…über den Antragsteller (Datenbankabfragen; zB Reporting, CONTROL, EKIS usw.) | immer | Einleitung des Konsultationsverfahrens nach Art. 31 Abs. 1 und 2 UZK-IA | sofern erforderlich | Befassung anderer Dienststellen des ZA Österreich (nationale Amtshilfe) | sofern erforderlich | Auswertung von Informationen (Antrag, Selbstbewertung…