…unter Bezugnahme auf § 80 Abs. 1 BAO ausgeführt, dass der Bw. als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH verpflichtet gewesen wäre, für die Entrichtung der Abgaben der KG Sorge zu tragen. Bei der gegebenen Aktenlage müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw. diese gesetzliche Verpflichtung schuldhaft…
…Berufung wiederum als unerledigt gilt. Er führte ergänzend zum bisherigen Berufungsgvorbringen aus, dass die Haftung der GmbH als Komplementärin für die KG als Eventualverbindlichkeit auszuweisen sei und ein fremder Dritter zu diesem Zeitpunkt nicht bereit gewesen wäre, den Preis zu bezahlen, der sich aus der…
…die Vollstreckungsstelle vom 17. Oktober 1997. Auch das Vorbringen, aus dem fristgerecht gestellten Konkursantrag ergebe sich, dass der Berufungswerber die ihm als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auferlegten Pflichten ordnungsgemäß erfüllt habe, verhilft der Berufung nicht zum Erfolg. Bei der Inanspruchnahme als Haftender nach § 9 Abs…
…der Abgabenschulden "bei der GmbH als Abgabenschuldnerin" getroffen, ist zu entgegnen, dass es derartiger Feststellungen nicht bedurfte. Zum einen ist die primärschuldnerische Gesellschaft nicht die GmbH, sondern die KG. Zum anderen ist die Erlassung eines Haftungsbescheides an die geschäftsführende Komplementär-GmbH nicht Voraussetzung für die…
Verlegt eine deutsche Komplementär-GmbH einer deutschen GmbH&CoKG ihre Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt diese deutsche Kapitalgesellschaft in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein; sie wird damit auch im Sinn des DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der…
…abgabepflichtige Gesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte aus Uhren- und Schmuckeinzelhandel. Im Zuge einer Außenprüfung gemäß § 150 BAO wurden ua bisher nicht erfasste Privatverkäufe außerbilanziell zugerechnet und von der Komplementär GmbH an die Mitunternehmerschaft in Rechnung gestellte Geschäftsführungskosten nur teilweise als Betriebsausgaben der Personengesellschaft anerkannt, sondern gemäß …
…Rechtliche Beurteilung: Im Gegenstandsfall steht an Sachverhalt fest, dass die Komplementär-GmbH der Gesellschaft B-KG per 20.8.2004 im Firmenbuch gelöscht und aufgelöst wurde, somit als einer von nur zwei Gesellschaftern der KG ab diesem Zeitpunkt nicht mehr existent war. Damit erlischt nach…
…in Form eines Gewinnverzichtes der KG eigene Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Eine mit der KG nicht infolge Gesellschafteridentität verbundene Komplementär- GmbH würde wohl nur dann durch Leistungsverzicht an einer etwaigen Sanierung der KG teilnehmen, wenn im Rahmen einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme (neben anderen Gläubigern) zumindest…
…unter Hinweis auf §§ 9 und 80 BAO ausgeführt, dass dem Bw. als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der KG oblegen sei. Da die gegenständlichen Abgaben während der Funktionsperiode des Bw. fällig geworden bzw. nicht entrichtet worden seien, müsse das Finanzamt bis…
… A-Bank: 105.026,78 €, Z.: 17.487,43 €) und darüber hinaus zwei Anfechtungsprozesse gegen die P-GmbH wegen Zahlungen in Höhe von 223.780,54 € und 561.177,18 € geführt, die Rückzahlungen an die Konkursmasse in Höhe von 70 % des…
…| 17.575,15 Entscheidungsgründe 1.1. Der Berufungswerber (kurz: Bw.) war im Zeitraum vom 20.6.1983 bis zum 2.9.2003 als Geschäftsführer der N-GmbH. (kurz: GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der N-KG (kurz: KG) war, im Firmenbuch eingetragen. Am 23.5…
…Zeitraum vom 8. 7. 1980 bis zum 23. 3. 2009 Geschäftsführer (und ist seither Liquidator) der R-GmbH (kurz GmbH), die geschäftsführende Komplementärin der R-KG (kurz KG) war. Am 10. 12. 2008 wurde über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet, das noch anhängig…
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist, zufolge umgründungsbedingter Übernahme des Vermögens (§ 142 HGB) der seit 1979 von ihr als Komplementärin geführten GmbH & Co KG, Rechtsnachfolgerin dieser im Firmenbuch mittlerweile (2006) gelöschten KG geworden. In den ursprünglich von der KG eingebrachten, von der Rechtsnachfolgerin aufrecht erhaltenen Berufungen…
… 9 Abs. 1 BAO herangezogen wurde, und zwar nach den vorangegangenen Ausführungen direkt ohne Umweg über die Gesellschafterhaftung der Komplementär-GmbH nach § 12 BAO, war das zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu Recht anzuwenden. Im genannten Erkenntnis wird festgestellt, dass der Haftungspflichtige die durch den Ausgleich…
…den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher wie im vorliegenden Fall die KG durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer, vertreten wird, haben die Geschäftsführer der GmbH die abgabenrechtlichen Pflichten, die die KG betreffen, zu…
…288 f). Eine Anerkennung der Verrechnung - so die weiteren Beschwerdeausführungen - eines fremdüblichen Geschäftsführungsentgeltes (unabhängig der Frage der internen Belastung der Komplementär-GmbH durch eine der Höhe nach korrespondierende Vergütungsverpflichtung gegenüber ihrem eigenen Geschäftsführer) erscheint nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Umstand geboten, dass die…
… Ergänzungsersuchen des FA an die Bf vom 25.11.2011 (AS 78/HA 2009): "Im Jahr 2009 waren an der ***4*** folgende Personen beteiligt: - ***10*** GmbH als Komplementär (reiner Arbeitsgesellschafter, keine Substanzbeteiligung) - ***6*** ***7*** als Kommanditistin mit einer Einlage von 28.000 ATS (=2…
…in Form eines Gewinnverzichtes der KG eigene Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Eine mit der KG nicht infolge Gesellschafteridentität verbundene Komplementär- GmbH würde wohl nur dann durch Leistungsverzicht an einer etwaigen Sanierung der KG teilnehmen, wenn im Rahmen einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme (neben anderen Gläubigern) zumindest…
…0 festgesetzt wurde. Begründend führte das Finanzamt aus, die GmbH habe bislang nur als Komplementärin der KG agiert und bis zum Bilanzstichtag am 29.2.2004 kein abnutzbares Anlagevermögen besessen. Bis dahin seien sämtliche Anschaffungen des abnutzbaren Anlagevermögens immer in der KG erfolgt. Diese übe…
…der Überlassung im Mietwege nannte die Berufungswerberin die folgenden Gründe: 1.1.1 Bessere Bonität der Berufungswerberin Die Berufungswerberin argumentiert in der Berufung, die Berufungswerberin habe über eine bessere Bonität verfügt als die F***GmbH&CoKG., deren alleiniger Komplementär sie war. Sie begründete dies damit…