…das heißt nach der werkseitigen Konstruktion und allgemein, zu dienen bestimmt sei. In der Verordnung BGBl II 193/2002 wird bestimmt, dass als Klein-LKW nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl nach dem Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung her erheblich von einem…
…des Innenraumes. Dies ist zB dann der Fall, wenn ein Kastenwagen als Werkstätte ausgestattet ist. Der Umstand, dass ein Klein-LKW (sog. Fiskal-LKW) durch den Arbeitgeber eingesetzt wird, führt jedoch nicht zu einem Werksverkehr (vgl. Sailer-Bernold-Mertens-Kranzl, a.a.O., Seite 130…
…dem Vorlageantrag ... vorgelegten Foto hat sich das Finanzamt bislang nicht geäußert. Nach dem Vorbringen des Bw seien die Verblendungen der Seitenfenster des streitgegenständlichen Klein-Lkw noch im November 2007 vorhanden gewesen. In diesem Zusammenhang wäre das Originalfoto anzufordern und zu prüfen, ob das Datum (möglicherweise…
…im Folgenden kurz: V-Akt); darin heißt es auszugsweise: " [...] Volvo XC 90 Van: Der Umbau der Modelle Volvo XC 90 auf zweisitzige Klein-Lkws ist möglich. Preis 1.250,00 € exklusive Mehrwertsteuer pro Fahrzeug, Typenscheinänderung Preis 95,00 € exklusive Mehrwertsteuer/Fahrzeug, anteilige Transportkosten. […
…oder Kombinationskraftwagen mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos wäre. Im § 4 der zitierten VO werden unter den so genannten "Klein-LKW im weiteren Sinn" Pritschenwagen (oder auch Pick-up-Fahrzeuge) angeführt und normiert, dass diese bei Erfüllung der im …
…vermindern. Rz 10175: § 15 EStG 1988 - Verwendung von Montagefahrzeugen für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (Rz 175) (1995) Die Firma stellt ihren Arbeitnehmern einen Klein-Lkw (Klein-Lkw ausgebaut als Service- oder Montagewagen) für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort zur Verfügung. Teilweise müssen die Arbeitnehmer täglich…
…ergebe, dass der Hummer H1 den von jenen Fahrzeugen bekannten Kriterien mindestens gleichwertig entspreche bzw. diese sogar übertreffe. Insofern könne kein Zweifel bestehen, dass der Hummer H1 - obwohl nicht in der Liste enthalten - ebenfalls als Pritschenwagen einzustufen sei und somit gemäß § 4 der Verordnung BGBl…
…BGBl. Nr. 134/1993 nicht als Klein-LKW und nach dem Erlass AÖF 1987/330 nicht als Kleinbus) auch damals schon nicht als zum Vorsteuerabzug berechtigendes Fahrzeug eingestuft worden; dies im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des VwGH. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Graz…
…und den laufenden Betriebskosten für die Zeiträume September 2004 bis November 2004 (mit Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid 10/2004) gekürzt. Als Klein-LKW könnten nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl nach dem äußeren Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung her erheblich von einem der Personenbeförderung dienenden…
…BGBl. Nr. 134/1993 nicht als Klein-LKW und nach dem Erlass AÖF 1987/330 nicht als Kleinbus) auch damals schon nicht als zum Vorsteuerabzug berechtigendes Fahrzeug eingestuft worden; dies im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des VwGH. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Graz…
…beide Fahrzeuge der Karosserieform nach gleichen, vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im Berufungsfall, ob der Chevrolet Avalanche 1500 Pick-Up umsatzsteuerlich als vorsteuerabzugsfähiger (Klein-)LKW oder als nicht steuerabzugsberechtigter PKW (Kombinationskraftwagen) einzustufen ist. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 kann…
…hatten das eigene Transportfahrzeug und der Nachweis einer gültigen CMR-Versicherung zu den Grundvoraussetzungen für die Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit der Y- Transport GmbH gehört). Sowohl die Höhe der Anschaffungskosten als auch die Kosten für den laufenden Betrieb des Transportfahrzeugs (eines Klein-Lkw, Baujahr 2001…
…entsteht auch dann, wenn das Fahrzeug vor dem Umbau bereits zugelassen war. Lässt der KFZ-Handler auf Wunsch eines Kunden einen PKW der KN-Position 8703 in einen Klein-LKW der Position 8704 umbauen, anschließend wird das umgebaute Fahrzeug an den Kunden geliefert. Da entscheidend…
…iSd § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991 gesetzt werde. Gemäß aufgezeigtem Sachverhalt habe bei der Lieferung durch den Kfz-Händler (im Zeitpunkt der Lieferung) kein Pkw iSd § 2 Z 2 NoVAG 1991 vorgelegen. Der Kfz-Händler habe unstrittig vielmehr einen Lkw geliefert. Folglich habe…
…ersichtlich, dass es bei der Marke Jeep kein einziges Kfz gibt, dass grundsätzlich von der NoVA befreit wäre. (Jeep Cherokee mit 15 % und 16 % NoVA, Jeep Grand Cherokee mit 16 % NoVA). Es müsste also in jedem Fall ein Umbau in einen (zolltariflichen) LKW erfolgen. Ähnlich…
…gemäß § 4 der VO BGBl II Nr. 193/2002 steuerlich nicht als Klein-LKW akzeptiert werden könnten. Da die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen grundsätzlich unzulässig sei, müssten die in den Anschaffungskosten des Kalenderjahres enthaltenen Finanzierungskosten in Höhe von € 239.685,89 ausgeschieden werden (Berufungspunkt 3)…
…Volvo XC 90), fielen grundsätzlich unter die Kategorie Personen- und Kombinationskraftwagen und seien daher vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Als vorsteuerabzugsberechtigte Klein-LKW könnten diese Fahrzeuge nur dann eingestuft werden, wenn sie sämtliche Voraussetzungen der Verordnung BGBl. II 2002/193 erfüllten. Fahrzeuge mit zwei Sitzreihen und einem…
…Porsche Cayenne, VW Touareg, Volvo XC 90), fielen grundsätzlich unter die Kategorie Personen- und Kombinationskraftwagen und seien daher vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Als vorsteuerabzugsberechtigte Klein-LKW könnten diese Fahrzeuge nur dann eingestuft werden, wenn sie sämtliche Voraussetzungen der Verordnung BGBl. II 2002/193 erfüllten. Fahrzeuge mit…
…oder Kombinationskraftwagen mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos wäre. Im § 4 der zitierten VO werden unter den so genannten "Klein-LKW im weiteren Sinn" Pritschenwagen (oder auch Pick-up-Fahrzeuge) angeführt und normiert, dass diese bei Erfüllung der im …
…Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen. Darunter fallen vor allem Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen. Die sogenannten "Klein-Lkw" unterliegen, wenn sie Kraftfahrzeuge der Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur sind, nicht der Normverbrauchsabgabe (siehe Rz 523)…