…Der Leasingnehmer konnte bereits im jeweiligen Rahmenvertrag verschiedene - von der Beschwerdeführerin angebotene - sonstige Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählten beispielsweise Wartung/Verschleiß (3.3), Reifenersatz (3.4), Tankkarte (3.5) oder Schadensabwicklung (2.13). Diesfalls brauchte der Leasingnehmer, beispielsweise, wenn er das jährliche KFZ-Service…
…KFZ-Leasings und auch der Versicherung mittels einheitlichem Formular erfolgte (sowohl bereits im Rahmenvertrag, als auch in der Angebotsanfrage und im Einzelleasingvertrag), eine gegenseitige Bezugnahme und Abstimmung der Leistungen auf das konkret geleaste Fahrzeug vorlag und etwa auch Leistungen betroffen waren, bezüglich derer den Leasingnehmer…
…Kalkulationsdauer als 36 Monate der Geldwert der bei einer allfälligen vorzeitigen Auflösung bedingt fälligen Leasingraten das für Verträge auf unbestimmte Dauer heranzuziehende dreifache Jahresentgelt, sei dieser gem § 22 GebG der Bemessung der Bestandvertragsgebühr zu Grunde zu legen. Bezüglich der verpflichtenden Nebenleistungen zu den Kfz-Leasingverträgen…
…mit 20% Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlagen: | | 2003 | Leasingraten | € 3.467,01 | davon 20% | € 693,40 Der Unabhängige Finanzsenat setzte die Entscheidung über die Berufungen bis zur Erledigung eines diesbezüglich beim VwGH anhängigen Verfahrens aus, das nunmehr entschieden wurde…
…Dementsprechend hat der Leasingnehmer immer noch zwischen 75% und 58% (62%) zu leisten, er wird nicht von seiner Leistung frei. Nach Punkt 2.9.1.3 der AGB 2011 erfolgt bei Beendigung des Leasingvertrages eine Endabrechnung der Mehr- oder Minderkilometer gemäß den einzelvertraglich vereinbarten Abrechnungstarifen…
…0040). Die Vereinbarung darüber, dass der Leasingnehmer jedenfalls den Bestandzins bzw beträchtliche Teile davon für eine gewisse Bestanddauer zu leisten hat, ist somit der Erklärung eines Kündigungsverzichtes für diese bestimmte Zeit gleichzuhalten. Gebührenrechtlich ist somit zunächst von auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertragsverhältnissen auszugehen. Da die…
Bei den von den Leasingnehmern auf der Grundlage der gegenständlichen Full-Servive-Verträge an die Beschwerdeführerin zu leistenden Zahlungen handelt es sich zum Teil um Betriebskosten (Versicherungsprämien, motorbezogene Versicherungssteuer) und zum Teil um Entgelt für von der Beschwerdeführerin zu erbringende Nebenleistungen (Wartung, Reifenersatz, Reifeneinlagerung, Tankkarte…
…Berufungswerbers (Bw) ,im Standort Kärnten' (laut BP- Bericht; tatsächlich eine von der Kärntner Hausbank des Bw kreditfinanzierte "Verwertung von PKW", in der Hauptsache KFZ- Leasing an Kunden im Raum Kärnten, Steiermark und Wien, Ort der Geschäftsleitung in Wien) nunmehr eine ertragsteuerliche Einkunftsquelle bildet (vor dem…
…Bw vertretenen Auffassung gefolgt. Da somit nach Auffassung des Senates ein einheitlicher Betrieb: Leasing- und Handelsgeschäfte mit Kfz und anderen Gegenständen vorliegt (bis zur Betriebsaufgabe vorlag) und dieser Betrieb seit 1988 bis in das nicht geprüfte Jahr 1996 rechtskräftig als Liebhaberei iSd § 1 Abs 1…
…10% ergibt. Dieser Außenzinssatz liegt sicher nicht unter dem durchschnittlichen Zinssatz in der KFZ- Leasingbranche und kann als durchaus fremd- und marktüblich angesehen werden. Da im Sinne der ESt-Richtlinien Rz 141ff bei Teilamortisationsverträgen (Restwertleasing) das Leasinggut nur dann dem Leasingnehmer zuzuordnen ist, wenn a…
…Auch die Preisgestaltung erscheint für ein Operating- Leasing fremdunüblich, wenn der Leasinggeber das Kfz durch Kreditaufnahme auf eine Laufzeit von 60 Monaten mit einer mtl. Annuität iHv € 942,00 (indexgesichert März 07) finanziert und als Leasingrate bei unbestimmter Vertragsdauer und nicht limitierter Kilometerleistung einen…
…daran, dass das Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Kfz nicht 70%, sondern unstrittig (siehe oben) lediglich 60% beträgt. Die im Jahr 2010 anzuerkennenden Betriebsausgaben betragen daher - unter Zugrundelegung der vom Bw. in seinem Schreiben vom 26. März 2012 gemachten Angaben, ausgenommen den absetzbaren Leasingaufwand, der…
…Recht (§ 21 BAO iVm EStR 2000 Rz 135 ff) der Vorgang als Finanzierungsleasing und folglich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als KFZ-Veräußerung gegen (verzinsliche) Ratenzahlung zu werten ist, während nach ausländischem Recht die formale Betrachtung der wirtschaftlichen vorgeht und die Leasingraten insgesamt als Mietezahlungen einzustufen sind…
…Staat ist, in dem es benutzt wird, wodurch eine Benachteiligung anderer KFZ-Leasing-Unternehmen vermieden wird. Damit wurde vom EuGH die Verpflichtung im Mitgliedstaat eine Verbrauchsabgabe entrichten zu müssen, deren Höhe nicht auf den Zeitraum der Nutzung oder jenen der Zulassung Bedacht nimmt, als gemeinschaftsrechtswidrig…
… 11 Abs. 1 NoVAG) obliegt. Betreibt demnach ein Vermietungsunternehmen (Leasinggeber) sein Unternehmen (ohne Sitz und Betriebsstätte im Inland) vom übrigen Gemeinschaftsgebiet aus, und vermietet bzw. verleast es bisher im Inland noch nicht zum Verkehr zugelassene KFZ iSd § 2 NoVAG, so ist für die Festsetzung und…
…Verfahren betreffende Anbringen wirken mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Im Zuge der mündlichen Verhandlung legte der rechtsfreundliche Vertreter der Bf. Schriftstücke betreffend Kfz-Leasing, Rechnungen über Pönalezahlungen sowie einen Gewerbeberechtigungsnachweis für Frau Monika S13b vor. Im Übrigen halte die Bf. erneut fest…
…gefahren. Nun war es im Prüfungszeitraum so, dass vor dem "Zweitfahrzeug" MB CLK das eben von der Gattin gefahren wird, diese einen Mercedes Benz ML 270 (nachfolgend "MB ML 270" genannt) gefahren hat. Die laufenden Kosten für dieses Kfz (Leasingraten, Treibstoff, Service) wurden auf den …
…sie das verfahrensgegenständliche Fahrzeug nicht in das Bundesgebiet eingebracht habe. Die Bf. habe sich das Fahrzeug lediglich einmalig von ihrem Bekannten und Fahrzeughalter ausgeliehen und sei der Gegenbeweis mit den dem gegenständlichen Schriftsatz beiliegenden Dokumenten (Kfz-Leasingvertrag, Zulassungsschein) als erbracht anzusehen. Zudem sei die in …
…nach denen die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung nicht vorliegen, sodass die Rückstellungsbildung als nicht zulässig erachtet wird. Soweit die BP die Ansicht vertritt, die Anerkennung einer Drohverlustrückstellung beim KfZ-Leasing unterlaufe die achtjährige Abschreibungsdauer und die Bw. hiezu entgegnet, im Einkommensteuergesetz bestehe keine derartige Regelung…
…denen die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung nicht vorliegen, sodass die Rückstellungsbildung für nicht zulässig erachtet wird. Soweit die BP die Ansicht vertritt, die Anerkennung einer Drohverlustrückstellung beim Kfz-Leasing unterlaufe die 8-jährige Abschreibungsdauer und die Bw. hiezu entgegnet, im Einkommensteuergesetz bestehe keine derartige Regelung…