…2 BAO). Gemäß § 260 BAO (idF des AbgRmRefG BGBl. I 2002/97) hat über Berufungen gegen von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide der Unabhängige Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Berufungssenate zu entscheiden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Aus dieser Bestimmung ergibt…
…Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO5, § 311 Anm. 17). Bei Verletzung der Entscheidungspflicht durch den unabhängigen Finanzsenat kann nach Maßgabe des § 27 Abs. 1…
…waren für die volle Ausstattung des Heurigenlokals noch mehr als S 5.000.000,- erforderlich. Da der Bw zurzeit keine weiteren Bankkredite erhalte, wäre eine Finanzierung nach Veräußerung von Realitäten möglich. Trotzdem sei die Betätigung nach der vorliegenden Bewirtschaftungsart (hoher Fremdfinanzierungsgrad) nicht geeignet Gewinne abzuwerfen…
…entnehmen ist, hat der Unabhängige Finanzsenat über Berufungen zu entscheiden. Hinsichtlich Berufungen besteht für die Abgabenbehörden erster Instanz somit keine Entscheidungspflicht. Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein der Abgabenbehörde erster Instanz bei bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher nicht möglich. Es liegen…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz obliegt. Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine [Grafik] Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (vgl. Ellinger/Iro/Kramer…
…kein Totalgewinn erwirtschaftet werde, zum Verlag wurde die Auffassung vertreten, dass dazu eine ernsthafte Tätigkeit nicht nachgewiesen worden sei. Die Betriebsprüfung umfasste auch die beiden Folgejahre 2000 und 2001, doch wurden zu diesen Jahren die Abgabenbescheide von der Amtspartei erlassen, die der Bw mit Berufung…
…eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen. Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist deshalb nicht möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung einer Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 …
…Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO5, § 311 Anm. 17). Bei Verletzung der Entscheidungspflicht durch den unabhängigen Finanzsenat kann nach Maßgabe des § 27 Abs. 1…
…Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO5, § 311 Anm. 17). Bei Verletzung der Entscheidungspflicht durch den unabhängigen Finanzsenat kann nach Maßgabe des § 27 Abs. 1…
…BAO erlassen werden. Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung einer Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (siehe Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO³…
…dass Berichtigungen bei einem Gebäudewert in Form der Wiederhinzurechnung der zwei Silos vorgenommen wurden - im Wesentlichen verursacht durch die mangelhaften Bescheidbegründungen -, haben wir damals keinen Anlass gesehen, eine entsprechende Berufung vorzunehmen. Um die gleiche Zeit nach jetziger Durchsicht auch das Formblatt G1 (Bescheid über Beiträge…
…tue er auch bei einem Kredit und dennoch sei dieser keine Einnahme. Die Kaution sei ein Durchlaufer, weil der Bw sie wieder zurückzahlen müsse, wobei die Rückzahlung als Sachleistung (zB mit Büchern) erfolgen kann. Auf Befragen gab der Bw weiters an, dass es möglich sei…
…Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich ist (vgl. VwGH 29.7.2010, 2010/15/0114). Da somit keine…
…dass unabhängig von einer Devolution auch dann eine derartige mündliche Verhandlung stattzufinden hat, wenn es (unter anderem) in einer Berufung beantragt wird, d.h. für den Fall, wenn keine Berufungsvorentscheidung ergeht, diese Berufung direkt an den UFS weitergeleitet wird. Was den Antrag auf Aussetzung der…
…BAO eingeräumten Ermächtigung zur Berufungserledigung mittels Berufungsvorentscheidung - dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz obliegt. Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist daher, auch wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (vgl. VwGH 29.7.2010…
…erster Instanz trifft somit keine Entscheidungspflicht über Berufungen. Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, auch wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (vgl…
…2010/15/0114). Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO5…
…2010/15/0114). Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO5…
…2010/15/0114). Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO5…
…Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO5, § 311 Anm. 17). Bei Verletzung der Entscheidungspflicht durch den UFS kann nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 VwGG…