…dem Bundesfinanzgericht schon längst beendet, sodass zwischen dem Zivilschutzalarm und dem damit verbundenem Handlungsbedarf einerseits und dem Fristversäumnis andererseits jedenfalls keine Kausalität gegeben ist. Im Schriftsatz vom 12.08.2019 wurde ergänzend die Nähe der Kanzlei zum Fluss Inn dargelegt, Bilder über die Hochwassersituation am…
…vorliege, sondern müsse dessen Rechtsverletzung für die gänzliche oder teilweise Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld kausal sein. Im vorliegenden Fall könne dieser Umstand von der einschreitenden Behörde im Hinblick auf die Kausalität des Verhaltens nicht nachgewiesen werden. Abschließend werde darauf verwiesen, dass nicht berücksichtigt worden wäre, welche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Robert Peisser, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Templstraße 5b, vom 18. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 5. Juli 2006 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird…
Hat ein Dienstnehmer der italienischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft im August 1998 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Italien nach Österreich verlegt, weil er im Juli 1998 mit dem Aufbau einer österreichischen Tochtergesellschaft begonnen hat, und erhält er nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zur italienischen Tochtergesellschaft von…
…Juni 2019 geleistet wurden (ausgenommen Lohnsteuerzahlungen und AGH-Zahlungen), zurückgezahlt wurden. Die Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall liegt somit hinsichtlich dieser Abgaben vor. Es trifft aufgrund dieser Überlegung somit auch nicht zu, dass jener Betrag, der an den Masseverwalter zurückgezahlt wurde (€ 17.155…
…den nachträglichen Bonuszahlungen stand aber Frankreich zu, weil die zugrundeliegende Tätigkeit nach Art 15 DBA Frankreich dort ausgeübt worden ist (Kausalitätsprinzip). Gemäß Art 23 Abs 2 lit a DBA Frankreich hatte Österreich diese Einkünfte zwar von der Besteuerung auszunehmen, gemäß lit c leg cit durften…
…z.B. VwGH vom 30.09.2004, 2003/16/0080). Es ist auch im vorliegenden Fall eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht gegeben und somit auch keine Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Abgabenausfall. Auch ist im Haftungsbescheid nicht dargelegt, warum die Abgaben nicht einbringlich sein sollen, da nach…
…in Höhe von 163.497,41 € sei der Jahressechstelüberhang des Bonus von 16.677,28 € enthalten. Da der Bonus in Österreich aufgrund des Kausalitätsprinzips nicht steuerpflichtig sei, seien bei der Einkommensteuerveranlagung 2007 nur die laufenden Einkünfte von 146.820,13 € zu berücksichtigen …
…die vorgenommene Ungleichbehandlung der Gläubiger einbekennt, da offenbar einige Gläubiger zur Gänze befriedigt wurden, ist eine Haftungsinanspruchnahme auf Grund der fehlenden Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall, ausgeschlossen, da die Abgaben auch ohne die schuldhafte Pflichtverletzung der Bw. uneinbringlich geworden wären. Ein Eingehen auf die…
…wären jedenfalls im Konkursverfahren anfechtbar gewesen. Ein Abgabenausfall bzw. die Kausalität der Pflichtverletzung für den Abgabenausfall sei nicht gegeben. Zum Beweis für sein Vorbringen berief sich der Berufungswerber auf die im Zuge der Stellungnahme vom 16.9.2001 vorgelegte Aufstellung. Sollte dennoch von einer kausalen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 10 am 25. März 2004 über die Berufung des Bw., den Bescheid des Finanzamtes Baden, betreffend Haftung nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…94/17/0420). Somit hat der Bw. die schuldhafte Verletzung der ihm als Vertreter der Gesellschaft auferlegten Pflichten durch Bevorzugung anderer Gläubiger zu vertreten. Allerdings setzt die Haftungsinanspruchnahme auch eine Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und dem Abgabenausfall voraus. Die Pflichtverletzung muss zur Uneinbringlichkeit geführt haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 2.Mai 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der Berufung vom 2.Mai 2008, nunmehr Beschwerde, wird teilweise stattgegeben…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem…
…erbrachte Tätigkeit erst nach Ansässigkeitsverlagerung gezahlt wird, läßt nach Auffassung des BM für Finanzen keinen Besteuerungsanspruch im Zuzugsstaat entstehen; denn bei Anwendung der Steuerzuteilungsregeln eines Doppelbesteuerungsabkommen hat das "Kausalitätsprinzip" Vorrang vor dem "Zuflußprinzip". 19. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine…
…seitens des Bw. im Jahr 1983 vorsätzlich verursachte Verhalten zurückzuführen. In der Kausalitätskette sind somit die im Rahmen des Schuldenregulierungsverfahrens erfolgten Ausschüttungen an die Finanzprokuratur sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren Folge des vom Bw. vorsätzlich verübten Verbrechens und stellen somit, der o…
…die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, das Verschulden des Vertreters und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit voraus. Die Stellung als Vertreter im Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit der in die Haftung einbezogenen Abgabenschuldigkeiten liegt beim Bw vor. Strittig ist jedoch das Vorliegen einer schuldhaften…
…nicht denkbar. Die Haftungsinanspruchnahme setzt jedoch nicht voraus, dass die Abgabe dem Primärschuldner gegenüber geltend gemacht wurde. Die Haftungsinanspruchnahme setzt eine Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Nach ständiger Rechtssprechung hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich…