…der Bf. angegeben, dass es sich beim 03. April 2015 um einen Feiertag (Karfreitag) handle, weshalb an diesem Tag - ebenso wie an sonstigen gesetzlichen Feiertagen - keine Gebührenpflicht bestanden hätte. Beweis sei durch Einsichtnahme in den Verwaltungsstrafakt insbesondere die Anzeigedaten samt Fotos, die Lenkerauskunft, in welcher…
…drei Tage (unter Einrechnung von Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag und 24. Dezember) späteren Gutschrift jedoch zu Lasten des Abgabenschuldners (VwGH 22.3.2000, 99/13/0264). Rz 120: Die Begünstigung der Respirofrist kommt bei Tilgung einer Abgabenschuldigkeit durch Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs…
…Abs. 1 FinStrG werden Geldstrafen mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung fällig. Tritt die Fälligkeit etwa an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember ein, so gilt als Fälligkeitstag der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist. Anders…
…jedoch das Risiko einer mehr als drei Tage (unter Einrechnung von Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag und 24. Dezember) späteren Gutschrift zu Lasten des Abgabenschuldners (VwGH 24.4.1996, 94/13/0020). Hat die Bw. den Überweisungsauftrag überhaupt erst am letzten Tag der Respirofrist des …
…wenn der zweite Geburtstag auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember fällt und die Schrift am darauf folgenden Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, ausgestellt wird. Rz 1727: Die Befreiung gilt auch im Falle einer Totgeburt. Rz 1728: Für die…
…zeitgerecht entrichtet hat. In den Lauf der fünftägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen; sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. (6) Wird vor dem Ende einer…
…Ende einer in einer solchen Bewilligung festgesetzten Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder auf den Karfreitag, so ist der nächste Werktag als letzter Tag der Frist anzusehen. (3) Abschreibungen dürfen auch danach getätigt werden, wenn die Ausfuhr innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgt ist. 4…
…Ende einer in einer solchen Bewilligung festgesetzten Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder auf den Karfreitag, so ist der nächste Werktag als letzter Tag der Frist anzusehen. (3) Abschreibungen dürfen auch danach getätigt werden, wenn die Einfuhr innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgt ist. 5…
…Rz 263: Bei Bewilligung von monatlichen Teilzahlungen sind die Raten jeweils am gleichen Monatstag zahlbar zu stellen. Würde es sich bei dem Ratentermin um einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember handeln, so wäre dem § 108 Abs. 3 BAO zufolge der nächste Tag…
…und Lauf einer Frist durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen…
…dass er diese noch in der Karwoche einbringen wollte, zumal er ab Karfreitag dem 03.04.2026 bis 07.04.2026 auf Osterurlaub war und für ihn feststand, dass er am letzten Tag der Frist (07.04.2026) nicht in der Kanzlei war. Die Postmappe…
…an einen Ersatzempfänger gemäß § 16 Abs 2 BAO und war wirksam. Der 29.3.2024 (ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids) war der Karfreitag des Jahres 2024. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24.12., so ist gemäß …
…des letzten Monates, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist nach § 108 Abs. 3 BAO der nächste Tag, der nicht…
…Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Im Beschwerdefall steht außer Streit, dass…
…Frist werden durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen." Gemäß § 245 Abs…
…Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die Tage des Postenlaufes werden in die…
…dreitägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Gutschrift am Finanzamtskonto am 26.11.2024. Unter Berücksichtigung einer 3-tägigen Respirofrist ergibt sich der 21.11.2024 als Entrichtungstag. Die bereits am 15…
…Lauf einer Frist werden durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen…
…mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung fällig. Tritt die Fälligkeit an einem Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember ein, so gilt als Fälligkeitstag der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist. Gemäß § 172 Abs 1 FinStrG obliegt die Einhebung…
…und Lauf einer Frist durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen…