25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…
…Finanzanwalt, vom 8. September 2005 betreffend Erstattung der Kapitalertragssteuer für Zinsen für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist die Freiwillige Feuerwehr Ort und als solche eine inländische Körperschaft öffentlichen Rechts…
…als Liquidator, über die Beschwerde vom 8. Juli 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 19. Mai 2016 betreffend Haftungsbescheide Kapitalertragssteuer für die Zeiträume 01-12/2008, 01-12/2009, 01-12/2010 und 01-12/2011, Steuernummer BF StNr…
…Art entrichtet wurde zB Ersatz an Gesellschaft. Nichts anderes kann gelten, wenn dem Empfänger der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer direkt vorgeschrieben wird und dieser die Zahlung selbst an das Finanzamt leistet. Damit liegen die Voraussetzungen für die Anrechnung aber vor. Es wird daher um Bescheidkorrektur ersucht…
…2002 wurde die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 Einzig strittig ist die Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf die errechnete Einkommensteuer. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 24. Juni 2003, Zl…
Gemäß § 95 Abs. 3 EStG trifft die Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die kuponauszahlende Stelle, wenn sich diese im Inland befindet. Erfolgt die Auszahlung durch ein Kreditinstitut, so ist dieses als kuponauszahlendes Kreditinstitut zum Steuerabzug verpflichtet. Die Abzugspflicht ist hierbei nicht davon abhängig, ob das…
…Körperschaftssteuer in Höhe von insgesamt S 101.352,-- (1998: S 32.518,-- + 1999: S 68.834,--) und an selbst zu berechnender und abzuführender Kapitalertragsteuer der Jahre 1998 bis 2000 in Höhe von insgesamt S 299.473,-- (1998: S 31.877,-- + 1999: S 83.529,-- + 2000…
…EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten, wobei die Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf 15% einzuschränken ist. Allerdings kann die Frage, ob die Personengesellschaft tatsächlich bloß vermögensverwaltend tätig ist, nicht im ministeriellen EAS…
29 Kapitalertragsteuer (§§ 93 bis 97 EStG 1988) 29.1 Allgemeines Rz 7701: Bis zum BBG 2011 stellten nur Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 dar und auch § 93 EStG 1988 stellte auf entsprechende Kapitalerträge ab, ohne direkt…
…bzw. seit Inkrafttreten des StRefG 2015/2016 einem besonderen Steuersatz von 25% oder 27,5% (siehe dazu Abschnitt 20.320.1.1.4 bzw. Abschnitt 20.3) Auch Substanzgewinne sowie Einkünfte aus Derivaten unterliegen der Kapitalertragsteuer (siehe dazu Abschnitt 29.2.2). Dazu wurden die …
… 27a Abs. 1 EStG 1988 zur Anwendung kommt - bei auf einem inländischen Depot verwahrten Wirtschaftsgütern und Derivaten grundsätzlich durch Kapitalertragsteuerabzug statt (siehe dazu Abschnitt 29.3), wobei das Ratenzahlungskonzept ausschließlich im Rahmen der Veranlagung in Anspruch genommen werden kann (siehe dazu Rz 2518d). Sonstige Wirtschaftsgüter…
…somit ein Betrag von 15,28 an KESt zu erstatten. § 95 Abs. 5 EStG 1988 soll ausschließlich die bewährte, anlegerfreundliche Praxis der Gutschrift der Kapitalertragsteuer bei Vorschusszinsen, Prämiensparen und ähnlichen Produkten ermöglichen, wenn durch Eintritt der auflösenden Bestimmung bereits gewährte Kapitalerträge wieder gekürzt werden. Über …
Erzielt einer deutsche Immobilien-KG mit rund 200 Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG…
20.3.5 Übergangsfragen 20.3.5.1 Budgetbegleitgesetz 2011 Rz 6230: Die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft; auf Kapitalvermögen, das § 27 EStG 1988 idF BBG 2012 unterliegt, ist auch § 27a EStG 1988 anwendbar. Hinsichtlich der Besteuerung…
… 37 Abs. 8 EStG 1988 und § 95 Abs. 1 EStG 1988 der besondere Steuersatz bzw. die Kapitalertragsteuer 27,5%. Da gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 idF vor BudBG 2011 bei Wertpapieren, bei denen es einen Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und dem festgelegten…
…explizit angesprochenen Kapitalerträge nun bereits in § 27 Abs. 5 EStG 1988 genannt: Die bis zum BBG 2011 in § 93 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 enthaltenen übernommenen Kapitalertragsteuerbeträge finden sich in § 27 Abs. 5 Z 2 EStG 1988, Ausgleichszahlungen (bis zum BBG 2011 § 93 Abs…
…Abs. 2 Ziffer 2 lit. a leg. cit. nicht als Vorsteuer abzugsfähig. Es war daher die Berufung auch im gegenständlichen Berufungspunkt als unbegründet abzuweisen. c) Kapitalertragsteuer Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Gemäß …
…nach dem 31.12.2010 entgeltlich angeschafft wurden, unterliegt dem KESt-Abzug und daher der beschränkten Steuerpflicht. Für davor angeschaffte Fondsanteile kommt eine Steuerpflicht nicht in Betracht. Bei einem inländischen Depot führt der Kapitalertragsteuerabzug zur Endbesteuerung gemäß § 24 Abs. 2 KStG 1988. Bei einem ausländischen…
…weder eine Liquiditätslücke eintreten kann noch Risiken und Kosten der Verwertung vorhanden sind. Die depotführende Stelle kann die herauszugebenden Wertpapiere so lange zurückbehalten, bis der Depotinhaber die voraussichtlich anfallende Kapitalertragsteuer zur Verfügung stellt. Die depotführende Stelle hat somit vor der Ausfolgung oder Übertragung zu beurteilen…
…Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. Die Einkünfte unterliegen allerdings in Deutschland der Besteuerung. Dies selbst dann, wenn auf deutscher Seite die KEG als österreichischer Gewerbebetrieb mit inländischer Betriebstätte eingestuft werden sollte…